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Besichtigungen von Immobilien sind wieder möglich

Zum eigenen Schutz und auch zum Schutz der Anderen empfehlen wir entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Wohnungsbesichtigungen bzw. Hausbesichtigungen, damit wir alle gesund bleiben.

 

Wie im öffentlichen Raum sollte der Abstand zwischen den Personen 2 Meter betragen, weiterhin FFP2 Maske getragen und die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden. Auch wenn es schwer fällt und ungewohnt ist – jeden Körperkontakt wie Händeschütteln vermeiden und die entsprechenden Unterlagen zur Immobilie per Email oder What´s App übermitteln.

 

Weiters sollten bei einer Wohnungsbesichtigung möglichst wenige Personen anwesend sein, gemeinsames Liftfahren vermieden werden und die meisten Fragen über die Immobilie schon vorher telefonisch oder online abgeklärt werden.

Eine gut durchlüftete Wohnung, offene Türen und ein bereitgestelltes Händedesinfektionsmittel vermindern zusätzlich das Infektionsrisiko.

 

Nur wenn klar ist, dass eine der 3G-Regeln erfüllt ist, also getestet, geimpft oder genesen, können die vorher erwähnten Schutzmaßnahmen entfallen – bitte im Interesse aller unbedingt überprüfen.

 

Es fühlt sich doch wesentlich besser an, wenn man wieder ein Lächeln vom Gegenüber sieht.

Aktuelle Grundstückspreise 2021

In einer sehr gut strukturierten Übersicht hat das Wirtschaftsmagazin GEWINN in der Ausgabe Mai 2021 die österreichischen Grundstückspreise dargestellt.

Es gibt die Unterteilung nach den 9 österreichischen Bundesländern und dann die Reihung alphabetisch nach Orten.
Die Preise sind in €/m2 angegeben und es gibt jeweils 2 Werte von schlechten bis gute Lagen.
Von Bezirkshauptstädten wie zB Baden gibt es noch die Unterteilung in 4 unterschiedliche Lagen.

Außerdem werden auch die Trends von stark fallend über gleich bleibend bis stark steigend in insgesamt 5 Rubriken angeführt.
In den letzten Jahren erfolgte diese Veröffentlichung jeweils im Mai.

Eine sehr gelungene übersichtliche und hilfreiche Darstellung für alle Interessierten an Immobilien, im besonderen an Grundstücken.

Immobilienkostenfalle – Ihr Ratgeber gegen Geld- und Zeitverlust

Ihr Ratgeber aus der Immobilienpraxis Online

Ziel und Aufgabe dieses Pflichtbuches für Immobilienabgeber sowie Käufer/Mieter ist es, Ihnen unnütze Geld- und Zeitverluste zu ersparen.

Bevor Sie mit der Immobiliensuche beginnen oder bevor Sie eine Immobilie anbieten, machen Sie sich mit dem Inhaltsverzeichnis dieses Ratgebers vertraut.

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Die teuersten Städte Österreichs

Wenn es um Mieten bei Häusern geht, ist die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck die teuerste Stadt in ganz Österreich. Dies ergab das Mietbarometer einer seriösen Immobilienplattform. Im Durchschnitt bezahlt man als Mieter/In eines Hauses in Innsbruck, € 15,– für den Quadratmeter.
Gründe hierfür ist das wunderschöne Alpenpanorama, das die Landeshauptstadt Tirol zu bieten hat. Hinzu kommt auch, dass Innsbruck ein eminentes Bildungs- Wirtschafts- und Kulturzentrum und dazu noch als Wohndomizil sehr angesehen ist.
Seit dem Jahre 2004 hat sich die Anzahl der Einwohner um rund 10 Prozent erhöht. Zurzeit verbringen um die 130.000 Menschen ihr Leben in der Tiroler Hauptstadt.

Was zudem auf die Mietpreise einwirkt, ist der Umstand, dass der Baugrund in der Kessellage im Inntal sehr gering ist. Innsbruck ist bei den Mietpreisen wohl die teuerste Hauptstadt Österreichs, jedoch gibt es noch andere Städte in unserem schönen Österreich, wo die Mietpreise ebenfalls sehr ansehnlich sind.

