Nachbarschaftskonflikte in Wohnungen

Manchmal geraten Nachbarn in Wohnungen schwer aneinander. So gibt es auch immer wieder Zoff, beispielsweise in Linz in Oberösterreich. Konflikte zwischen Bewohner, die in einer Wohnung leben, können sehr nervenaufreibend sein. Gründe dafür sind zum Beispiel, das Hören viel zu lauter Musik, Möbel zu unmöglichen Zeiten zu verstellen oder diverse laute Arbeiten, die ebenfalls zu unzumutbaren Stunden verrichtet werden.

Wenn sich die Lage zuspitzt und der Betroffene in seiner Lebensqualität enorm durch die Störung von Nachbarn eingeschränkt ist, finden sich die Parteien in den meisten Fällen vor Gericht wieder. So weit muss es aber nicht kommen. Es gibt Möglichkeiten, sich außergerichtlich zu einigen. Man sollte auf jeden Fall, bevor man einen Anwalt in Erwägung zieht, das Gespräch mit dem jeweiligen Ruhestörer suchen. Denn oft wissen diese gar nicht, dass sie andere Hausbewohner mit Ihren Tätigkeiten extrem nerven.

Anstatt in Rage auf destruktive Weise seinen Ärger über die Unruhe klar zu machen, sollte in Ruhe und auch in dem Bewusstsein, dass sich der benachbarte Mieter möglicherweise nicht einmal darüber im Klaren ist, dass er mit seinen jeweiligen Aktivitäten jemanden gestört haben könnte, das Gespräch mit dieser Person gesucht werden. Somit können Streitereien und sogar weitere etwaige Probleme, die den Hausfrieden stören könnten, vermieden werden und vielleicht sogar eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien das weitere Miteinander in dem jeweiligen Haus in Linz, auf angenehme und sachliche Art harmonisieren.

Sollte sich keine Lösung finden lassen und konnte hier auch kein Kompromiss geschlossen werden, mit der beide Parteien zufrieden sind, gibt es noch die Möglichkeit, eine Vermittlungsperson, die neutral gegenüber beiden Parteien ist, zu Rate zu ziehen. Das kann ein unbeteiligter Nachbar oder ein Freund sein, der in der Lage ist, die Themen des Konflikts auf objektive Weise zu betrachten und auf sachlicher und verständlicher Ebene zwischen den beiden Streitparteien zu vermitteln.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, gibt es noch die Option, einen Mediator zu engagieren. Dieser ist professionell ausgebildet, weiß wie man am besten zwischen zwei Streitparteien vermittelt und bemüht sich, den Menschen, die sich momentan in diesem Konflikt befinden, verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Problem zu lösen. Der Mediator ist also eine sehr gute Wahl, wenn man darauf aus ist, sich auf angenehmere, außergerichtliche Weise zu einigen.

Hilft jedoch alles nichts, weder Gespräche mit und ohne Mediator oder wenn einfach keine Lösungen gefunden werden konnten, sollte der Belästigte ein Protokoll führen, wo aufgelistet ist, wann, wo und in welcher Intensität, wie beispielsweise die Lärmbelästigungen, stattfinden.

Diese Auflistungen werden später beim Ganz zum Vermieter sehr wichtig sein, denn somit weißer der Vermieter der Immobilie, was in seinem Haus geschieht und kann sich ein besseres Bild bzw. eine Meinung schaffen.

Ist die jeweilige Störung ein Verstoß gegen die Hausordnung, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er den Mieter, der die Probleme verursacht, wodurch sich andere Mieter sehr gestört und eingeschränkt fühlen, abmahnt oder im Falle, dass ich immer wieder, trotz Abmahnungen, beispielsweise die Lärmbelästigungen wiederholen, das Mietverhältnis kündigt.

Nur wenn nichts mehr hilft und alles Mögliche, das versucht wurde um sich friedlich und außergerichtlich zu einigen gescheitert ist, sollte man sich um ein Gespräch mit einem Anwalt bemühen oder die Angelegenheit zur Anzeige bringen. Doch nur, wenn gar nichts mehr geht und wirklich alles in seiner Macht stehende versuch wurde, die Streitigkeiten auf persönlicher Ebene zu schlichten, sollte man den gerichtlichen Weg einschlagen. Dies sollte auch nur dann passieren, wenn alles andere vergebens war, da dieser Weg, der mit Anwälten, Prozessen und Gerichtskosten verbunden ist, sehr kostspielig und auch langwierig ist.

Daher ist es immer besser, zuerst das Gespräch auf persönlicher, sachlicher Ebene zu suchen.

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