Zusatzkosten: Provision, Kaution, Ablöse

Oft ist es mit der Miete oder dem Kaufpreis bei einer Miet- oder Eigentumswohnung finanziell noch nicht getan. Provisionen an den Makler, Kaution an den Vermieter und saftige Ablösen können hohe Zusatzkosten für Wohnung, Haus, Geschäftslokal oder Bürofläche verursachen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen sind vom österreichischen Gesetzgeber fest verankert. Da aber die meisten Makler ihr Honorar in Prozent verrechnen, lohnt es sich gerade bei diesen Nebenkosten auf provisionsfreie Plattformen zu setzen. Gerade bei hochpreisigen Immobilien, wie großen Einfamilienhäusern oder einer Villa, kann so sehr viel Geld eingespart werden.

Provisionen bei Kaufverträgen
Wenn ein Immobilienmakler bei einem Verkauf von Haus, Wohnung, Geschäftslokal oder einem Unternehmensverkauf beauftragt worden ist, fällt eine Maklerprovision an. Diese ist unterschiedlich hoch: Bis zu einem Kaufpreis von 36.336,- Euro beträgt die Provision 4 Prozent + 20% USt. Liegt der Kaufpreis zwischen 36.336,- Euro und 48.449,- Euro fällt eine Provision von 1.453,- Euro + 20% USt an. Bei Summen über 48.449,- Euro fallen 3 Prozent + 20% USt Maklergebühren an. Wenn der Wohntraum mit 100.000,- Euro veranschlagt und ein Makler im Spiel ist, werden also noch zusätzlich 3.600,- Euro Maklergebühren fällig. Dieses Geld kann über provisionsfreie Plattformen gespart und sinnvoll ins neue Eigenheim investiert werden.

Provisionen bei Mietverträgen
Bei Mietobjekten verhält sich die Bemessung der Provision anders: Hier gelten nicht Prozent vom Wert/Kaufpreis, sondern die Provision wird in Monatsmieten berechnet. Bei einem Mietvertrag auf bis zu drei Jahre darf maximal eine Bruttomonatsmiete vom Makler geltend gemacht werden. Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder mehr als drei Jahre befristet abgeschlossen wird, dürfen maximal zwei Bruttomonatsmieten verrechnet werden. Natürlich muss man den Makler meist auch dann bezahlen, wenn man ihn selbst gar nicht beauftrag hat, sondern der Vermieter.

Kaution für die Mietwohnung
Prinzipiell sind Kaution in ihrer Höhe nicht beschränkt und können vom Vermieter beliebig hoch angesetzt werden. In der Praxis jedoch haben sich bei durchschnittlichen Mietpreisen drei Monatsmieten als Richtwert etabliert. Bei sehr niedrigen Mietpreisen kann die Kaution aber auch vier bis sechs Monatsmieten betragen. Falls der Mieter seine regelmäßigen Zahlungen an den Vermieter schuldig bleibt, ist der Vermieter berechtigt auf die Kaution zurückzugreifen. Wenn die Immobilie vom Mieter stark beschädigt wird, hat der Vermieter das Recht die Kaution einzubehalten. Dies gilt allerdings nicht bei normaler Abnutzung der Wohnung, sondern nur bei gravierenden Schäden. Wenn der Mieter auszieht und alle Außenstände beglichen sind, bekommt er seine Kaution samt Zinsen zurück.

Ablöse
Die Vereinbarung einer Ablöse ist grundsätzlich wenig geregelt und zulässig, allerdings darf der Altmieter nur den Zeitwert der Einrichtung veranschlagen. Küchen, alte Möbel aber auch Verbesserungen können abgelöst werden: Wichtig ist hier die gleichwertige Gegenleistung, also der Zeitwert des Inventars oder der Verbesserung.
Viele Wohnungen bieten auch einen dazugehörigen Garagenplatz oder Parkplatz an. Diese sind auch oft mit zusätzlichen Nebenkosten verbunden und werden erst später ausgewiesen: Fragen sie nach.

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