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Makler kassieren zu viel Provision Teil 2

garantie Jetzt kommt der Musterprozess!

Nach der massiven Mobilmachung seitens der Arbeiterkammer gegen die Makler Anfang Juli, geht es nun in die zweite Runde. Hier kann wohl kaum mehr von der Füllung des Sommerlochs gesprochen werden, denn jetzt kommt der Musterprozess! Die Arbeiterkammer unterstützt eine Klage, um Rechtssicherheit für Mieter zu schaffen. Natürlich profitieren davon nur Menschen die in einer Mietwohnung leben, für Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung gelten andere Regelungen. Bei diesem Musterprozess geht es um einen zu hohen Hauptmietzins und daher in Folge auch zu hoher Maklerprovision, die vom Makler verrechnet wurde. Primär wird hier von der Arbeiterkammer kritisiert, dass Makler für die Vermieter arbeiten, aber von den Mietern kassieren. Deswegen am besten gleich die Wohnung ohne Makler vermieten, wie auf unserer provisionsfreien Plattform!

Makler wurde auf 1.250,- Euro geklagt
Viele von Ihnen denken jetzt wahrscheinlich, dass es sich nicht auszahlt für diesen Betrag vor Gericht zu ziehen und man sich besser vergleicht! Es soll hier aber ein Musterprozess geführt werden, der eindeutig klärt was in der Praxis erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus kann der Betrag auch schon mal die Jahresgebühr für einen Garagenplatz oder Parkplatz ausmachen, also durchaus einen Versuch wert. Die Wohnung wurde eigentlich für einen Hauptmietzins in der Höhe von 537,94 Euro vermietet. Die Schlichtungsstelle erhob allerdings für die Zweizimmerwohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk einen zulässigen Hauptmietzins von 285,43 Euro. Somit war auch die Maklerprovision für diese Immobilie viel zu hoch, genauer gesagt soll der Makler 1.461,84 Euro bekommen haben. Die Mieterin klagt nun mit Hilfe der Arbeiterkammer den Makler auf 1.250,- Euro, die ihrer Meinung nach zu viel bezahlt wurden. Da die Provision ja von dem völlig überhöhten Mietpreis berechnet wurde und eine weitere Provisionsminderung auch noch im Raum steht, weil der Makler gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Mieterin über die gesetzlichen Mietobergrenzen zu informieren. Bei Betriebsobjekten, Geschäftslokalen und Freizeitimmobilien werden oft auf beiden Seiten Makler und Fachleute beschäftigt, damit ein fairer Deal zu Stande kommt. Doch gerade in Bereich der privaten Vermietung, gehören strenge gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, zum Schutz der Mieter.

Forderung der Mietervereinigung: Streichung von Versicherung und Honorar
Bei einer anderen Kampagne fordert die Mietervereinigung gerade eine Senkung der Betriebskosten für Mieter, da die Betriebskosten in Wien schon über der Inflationsrate liegen. Daher sollen Versicherungen, Grundsteuer und Verwaltungshonorar aus den Betriebskosten gestrichen werden. Gerade hier gilt es einen fairen Kompromiss zwischen Mieter und Vermieter zu finden, damit beide Seiten gut leben können. Die Makler jedoch verrechnen oftmals zu viel Provision und deswegen ist es wichtig, dass hier genaue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Quelle: AK, APA OTS

Die kühle Wohnung ohne Klimagerät

Egal ob Haus oder Wohnung, in den Sommermonaten kann es schnell sehr warm werden ohne Klimagerät in den eigenen vier Wänden. Allerdings bringt eine Klimaanlage nicht nur kühle Temperaturen, sondern auch viele Nachteile mit sich, wie etwa einen sehr hohen Stromverbrauch, Umweltbelastung und meist insgesamt zu kühle Räume. Doch auch ohne Klimagerät kann der heiße Sommer überstanden werden. Die besten Tricks sind oft sehr leicht und ohne weitere Kosten umsetzbar, jedoch kommt es auch darauf an ob Eigentumswohnung, Mietwohnung oder Einfamilienhaus gekühlt werden soll, da nicht jede Methode in jeder Wohnform umsetzbar ist. Die beste Praktiken um der Hitze zu entgehen kurz und prägnant zusammengefasst.
Richtiges Lüften und gute Dämmung
Die zeitlich richtige Belüftung des Wohnraum macht oft den Unterschied an heißen Tagen aus. Nachts ist die beste Zeit zum lüften, doch schon früh morgens sollten die Fenster geschlossen werden. Gute Jalousien oder überhaupt ein Sonnenschutz vor den Fenstern verhindern dann das aufheizen der Immobilie und so bleibt die kühle Luft drinnen und die Hitze draußen. Zusätzlich können in der Nacht noch nasse Tücher vor die offenen Fenster gehängt werden und zusätzlich ein Ventilator davor gestellt werden, um so noch mehr kühle Luft in das Wohnobjekt der Wahl zu befördern. Die richtige Dämmung spielt ebenfalls eine große Rolle, da sie nicht nur im Winter die Kälte draußen lässt, sondern auch die Hitze im Sommer. In einem Wohnbau mit mehr Parteien oder einer gemieteten Gewerbeimmobilie ist es natürlich nicht einfach die Dämmung entsprechend zu verbessern. Wenn gar neu gebaut wird, empfiehlt es sich jedenfalls eine gute Dämmung in die Planung miteinzubeziehen, da hier auch im Sommer viel an Lebensqualität gewonnen werden kann. Nicht ständig benötigte Geräte wie beispielsweise Fernseher, Computer, Drucker und andere sollten tagsüber komplett vom Strom genommen werden, wenn sie nicht in Verwendung sind, da auch sie ständig Wärme abgeben und somit zur Wärme in den eigenen vier Wänden beitragen.

