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So schützen Sie Ihr Eigenheim – Einbruchshemmende Fenster

Zum Abschluss unserer dreiteiligen Serie „So schützen Sie Ihr Eigenheim“ werden diese Woche die einbruchshemmenden Fenster näher unter die Lupe genommen. Gerade bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss, oder dem ersten Stock, sind Fenster ein beliebtes Ziel von „Langfingern“ sich Zutritt zu verschaffen. Eine einbruchshemmende Tür nutzt nur wenig, wenn die Fenster nicht ebenfalls entsprechend abgesichert sind. Natürlich gelten dieselben Regeln auch für ein Betriebsobjekt oder ein Geschäftslokal. Ein ganzheitliches Sicherheitskonzept ist nur bei entsprechender Absicherung aller potentiellen Schwachstellen ein wirklicher Garant gegen Einbruchsdelikte. Steht gar eine Leiter im Garten, oder bringt der Dieb eine mit, sind auch Fenster in mehrstöckigen Immobilien gefährdet. Deswegen sollte auch bei den Fenstern nicht gespart und in entsprechende Sicherheitstechnik investiert werden.

Einbruchshemmende Fenster und Fenstertüren
Wie bei den einbruchshemmenden Türen, sind auch einbruchshemmende Fenster durch die ÖNORM 5338 zertifiziert. Der Begriff „Sicherheitsfenster“ ist nicht geschützt und bringt somit keine geprüfte Qualität mit. Alle zertifizierten Produkte sind immer mit einer Plakette versehen und es muss ein Zertifikat über die „Bestätigung der Normkonformität“ gemeinsam mit dem Produkt vorhanden sein. Auch die Widerstandsklassen stimmen mit den einbruchshemmenden Türen überein. Wie bei den Türen sollte ab Widerstandsklasse 2 aufwärts gekauft werden, um Haus oder Geschäftslokal entsprechend zu schützen.

Nachrüsten bestehender Fenster
Schon entsprechende Türen können sehr teuer werden, wogegen Fenster auf Grund der benötigten Anzahl das Budget schon mal extrem überziehen können. Vor allem wenn es sich um eine mehrstöckige Gewerbeimmobilie oder ein großes Mehrfamilienhaus handelt. Aber auch Fenster können mit entsprechender Sicherheitstechnik nachgerüstet werden. Ein Klassiker sind Fenstergriffe mit Sperrriegel oder auch Stangenschlösser, um die Fenster verriegeln zu können. Beide Produktkategorien werden nach der ÖNORM B 5351 zertifiziert.
Hier stellt sich natürlich sofort die berechtige Frage: Warum in normale Fenster zusätzlich investieren, wenn das Glas ohne Probleme eingeschlagen werden kann? Wie bei allen Sicherheitsvorkehrungen gilt es dem Einbrecher den Versuch in das Eigenheim einzudringen so schwer, wie möglich zu machen. Das Einschlagen eines Fensters verursacht Lärm, während das Aufbrechen eines Fensterahmens meistens sehr viel leiser ist. Beim Einschlagen eines Fensters zieht der Einbrecher mehr Risiko auf sich, es sei denn er verfügt über einen Glasschneider. Jede einbruchshemmende Sicherheitstechnik kann einen Einbruchsversuch erschweren und verzögern, deswegen lohnen sich auch bei normalen Fenstern spezielle Sicherheitsvorkehrungen.

Absperrbare Fenstergriffe und Scharnierseitensicherungen
Auch Fenstergriffe können wie Türen absperrbar mit einem Schloss verbaut werden, in Kombination mit einem einbruchshemmenden Schließzylinder ergibt das schon ein gutes Maß an Sicherheit. Wie auch bei den Türen sollte der Schließzylinder maximal  3mm über den Schutzbeschlag hinaus ragen.
Doch die meisten Fenster haben noch eine zusätzliche Schwachstellte: Die Scharniere. Hier kommen spezielle Scharnierseitensicherungen zum Einsatz, die das Bearbeiten der Scharniere durch den Einbrecher verhindern sollen. Diese Kombination bietet ein gutes Maß an zusätzlicher Erschwernis und kann es schnell zu mühsam erscheinen lassen, in das Haus oder die Bürofläche „einzusteigen“.
Wie auch die anderen Produkte sind absperrbare Fenstergriffe und Scharnierseitensicherungen durch die ÖNORM B 5351 zertifiziert und sollten entsprechende Plaketten und Zertifikate aufweisen können.
Darüber hinaus empfiehlt es sich alle vorgestellten Produktkategorien ausschließlich von dafür ausgebildetem Fachpersonal montieren zu lassen. Es gewährleistet nicht nur ein Maximum an Sicherheit, sondern ist auch wichtig, falls es um Leistungen von Versicherungen geht. Alle Zertifikate, Rechnungen und Sicherheitskarten sollten gut verwahrt werden, um im Fall der Fälle den Erwerb und korrekten Einbau von einbruchshemmenden Produkten entsprechend nachweisen zu können.