Im ersten Teil über die wichtigsten Tipps für den Immobilienverkauf wurden vor allem die psychologischen Komponenten dargestellt, die es beim Verkauf des Haus, der Eigentumswohnung, der Freizeitimmobilie oder dem Geschäftslokal zu beachten gilt. Nun sollen die wichtigsten „Hard Facts“ kurz, aber prägnant dargestellt werden: Ab wann wirklich Freude herrscht und was während des Verkaufsprozesses zu beachten ist. Diese beiden Artikel sollen natürlich keinesfalls den Gang zu Rechtsanwalt oder Notar ersetzen: Die ausführliche rechtliche Beratung vor dem Verkauf einer Immobilie ist unabdingbar und sollte im Planungsprozess an einer der obersten Stellen stehen.
Die Absicherung der Kaufzusage ist der erste Schritt, nach erfolgreicher Verhandlung
Manchmal kommt es doch vor, dass ein Käufer schnell zusagt und dann doch noch Schwierigkeiten auftauchen. Eventuell bei der Finanzierung, aber vielleicht auch aus anderen Gründen, beispielsweise familiäre Umstände. Daher sollte unbedingt auf eine Finanzierungsbestätigung bestanden werden, bevor der Kaufvertrag vom Notar ausgefertigt wird. Dies kann Notarkosten sparen, falls der Kauf doch nicht wie geplant zu Stande kommt. Darüber hinaus fordert es den Käufer auf, sich schon vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages, zumindest in geminderter Form, schriftlich festzulegen. Gerade im privaten Bereich, beispielsweise bei einem Einfamilienhaus, kann eine Zusage oft schnell erfolgen, obwohl noch einige Rahmenbedingungen vom Käufer vorab geklärt werden müssen. Für Gewerbeimmobilien gelten natürlich ähnliche Regeln, jedoch sind hier oft Anwalt und Notar von Beginn an stärker eingebunden, vor allem bei größeren Büroflächen oder einem anderen Betriebsobjekt. Das Eigentum geht übrigens erst mit der Umtragung im Grundbuch über und nicht bei Unterzeichnung des Kaufvertrages!
Ein kleiner Tipp für mehr Sicherheit beim Immobilienverkauf
Um an die im Dezember erschienen Artikel „So schützen Sie Ihr Eigenheim“ etwas anzuknüpfen hier noch ein kleiner Tipp, der bei jedem Immobilienverkauf bedacht werden sollte. Natürlich liegt es in der Natur eines Verkaufs, dem Kunden das Kauferlebnis so angenehm und flexibel wie möglich zu gestalten. Es ist aber Vorsicht geboten, wenn es um Abwesenheit und Urlaub geht. Es soll schon vorgekommen sein, dass Langfinger zwecks eines Besichtigungstermin beim Verkäufer angerufen haben und dann, während der Verkäufer nicht anwesend war im Haus, einen eigenen Besichtigungstermin, inklusive Souvenirs, veranschlagt haben. Es sollte also vermieden werden potentiellen Käufern die Abwesenheits- und Urlaubszeiten mitzuteilen, man weiß nie wer sich gerade am anderen Ende der Telefonleitung befindet. Falls die zu verkaufende Immobilie schon leer steht, sollte natürlich genau so auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wertgelegt werden, wie wenn sie noch bewohnt wäre. Zusätzliche einbruchshemmende Artikel sind übrigens gegenwärtig eine Investition, die sich beim Verkauf einer jeden Immobilie spürbar bemerkbar machen.
Zusammengefasst lohnt eine frühe und umfassende Vorbereitung für den reibungslosen Immobilienverkauf. Bevor man aber einen teuren Makler beauftragt, sollte durch provisionsfreie Immobilienportale und Eigeninitiative selbst ein Käufer gefunden werden können. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld.