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Der Herbst ist da: So machen Sie ihren Garten winterfest!

HerbstDer Herbst zieht ins Land und lässt den Sommer 2013 ausklingen. Eine alte Garten-Weisheit besagt, den Garten bis zum 21. Oktober winterfest aufzuräumen. Bäume zuschneiden, Laub rechen oder schon für den nächsten Frühling vorarbeiten. Ob für den Gemeinschaftsgarten der Eigentumswohnung oder dem Garten des Einfamilienhauses: So machen Sie Ihren Garten winterfest. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorkehrungen.

Blumen für den nächsten Frühling
Viele Blumenzwiebel-Gewächse sollten von September bis spätestens November eingegraben werden, um bereits im nächsten Frühling beispielsweise die Pracht von Tulpen, Narzissen oder Hyazinthen im Garten genießen zu können. Aber Vorsicht, nicht alle Knollengewächse sind winterfest und viele müssen unmittelbar nach der Einpflanzung mit Laub oder Reisig abgedeckt werden. Gärten einer Wohnung, eines Hauses oder auch anderer Freizeitimmobilien können so gerade für Frühling und Sommer hübsch gestaltet werden. Der erste Eindruck ist bekanntlich wichtig, gerade durch einen schönen Garten können potentielle Interessenten an einer solchen Immobilie in einem schönen und farbenfrohen Ambiente empfangen werden. Bei einer Mietwohnung und Gemeinschaftsgärten sollte die Gestaltung des Gartens vorher mit den relevanten Parteien abgesprochen werden. Balkonpflanzen sollten in den meisten Fällen in einem kühlen Raum „eingewintert“ werden, außer es handelt sich um am regionalen Klima angepasste Arten.

Bäume, Sträucher und das Laub
Bäume und Sträucher bedürfen in dieser Jahreszeit intensiver Pflege. Ja nach Witterung kann sich der Laubfall hinziehen, hier gilt es den richtigen Zeitpunkt abzuwarten, um danach den Zuschnitt für die notwendige Pflege vorzunehmen. Das Laub dient als Dünger für den Garten, bietet Schutz vor Frost für Blumenzwiebeln und dient als Lebensraum für kleinere wie größere Tiere. Ausgenommen sind Rosengewächse, da diese erst im Frühling zugeschnitten werden. Achtung: Eventuell unterliegen Bäume und Sträucher einer Baumschutzverordnung, die auch für private Grundstücke gilt. Hier gilt es sich vorher zu informieren, ob es Regelung für das Zuschneiden oder entfernen von Bäumen und Sträuchern am Grundstück gibt. Manche Sträucher dürfen auch nur zu gewissen Jahreszeiten „zurückgeschnitten“ werden.

Der Swimmingpool – winterfest oder nicht?
Gerade ein Outdoor-Swimmingpool stellt eine immense Wertsteigerung einer jeden Immobilie dar. Hier gilt es bei einer Neuanschaffung zu klären, ob der Pool auch „trocken“, also ohne Wasser, überwintern kann oder nicht. Falls nicht, müssen im Herbst die richtigen Vorkehrungen getroffen werden, damit keine Schäden über die kälteste Jahreszeit entstehen und so im Frühjahr teure Reparaturen fällig werden. Der PH-Wert des Wassers muss genau eingestellt sein und Wasserpflegemittel darf nicht fehlen. Der Wasserspiegel sollte in den meisten Fällen abgesenkt werden und entsprechende Abdeckungen müssen installiert sein. Hier empfiehlt es sich vor dem ersten Winter Beratung aus dem Fachhandel oder andere Fachleute um Rat zu fragen, um so schon für den nächsten Sommer den Badespaß im Eigenheim wieder zu gewährleisten.