So auch in Salzburg. Die Mieter in der Landeshauptstadt Salzburg bezahlen im Schnitt € 15,– für den Quadratmeter. Noch hinzu kommt der Umstand, dass durch Großkonzerne, wie beispielsweise Porsche, Spar und die Stieglbrauerei vielerlei Arbeitsplätze geschaffen werden. Somit gilt die Stadt Salzburg als wirtschaftlicher Antrieb des Bundeslandes. Aus diesem Grund wird in Salzburg immer mehr Raum zum Wohnen gebraucht.

Wien ist drittplatzierter, wenn es um die teuersten Mieten in Österreich geht. Im Jahre 2015 bezahlte man im ersten Halbjahr für eine gemietete Wohnung oder ein gemietetes Haus in der Landeshauptstadt Österreichs um die € 15,– pro Quadratmeter. Jedoch kommt es auch sehr auf den Bezirk an, in dem man wohnt. Da variieren die Mietpreise enorm. Überhaupt in Stadtteilen in der Nähe des Zentrums rund um den ersten Bezirk werden Mieten bis zu über € 16,– pro Quadratmeter verlangt.

Am günstigsten mit den Preisen der Mieten ist Villach. Diese Stadt ist die billigste unter den zehn größten Städten in Österreich. Hier bezahlt man im Schnitt nicht mehr als € 8,– für einen Quadratmeter. Lediglich in Wels und in Klagenfurt sind die Mietpreise so günstig, dass man für den Quadratmeter weniger als € 10,– löhnen muss.

Obwohl die Mietpreise von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sind, gab es im Vergleich zum vorherigen Jahr keine gravierenden Änderungen. Das größte Plus gab es in Villach und Klagenfurt mit drei Prozent. In den Städten Salzburg, Innsbruck und Wien sind die Kosten der Mieten um ein Prozent gesunken, das obwohl sie die drei teuersten Städte sind. Wie es scheint, dürften die Preise der Mieten in den Städten Österreichs derweil einmal ihren Scheitelpunkt erreicht haben.

Streitpunkt: Betriebskostenabrechnung bei Wohnungen

Rund jeder fünfte Mieter in ganz Österreich findet Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Aus diesem Grund gab und gibt es noch immer Konflikte mit dem Vermieter. Wenn daher im Postkasten die Abrechnung der Betriebskosten liegt, kommt der Ärger meistens schon im Vorhinein bei den Mieter/Innen auf. Ziemlich oft enthalten die Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter die nicht im Mietvertrag vereinbarten und falsch dargestellten Betriebskosten.

Wer beim Lesen der Betriebsabrechnungskosten einige Punkte suspekt findet und/oder schon Konflikte mit dem Vermieter hatte, da beispielsweise die Abrechnung nicht zeitgerecht im Briefkasten lag, steht nicht alleine mit diesem Problemen da. Eine vor kurzem, seriös durchgeführte Studie einer Immobilenplattform hat ergeben, dass rund jeder fünfte in Österreich lebender Mieter, schon mal Streit mit seinem Vermieter aus diesem Grund hatte.

In fast der Hälfte der Fälle sind falsche Betriebskosten, die in die Abrechnung gar nicht hineingehören, der Anlass für Konflikte zwischen Mieter/Innen und Vermieter/Innen. Entweder sind diese Punkte nie vereinbart worden oder sie gehören einfach nicht zu den abrechenbaren Betriebskosten. Um die 9 Prozent aller in Österreich lebenden Mieter, die bei der Studie mitmachten, gab dies als die häufigste Ursache der Streitereien an.

Der Streitpunkt der am zweithäufigsten auftritt, ist, dass die Abrechnung der Betriebskosten nicht einmal den Weg in des Mieters Briefkasten findet oder erst viel zu spät ankommt. Um die 3 Prozent der Studienteilnehmer erlebten deshalb schon hitzige Streitereien mit ihrem Vermieter. Dann finden Mieter auch Fehler bei der Berechnung, was natürlich für Ärger sorgt. Hinzu kommt noch der Umstand, dass Heiz- und Wasserverbrauch nicht korrekt abgelesen wurde.

