Thermische Sanierung 2014 – Teil 2

Im zweiten und abschließenden Teil über das Thema Sanierungsscheck 2014, werden vor allem die Fristen, der Verfahrensablauf und die benötigten Unterlagen genauer unter die Lupe genommen. Auch hier unterscheiden sich Einfamilienhaus, Eigentumswohnung und Mietwohnung kaum voneinander. Die thermische Sanierung für 2014 kann ab sofort beantragt werden, jedoch gilt es auch über das aktuelle Jahr hinaus gewisse Fristen einzuhalten, sowie einen vorgegebenen Verfahrensablauf. Eines gleich vorweg: Kosten für die Antragstellung bei der zuständigen Bausparkasse fallen keine an. Zusätzlich kann der Sanierungsscheck 2014 auch mit eventuellen Landesförderungen kombiniert werden, hier gilt es sich an die zuständigen Landesförderungsstellen zu wenden.

Fristen und Verfahrensablauf

Grundsätzlich kann der Sanierungsscheck noch bis zum 31.12.2014 eingereicht werden. Darüber hinaus sind jedoch noch andere Fristen einzuhalten. Die Anlieferung des Materials und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen ab Antragsstellung (Einlagen bei der zuständigen Behörde) bis zum 31.12.2015 erfolgen. Danach muss die Endabrechnung bis zum 31.3.2016 bei der Kommunal Kredit (KPC) einlagen. Natürlich können nur Rechnung eingereicht werden, die auf den Förderungsnehmer ausgestellt sind.
Der Verfahrensablauf gestaltet sich etwas umfangreicher, jedoch gibt es hierfür eine gute Dokumentation und auch die jeweilige Bausparkasse ist behilflich. Die genauen Maßnahmen, egal ob Wohnbau, Wohnung oder Haus inklusive der veranschlagten Kosten (hier gilt der Kostenvoranschlag) müssen angegeben werden. Es wird auch ein Energieausweis benötigt, der davor von einem Gutachter erstellt wird. Der Energieausweis ist dabei immer für das gesamte Objekt auszustellen, jedoch beim Austausch von Fenstern nur für eine einzelne Wohnung, nur für die jeweilige Wohnung. Bei einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, muss eine Bestätigung des Bundeskanzleramtes eingeholt werden.

Notwendige Unterlagen

Neben den notwendigen Unterlagen, zu welchen am Ende dieses Eintrages noch verlinkt wird, sind auch einige Dokumente notwendig: Neben einem amtlichen Lichtbildausweise, ist selbstverständlich ein Grundbuchauszug beizulegen. Die bereits erwähnten Kostenvoranschläge ebenfalls. Beim mehrgeschossigen Mietwohnbau ist auch eine Sanierungsvereinbarung erforderlich, die aber bis zum Baubeginn nachgereicht werden kann. Wie schon erwähnt brauch es bei Gebäuden unter Denkmalschutz, eine Bestätigung des Bundeskanzleramts. Als Rechtsgrundlage für die thermische Sanierung gilt das Umweltförderungsgesetz (UFG), welches auch online abrufbar ist. Alle genauen Informationen, so wie Informationsblätter, Grenzwerttabellen und entsprechende Formulare zur

Antragstellung können hier gefunden werden:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/243/Seite.2430310.html
(Quelle: help.gv.at)

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