Besichtigungen von Immobilien sind wieder möglich

Zum eigenen Schutz und auch zum Schutz der Anderen empfehlen wir entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Wohnungsbesichtigungen bzw. Hausbesichtigungen, damit wir alle gesund bleiben.

 

Wie im öffentlichen Raum sollte der Abstand zwischen den Personen 2 Meter betragen, weiterhin FFP2 Maske getragen und die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden. Auch wenn es schwer fällt und ungewohnt ist – jeden Körperkontakt wie Händeschütteln vermeiden und die entsprechenden Unterlagen zur Immobilie per Email oder What´s App übermitteln.

 

Weiters sollten bei einer Wohnungsbesichtigung möglichst wenige Personen anwesend sein, gemeinsames Liftfahren vermieden werden und die meisten Fragen über die Immobilie schon vorher telefonisch oder online abgeklärt werden.

Eine gut durchlüftete Wohnung, offene Türen und ein bereitgestelltes Händedesinfektionsmittel vermindern zusätzlich das Infektionsrisiko.

 

Nur wenn klar ist, dass eine der 3G-Regeln erfüllt ist, also getestet, geimpft oder genesen, können die vorher erwähnten Schutzmaßnahmen entfallen – bitte im Interesse aller unbedingt überprüfen.

 

Es fühlt sich doch wesentlich besser an, wenn man wieder ein Lächeln vom Gegenüber sieht.

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