Zufrieden jedoch mit der Abrechnung der Betriebskosten sind mehr als 75 Prozent aller befragten Österreicher. Demnach ist bisher bei der Betriebskostenabrechnung beim Großteil der in Österreich befragten Teilnehmer, noch nie ein Problem aufgetreten. Dieser große Teil gab an, noch nie mit ihrem Vermieter wegen dieser Abrechnung Konflikte gehabt zu haben. Um die weiteren 6 Prozent der befragten Mieter in Österreich haben eine ganz eigene Taktik, Konflikte in diesem Punkt zu vermeiden. Diese Taktik ist, sich die Betriebskostenabrechnung erst gar nicht genauer durchzulesen, was aber nicht unbedingt ratsam ist.

Ein weiterer Grund für Nichtbeschwerden über die Abrechnung der Betriebskosten ist Unwissenheit. Die Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreich gab an, dass sich Mieter/Innen meistens gar nicht gewahr sind, was nun abgerechnet werden darf und was nicht. Dazu gehören: Kosten für Störungsbehebungen, Kosten für den Anwalt oder Reparaturen und auch Bankspesen. Diese Punkte sind in der Abrechnung nicht festgelegt und unerlaubt. Gerade wenn in der Zeile der Rechnung als Verwendungszweck „Sonstiges“ angegeben ist, weist dies darauf hin, dass etwas verrechnet wurde, das mit Betriebskosten gar nichts zu tun hat.

Zweitschlüssel der Wohnung dem Vermieter überlassen

Es gibt Fragen, die sich Mieter/Innen immer wieder stellen. Eine davon, ist, ob ein Mieter seinem Vermieter einen Zweitschlüssel zu seiner Wohnung überlassen muss. Diese Frage wurde jedoch schon 1956 vom Obersten Gerichtshof beantwortet.

Generell gilt, dass der Mieter seinem Vermieter keinen Zweitschlüssel, der ihn in seine Wohnung bringt, übergeben muss, um nach dem Rechten zu sehen. In gewissen Situationen muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt zu seiner Wohnung gestatten.

Dies ist nicht nur in Wien, Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten und Eisenstadt der Fall. Sondern gilt diese Verordnung in allen neun Bundesländern unseres schönen Österreichs.

So eine Situation kann beispielsweise der bevorstehende Termin gewisser Reparaturarbeiten in besagter Wohnung sein. Doch muss hierbei der Vermieter im Vorhinein mit dem Mieter sprechen und dies abklären. Hinzu kommt, dass die Wohnung lediglich zu einer, für den Mieter, zumutbaren Tageszeit betreten werden darf. Diesbezüglich muss dem Vermieter kein Wohnungsschlüssel gegeben werden, da dieser ja dann in Anwesenheit des Mieters kommen kann. Eine zeitlich zumutbare Tageszeit ist im Gesetz nicht wirklich geregelt oder festgelegt, wobei es in einigen Gemeinden hierbei bestimmte Verordnungen gibt. Doch kann man davon ausgehen, dass beispielsweise mitten in der Nacht in der Regel keine Besichtigungen stattfinden. Bei der Vereinbarung eines Besichtigungstermins durch das Interesse einer möglicherweise bevorstehenden Mietvertragsunterzeichnung seitens der Mietpartei, muss Rücksicht auf die jeweiligen Arbeitszeiten des Mietinteressenten genommen werden.

Ein weiterer Punkt ist der Aufenthalt des Mieters außer Landes. Wenn er zum Beispiel einen Urlaub auf den kanarischen Inseln oder sonst wo macht. Oder wenn der Mieter aus diversen anderen Gründen verreist, beispielsweise auf Geschäftsreise ist und der Vermieter in dieser Zeit dringend die Wohnung betreten muss. Wenn tatsächlich eine Gefahr besteht, muss sich der Vermieter nicht vorher anmelden. Dies kann sein, wenn Wasser unter der Wohnungstür hervor rinnt. In diesem Fall hat der Mieter zu akzeptieren, dass der Vermieter ebenso in seiner Abwesenheit sich Zutritt zu des Mieters Wohnung verschafft. Somit ist hier nahe zu legen, dass man bei längerer Abwesenheit, durch beispielsweise längeren Auslandsaufenthalt oder zeitlich ausgedehnteren Reisen, Vorkehrungen zu treffen, damit der Vermieter in solchen Situationen die Wohnung problemlos betreten kann.

Wenn ein Mieter seinem Vermieter in der Zeit seiner Nichtanwesenheit seinen Wohnungsschlüssel auch nicht überlassen will, hat dieser jedoch die Möglichkeit den Wohnungsschlüssel bei Verwandten, Freunden oder Bekannten zu hinterlegen, die der Vermieter natürlich im Falle des Falles erfolgreich kontaktieren kann. Wenn der Mieter dies jedoch unterlässt, riskiert er hiermit, dass er die Kosten für das Betreten der Wohnung übernehmen muss, da der Vermieter in diesem Fall die Tür aufbrechen lassen kann, wodurch besagte Kosten entstehen.

Manche Vermieter versuchen sich abzusichern, die Wohnung des Mieters jederzeit betreten zu dürfen, in dem sie bestimmte Klauseln in den Mietvertrag einbauen. So eine Klausel kann beispielsweise besagen, dass der Vermieter generell berechtigt ist, die Wohnung des Mieters nach einer Ankündigung im Vorfeld betreten darf. Aber keine Sorge, denn diese Klauseln sind ungültig, da für ein grundloses Besichtigungsrecht seitens des Vermieters keine Rechtfertigung vorliegt. Dies hat ebenfalls der OGH entschieden.

Falls ein Mieter erfährt, dass sein Vermieter einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt, kann der Mieter von seinem Vermieter fordern, diesen rauszurücken. Wenn sich das nicht auf persönlicher Ebene regeln lässt, kann man das auch über das Gericht oder eine Schlichtungsstelle bewerkstelligen lassen.

Ist ein Vermieter jedoch so frech und verschafft sich trotz allem Zutritt zu der Wohnung des Mieters, kann gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. In diesem Fall verklagt der Mieter den Vermieter auf Besitzstörung.

Wohngemeinschaften sehr beliebt unter Studenten

Als Student besitzt man in der Norm nicht so viel Geld. Daher sparen sie wo es geht. So auch beim Wohnen. Viele Studenten können sich eine eigene Wohnung nicht leisten, weshalb sie gerne die Möglichkeit einer Wohngemeinschaft in Anspruch nehmen.

Eine kürzlich durchgeführte Studie hat ergeben, dass Studenten, die sich in Graz  für eine Wohngemeinschaft entscheiden, sehr viel sparen, und zwar um die 25 Prozent.

Laut Statistik gab es im Wintersemester 2015/2016 rund 380.000 Studenten, die es in Städte wie Wien, Graz, Salzburg, Klagenfurt und auch Linz zieht. Jedoch gerade zu Semesterbeginn wirkt sich das sehr auf die Wohnungspreise aus, weshalb der Entschluss, sich einer Wohnungsgemeinschaft anzuschließen, den Studenten wesentlich preiswerter erscheint. In diesem Fall trügt der Schein jedoch nicht. Es ist wesentlich günstiger, sich die Miete mit anderen Studenten oder/und Mitbewohnern zu teilen, als die gesamten Mietkosten für eine eigene Wohnung aufzubringen. Von Häusern kann hier nicht die Rede sein.

Das Meiste an Geld ersparen sich Studenten momentan in einer Wohngemeinschaft in Graz mit 25 Prozent. Im Vergleich zu einer eigenen Wohnung, wo die Miete ungefähr € 14,- pro Quadratmeter beträgt, kommt es den Studierenden sehr viel billiger mit einer WG in Graz, wo der Mietpreis bei ungefähr € 10,- per Quadratmeter liegt.

Fast genauso viel können die Schüler der Universitäten in Klagenfurt sparen. In der Hauptstadt Kärntens bezahlt man für eine Wohnung, die man sich alleine nehmen würde, um die € 12,- für den Quadratmeter. In einer WG jedoch hat man ein Ersparnis von etwa 22 Prozent, da man somit nur mehr um die € 9,- pro Quadratmeter bezahlt.