Viele Faktoren können schon bei Planung oder Kauf/Miete berücksichtigt werden
Wie schon oben geschrieben kann vor allem die Dämmung eine große Rolle spielen, wie heiß es in einer Immobilie im Sommer werden kann. Deswegen sollte man sich vorher umfassend über die Dämmung erkundigen und eventuell gerade an einem heißen Tag besichtigen. Aber auch die Lage des Objekts ist entscheidend für die Wärmeregulierung. Wenn alle Fenster zur gleichen Seite ausgerichtet sind, kann etwa keine Querlüftung mehr durchgeführt werden. Ist etwa eine Wohnung südseitig ausgerichtet, kann es so schnell sehr heiß werden, besonders in Dachgeschosswohnungen. Außenjalousien sind hier unverzichtbar, da nur sie die Hitze wirklich abhalten können, Innenjalousien tragen nur zum Blendschutz bei, regulieren das Raumklima hingegen gar nicht. Somit ist bereits eine gute Planung bei Miete oder Kauf eines Objekts entscheiden für die Temperaturen im Sommer innerhalb des Wohnraums.

Der Herbst ist da: So machen Sie ihren Garten winterfest!

HerbstDer Herbst zieht ins Land und lässt den Sommer 2013 ausklingen. Eine alte Garten-Weisheit besagt, den Garten bis zum 21. Oktober winterfest aufzuräumen. Bäume zuschneiden, Laub rechen oder schon für den nächsten Frühling vorarbeiten. Ob für den Gemeinschaftsgarten der Eigentumswohnung oder dem Garten des Einfamilienhauses: So machen Sie Ihren Garten winterfest. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorkehrungen.

Blumen für den nächsten Frühling
Viele Blumenzwiebel-Gewächse sollten von September bis spätestens November eingegraben werden, um bereits im nächsten Frühling beispielsweise die Pracht von Tulpen, Narzissen oder Hyazinthen im Garten genießen zu können. Aber Vorsicht, nicht alle Knollengewächse sind winterfest und viele müssen unmittelbar nach der Einpflanzung mit Laub oder Reisig abgedeckt werden. Gärten einer Wohnung, eines Hauses oder auch anderer Freizeitimmobilien können so gerade für Frühling und Sommer hübsch gestaltet werden. Der erste Eindruck ist bekanntlich wichtig, gerade durch einen schönen Garten können potentielle Interessenten an einer solchen Immobilie in einem schönen und farbenfrohen Ambiente empfangen werden. Bei einer Mietwohnung und Gemeinschaftsgärten sollte die Gestaltung des Gartens vorher mit den relevanten Parteien abgesprochen werden. Balkonpflanzen sollten in den meisten Fällen in einem kühlen Raum „eingewintert“ werden, außer es handelt sich um am regionalen Klima angepasste Arten.

Bäume, Sträucher und das Laub
Bäume und Sträucher bedürfen in dieser Jahreszeit intensiver Pflege. Ja nach Witterung kann sich der Laubfall hinziehen, hier gilt es den richtigen Zeitpunkt abzuwarten, um danach den Zuschnitt für die notwendige Pflege vorzunehmen. Das Laub dient als Dünger für den Garten, bietet Schutz vor Frost für Blumenzwiebeln und dient als Lebensraum für kleinere wie größere Tiere. Ausgenommen sind Rosengewächse, da diese erst im Frühling zugeschnitten werden. Achtung: Eventuell unterliegen Bäume und Sträucher einer Baumschutzverordnung, die auch für private Grundstücke gilt. Hier gilt es sich vorher zu informieren, ob es Regelung für das Zuschneiden oder entfernen von Bäumen und Sträuchern am Grundstück gibt. Manche Sträucher dürfen auch nur zu gewissen Jahreszeiten „zurückgeschnitten“ werden.

Der Swimmingpool – winterfest oder nicht?
Gerade ein Outdoor-Swimmingpool stellt eine immense Wertsteigerung einer jeden Immobilie dar. Hier gilt es bei einer Neuanschaffung zu klären, ob der Pool auch „trocken“, also ohne Wasser, überwintern kann oder nicht. Falls nicht, müssen im Herbst die richtigen Vorkehrungen getroffen werden, damit keine Schäden über die kälteste Jahreszeit entstehen und so im Frühjahr teure Reparaturen fällig werden. Der PH-Wert des Wassers muss genau eingestellt sein und Wasserpflegemittel darf nicht fehlen. Der Wasserspiegel sollte in den meisten Fällen abgesenkt werden und entsprechende Abdeckungen müssen installiert sein. Hier empfiehlt es sich vor dem ersten Winter Beratung aus dem Fachhandel oder andere Fachleute um Rat zu fragen, um so schon für den nächsten Sommer den Badespaß im Eigenheim wieder zu gewährleisten.