Thermische Sanierung 2014 – Teil 1

Es ist wieder so weit, seit Anfang März 2014 kann der thermische Sanierungsscheck beantragt werden. Egal ob Einfamilienhaus, Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau, ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung, jeder kann um eine Förderung ansuchen. Gerade jetzt bei den steigenden Energiekosten, empfiehlt es sich die eigene Immobilie fachgerecht dämmen zu lassen, um Kosten zu reduzieren und auch zum ökologischeren wohnen beizutragen. Allerdings ist die Förderung nur Privatpersonen vorbehalten, Inhaber und Mieter eines Geschäftslokal oder eines anderen Betriebsobjekt, können nicht um eine Förderung ansuchen. Anbei die Auflagen kurz zusammengefasst.

Allgemeine Informationen und Zielgruppen

Wie schon erwähnt können nur Privatpersonen bei den österreichischen Bausparkassen ansuchen, ab sofort bis zum 31.12.2014. Das zu sanierende Gebäude muss älter als 20 Jahre sein, als Stichtag wurde hier das Datum der Baubewilligung vor dem 1.1.1994 festgelegt.
Bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten können übernommen werden, jedoch maximal bis zu 6.000,- Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für eine Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (Umweltzeichen) bzw. Holzfenstern kann jeweils nochmals eine Erhöhung von 500,- Euro geltend gemacht werden. (Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- bzw. Zweifamilienhaus können den Sanierungsscheck beantragen. Natürlich gilt dieselbe Regelung auch für den Wohnbau: Eigentümer und Mieter können ebenfalls einen Antrag stellen. Pro Objekt kann selbstverständlich nur eine Förderung beantragt werden, als Objekt gilt hier das Haus (die einzelne Wohnung bei einem Zweifamilienhaus) und natürlich die einzelne Miet- oder Eigentumswohnung.

Förderungsfähige Kosten und Projektteile

Der „Pfusch am Bau“ fällt hier weg, denn die Förderung bezieht sich nur auf Kosten für Material, Montage und Planung, wenn eine Montagerechnung eines Professionisten eingereicht wird. Hier muss also alles seine Ordnung haben und eine entsprechende Firma die Sanierung übernehmen. Vom Keller bis zum Dach kann dann aber alles mit der Förderung abgedeckt werden. Ob Dämmung der Außenwände, des Daches und des Kellerbodens. Die Förderung beinhaltet auch den Austausch von Fenster und Türen, sowie die Umstellung der Heizung. Egal ob Holzzentralheizung oder der Einbau einer Wärmepumpe, auch Solaranlagen werden gefördert, so wie Fernwärmesysteme.
Gerade bei einem älteren Gebäude gilt es jedoch einiges zu beachten, vor allem wenn es unter Denkmalschutz steht, auch hier findet man bei der Antragstellung genauere Informationen. Mehr zu Voraussetzungen, Fristen, Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie ab nächste Woche in unserem privatimmobilien.at Blog.
(Quelle: www.help.gv.at)

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