Gerade Salzburg und Innsbruck ziehen die deutschen Studenten bei ihrer Unterkunft vor. Dies liegt wohl daran, dass diese Städte von Deutschland ziemlich rasch zu erreichen sind. In einer Wohngemeinschaft in Innsbruck zahlen die deutschen Studenten um die € 13,– für den Quadratmeter. Das sind ungefähr 15% weniger, als sie in einer Singlewohnung zahlen müssten. In Salzburg erspart man sich um die 13%, wenn man bedenkt dass eine Wohngemeinschaft auf ca. € 14,-/m² kommt und eine Einzelwohnung um die € 17,-/m² kostet.

Wien ist eine sehr innovative Stadt. Die Hauptstadt Österreichs ist nicht nur für Studenten sehr interessant, sondern auch für eine große Anzahl an Arbeitnehmern als Wirtschaftsstandort  extrem attraktiv. Für eine Wohngemeinschaft müssten die Studenten um die € 14,- pro Quadratmeter löhnen, für eine eigene Wohnung um die € 16,- für einen Quadratmeter, was ein Unterschied von genau nur 9 Prozent ist.  Somit ist klar: eine WG in Wien zahlt sich nicht aus. Da könnte man sich gleich eine Singlewohnung zulegen.

Die 5 größten Schlafzimmer-Tabus in Österreich

Eine ansehnliche Studie, die vor kurzem durch eine bekannte Internetplattform, durchgeführt wurde, zeigt auf, was im Schlafzimmer der Österreicher, in deren Wohnungen, nach deren eigenen Ermessen unerlaubt sein sollte.

Es gibt viele Dinge, die im Schlafdomizil der Wohnung nicht hingehören. Jedoch sind es 5 Störfaktoren, auf die die österreichischen Mieter/Innen besonders bedacht sind, diese nicht in ihr Schlafzimmer zu lassen.

Der erste Störfaktor ist hier die fehlende Verdunklungsmöglichkeit. Um die 46% der befragten Studienteilnehmer bestehen auf Jalousien, Rollläden und Vorhänge. Morgens von den ersten Lichtstrahlen der Sonne geweckt zu werden lehnen eben diese 46% der Mieter/Innen in ganz Österreich ab. Ob das nun Salzburg, Klagenfurt, Linz, Eisenstadt oder eines des anderen österreichischen Bundeslands ist, spielt dabei keine Rolle. Hier sind sich gut die Hälfte der österreichischen Wohnungs- oder/und Hausmieter/Innen einig.

Das nächste, was rund 50% der österreichischen Mieterschaft ablehnt, sind Videospiele im Schlafgemach. Obwohl die Vorstellung, vom Bett aus, einfach ohne erst aufstehen zu müssen, die Spielkonsole anzuwerfen und loszocken zu können, für einige wie ein schöner Traum klingt, ist für eben die Hälfte der Österreicher eine Horrorvorstellung. Sie wollen keine Sony-Playstation, X-Box oder Wii-Konsole in Ihrem „Ruheraum“.

Was Haustiere betrifft, sind sich wohl die meisten einig, dass sie sehr wohl zur Familie gehören. Doch dies ist für ungefähr 46% der Befragten kein Grund, sie mit ins Bett zu nehmen. Die triftigsten Gründe hierfür sind der enorme Haarverlust unserer pelzigen Familienmitglieder, als auch die Tatsache, dass ihr Geruch nicht für jede Nase angenehm aufzunehmen ist.

Rund 40% der österreichischen Mieter/Innen lehnen herumliegende Socken und/oder einen schon überfüllten Wäschekorb in ihrem Schlafdomizil ab. Im Schlafzimmer soll Ordnung herrschen. Da ist sich fast die Hälfte der Befragten einig. Schmutzwäsche hat hier nichts zu suchen.

Was Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Staubsauger, Wäscheständer, Bügelbrett und der gleichen angeht, sind sich 44% der Österreicher einig, dass sie das nicht dort haben wollen, wo sie ihre Nachtruhe suchen. In jedem Haushalt ein Muss, doch im Schlafzimmer für die 44% ein absolutes Tabu.

Wenn es um die Schlafzimmer-Tabus in Österreich geht, gehen die Meinungen bei den Geschlechtern ein wenig auseinander. Während die Frauen eher Ihren Hund und/oder Katze mit ins Bett nehmen würden, sind die männlichen Mieter Österreichs eher dagegen. Dafür hätten die Herren oft gerne Videospiele im Schlafzimmer, was aber die Frauen nicht tolerieren wollen.

Nachbarschaftskonflikte in Wohnungen

Manchmal geraten Nachbarn in Wohnungen schwer aneinander. So gibt es auch immer wieder Zoff, beispielsweise in Linz in Oberösterreich. Konflikte zwischen Bewohner, die in einer Wohnung leben, können sehr nervenaufreibend sein. Gründe dafür sind zum Beispiel, das Hören viel zu lauter Musik, Möbel zu unmöglichen Zeiten zu verstellen oder diverse laute Arbeiten, die ebenfalls zu unzumutbaren Stunden verrichtet werden.

Wenn sich die Lage zuspitzt und der Betroffene in seiner Lebensqualität enorm durch die Störung von Nachbarn eingeschränkt ist, finden sich die Parteien in den meisten Fällen vor Gericht wieder. So weit muss es aber nicht kommen. Es gibt Möglichkeiten, sich außergerichtlich zu einigen. Man sollte auf jeden Fall, bevor man einen Anwalt in Erwägung zieht, das Gespräch mit dem jeweiligen Ruhestörer suchen. Denn oft wissen diese gar nicht, dass sie andere Hausbewohner mit Ihren Tätigkeiten extrem nerven.

Anstatt in Rage auf destruktive Weise seinen Ärger über die Unruhe klar zu machen, sollte in Ruhe und auch in dem Bewusstsein, dass sich der benachbarte Mieter möglicherweise nicht einmal darüber im Klaren ist, dass er mit seinen jeweiligen Aktivitäten jemanden gestört haben könnte, das Gespräch mit dieser Person gesucht werden. Somit können Streitereien und sogar weitere etwaige Probleme, die den Hausfrieden stören könnten, vermieden werden und vielleicht sogar eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien das weitere Miteinander in dem jeweiligen Haus in Linz, auf angenehme und sachliche Art harmonisieren.

Sollte sich keine Lösung finden lassen und konnte hier auch kein Kompromiss geschlossen werden, mit der beide Parteien zufrieden sind, gibt es noch die Möglichkeit, eine Vermittlungsperson, die neutral gegenüber beiden Parteien ist, zu Rate zu ziehen. Das kann ein unbeteiligter Nachbar oder ein Freund sein, der in der Lage ist, die Themen des Konflikts auf objektive Weise zu betrachten und auf sachlicher und verständlicher Ebene zwischen den beiden Streitparteien zu vermitteln.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, gibt es noch die Option, einen Mediator zu engagieren. Dieser ist professionell ausgebildet, weiß wie man am besten zwischen zwei Streitparteien vermittelt und bemüht sich, den Menschen, die sich momentan in diesem Konflikt befinden, verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Problem zu lösen. Der Mediator ist also eine sehr gute Wahl, wenn man darauf aus ist, sich auf angenehmere, außergerichtliche Weise zu einigen.

Hilft jedoch alles nichts, weder Gespräche mit und ohne Mediator oder wenn einfach keine Lösungen gefunden werden konnten, sollte der Belästigte ein Protokoll führen, wo aufgelistet ist, wann, wo und in welcher Intensität, wie beispielsweise die Lärmbelästigungen, stattfinden.

Diese Auflistungen werden später beim Ganz zum Vermieter sehr wichtig sein, denn somit weißer der Vermieter der Immobilie, was in seinem Haus geschieht und kann sich ein besseres Bild bzw. eine Meinung schaffen.

Ist die jeweilige Störung ein Verstoß gegen die Hausordnung, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er den Mieter, der die Probleme verursacht, wodurch sich andere Mieter sehr gestört und eingeschränkt fühlen, abmahnt oder im Falle, dass ich immer wieder, trotz Abmahnungen, beispielsweise die Lärmbelästigungen wiederholen, das Mietverhältnis kündigt.

Nur wenn nichts mehr hilft und alles Mögliche, das versucht wurde um sich friedlich und außergerichtlich zu einigen gescheitert ist, sollte man sich um ein Gespräch mit einem Anwalt bemühen oder die Angelegenheit zur Anzeige bringen. Doch nur, wenn gar nichts mehr geht und wirklich alles in seiner Macht stehende versuch wurde, die Streitigkeiten auf persönlicher Ebene zu schlichten, sollte man den gerichtlichen Weg einschlagen. Dies sollte auch nur dann passieren, wenn alles andere vergebens war, da dieser Weg, der mit Anwälten, Prozessen und Gerichtskosten verbunden ist, sehr kostspielig und auch langwierig ist.

Daher ist es immer besser, zuerst das Gespräch auf persönlicher, sachlicher Ebene zu suchen.

Grazer Mietwohnungen werden renoviert

Eine neue Studie, die vor kurzem in Graz durchgeführt wurde, zeigt, dass beim Renovieren einer Mietwohnung, die Grazer sehr motiviert sind. Wenn die Mietwohnung neu ausgemalt und tapeziert werden muss, sind laut dieser Studie, 4 von 5 Mieter/innen bereit, die Kosten selbst zu übernehmen, falls die Vermieter/innen das nicht zahlen wollen.

Mieter/innen wollen ihre Wohnimmobilie möglichst bunt und kreativ gestalten. Dazu gehören eben Renovierungsarbeiten, wie das Ausmalen oder Tapezieren der Wände und je nach Geschmack wird dann kreativ die Mietwohnung gestaltet. Die kürzlich, seriös durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Frauen in Graz eher bereit sind, die Renovierungsarbeiten aus eigener Tasche zu bezahlen. Ungefähr 3 von 4 Mietwohnungsmieterinnen würden die Renovierungsarbeiten selbst bezahlen. Die Männer in Graz, die Mieter einer Mietwohnung sind, die frisch ausgemalt und/oder tapeziert werden muss, zeigen sich da etwas weniger zahlungsfreudig. Nur ungefähr jeder 3. Mann aus Graz wäre bereit, das Ausmalen und/oder Tapezieren selbst zu bezahlen.

Dass beim Renovieren die Wände als erstes gemacht werden, ist Gang und Gebe. Um die 45% der Mieterinnen im Herzen der Steiermark würden beispielsweise für Badezimmeraparaturen und Armaturen selbst bezahlen. Die Zahl der Männer in Graz, die Mieter einer Mietwohnung sind, beläuft sich auf ungefähr 33%, die bereit sind, diese Arbeiten aus eigener Tasche zu zahlen.

Was auch immer ein großes Thema ist beim Renovieren, ist die Küche. Gleich eine neue Küche zu bezahlen, dafür sind 45% der Mieterinnen in Graz, bereit. Bei den  Männern allerdings, also die Wohnungsmieter, sind es lediglich 36%, die Bereitschaft zeigen, das Geld für eine neue Küche aufzustellen.

Diese Studie zeigt eindeutig, dass die Männer aus Graz, die in einer Mietwohnung leben, nur bereit sind zu zahlen, wenn es sich für sie rentiert, beispielsweise durch längerfristiges Geldsparen.

Etwa jeder fünfte Wohnungsmieter aus Graz ist motiviert für energiesparende Thermostate zum Heizen zu bezahlen. Bei den Wohnungsmieterinnen aus der Steiermark ist es lediglich etwa jede 4. Mieterin, die bereit ist, ihr hart verdientes Geld dafür auszugeben.

Wenn es beim Thema Renovierung um Fenster geht, sind es um die 11% der Männer, die ihr Geld für weitaus besser isolierte Fenster ausgeben wollen, wogegen es bei den Frauen in Graz, die eine Mietwohnung mieten nur 4% sind, die das Geld dafür aus eigener Tasche bezahlen wollen.

In einer Sache sind sich jedoch Mann und Frau einig. Wenn es um den Einbau oder Umbau von Wänden geht. Etwa 8 von 10 der Studienteilnehmer gaben an, umfangreichere Umbauten was die Wände in den Mietwohnungen betrifft, nicht durchführen zu wollen.