Archiv für den Monat: Februar 2017

Wohngemeinschaften sehr beliebt unter Studenten

Als Student besitzt man in der Norm nicht so viel Geld. Daher sparen sie wo es geht. So auch beim Wohnen. Viele Studenten können sich eine eigene Wohnung nicht leisten, weshalb sie gerne die Möglichkeit einer Wohngemeinschaft in Anspruch nehmen.

Eine kürzlich durchgeführte Studie hat ergeben, dass Studenten, die sich in Graz  für eine Wohngemeinschaft entscheiden, sehr viel sparen, und zwar um die 25 Prozent.

Laut Statistik gab es im Wintersemester 2015/2016 rund 380.000 Studenten, die es in Städte wie Wien, Graz, Salzburg, Klagenfurt und auch Linz zieht. Jedoch gerade zu Semesterbeginn wirkt sich das sehr auf die Wohnungspreise aus, weshalb der Entschluss, sich einer Wohnungsgemeinschaft anzuschließen, den Studenten wesentlich preiswerter erscheint. In diesem Fall trügt der Schein jedoch nicht. Es ist wesentlich günstiger, sich die Miete mit anderen Studenten oder/und Mitbewohnern zu teilen, als die gesamten Mietkosten für eine eigene Wohnung aufzubringen. Von Häusern kann hier nicht die Rede sein.

Das Meiste an Geld ersparen sich Studenten momentan in einer Wohngemeinschaft in Graz mit 25 Prozent. Im Vergleich zu einer eigenen Wohnung, wo die Miete ungefähr € 14,- pro Quadratmeter beträgt, kommt es den Studierenden sehr viel billiger mit einer WG in Graz, wo der Mietpreis bei ungefähr € 10,- per Quadratmeter liegt.

Fast genauso viel können die Schüler der Universitäten in Klagenfurt sparen. In der Hauptstadt Kärntens bezahlt man für eine Wohnung, die man sich alleine nehmen würde, um die € 12,- für den Quadratmeter. In einer WG jedoch hat man ein Ersparnis von etwa 22 Prozent, da man somit nur mehr um die € 9,- pro Quadratmeter bezahlt.

Gerade Salzburg und Innsbruck ziehen die deutschen Studenten bei ihrer Unterkunft vor. Dies liegt wohl daran, dass diese Städte von Deutschland ziemlich rasch zu erreichen sind. In einer Wohngemeinschaft in Innsbruck zahlen die deutschen Studenten um die € 13,– für den Quadratmeter. Das sind ungefähr 15% weniger, als sie in einer Singlewohnung zahlen müssten. In Salzburg erspart man sich um die 13%, wenn man bedenkt dass eine Wohngemeinschaft auf ca. € 14,-/m² kommt und eine Einzelwohnung um die € 17,-/m² kostet.

Wien ist eine sehr innovative Stadt. Die Hauptstadt Österreichs ist nicht nur für Studenten sehr interessant, sondern auch für eine große Anzahl an Arbeitnehmern als Wirtschaftsstandort  extrem attraktiv. Für eine Wohngemeinschaft müssten die Studenten um die € 14,- pro Quadratmeter löhnen, für eine eigene Wohnung um die € 16,- für einen Quadratmeter, was ein Unterschied von genau nur 9 Prozent ist.  Somit ist klar: eine WG in Wien zahlt sich nicht aus. Da könnte man sich gleich eine Singlewohnung zulegen.

Die 5 größten Schlafzimmer-Tabus in Österreich

Eine ansehnliche Studie, die vor kurzem durch eine bekannte Internetplattform, durchgeführt wurde, zeigt auf, was im Schlafzimmer der Österreicher, in deren Wohnungen, nach deren eigenen Ermessen unerlaubt sein sollte.

Es gibt viele Dinge, die im Schlafdomizil der Wohnung nicht hingehören. Jedoch sind es 5 Störfaktoren, auf die die österreichischen Mieter/Innen besonders bedacht sind, diese nicht in ihr Schlafzimmer zu lassen.

Der erste Störfaktor ist hier die fehlende Verdunklungsmöglichkeit. Um die 46% der befragten Studienteilnehmer bestehen auf Jalousien, Rollläden und Vorhänge. Morgens von den ersten Lichtstrahlen der Sonne geweckt zu werden lehnen eben diese 46% der Mieter/Innen in ganz Österreich ab. Ob das nun Salzburg, Klagenfurt, Linz, Eisenstadt oder eines des anderen österreichischen Bundeslands ist, spielt dabei keine Rolle. Hier sind sich gut die Hälfte der österreichischen Wohnungs- oder/und Hausmieter/Innen einig.

Das nächste, was rund 50% der österreichischen Mieterschaft ablehnt, sind Videospiele im Schlafgemach. Obwohl die Vorstellung, vom Bett aus, einfach ohne erst aufstehen zu müssen, die Spielkonsole anzuwerfen und loszocken zu können, für einige wie ein schöner Traum klingt, ist für eben die Hälfte der Österreicher eine Horrorvorstellung. Sie wollen keine Sony-Playstation, X-Box oder Wii-Konsole in Ihrem „Ruheraum“.

Was Haustiere betrifft, sind sich wohl die meisten einig, dass sie sehr wohl zur Familie gehören. Doch dies ist für ungefähr 46% der Befragten kein Grund, sie mit ins Bett zu nehmen. Die triftigsten Gründe hierfür sind der enorme Haarverlust unserer pelzigen Familienmitglieder, als auch die Tatsache, dass ihr Geruch nicht für jede Nase angenehm aufzunehmen ist.

Rund 40% der österreichischen Mieter/Innen lehnen herumliegende Socken und/oder einen schon überfüllten Wäschekorb in ihrem Schlafdomizil ab. Im Schlafzimmer soll Ordnung herrschen. Da ist sich fast die Hälfte der Befragten einig. Schmutzwäsche hat hier nichts zu suchen.

Was Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Staubsauger, Wäscheständer, Bügelbrett und der gleichen angeht, sind sich 44% der Österreicher einig, dass sie das nicht dort haben wollen, wo sie ihre Nachtruhe suchen. In jedem Haushalt ein Muss, doch im Schlafzimmer für die 44% ein absolutes Tabu.

Wenn es um die Schlafzimmer-Tabus in Österreich geht, gehen die Meinungen bei den Geschlechtern ein wenig auseinander. Während die Frauen eher Ihren Hund und/oder Katze mit ins Bett nehmen würden, sind die männlichen Mieter Österreichs eher dagegen. Dafür hätten die Herren oft gerne Videospiele im Schlafzimmer, was aber die Frauen nicht tolerieren wollen.

Nachbarschaftskonflikte in Wohnungen

Manchmal geraten Nachbarn in Wohnungen schwer aneinander. So gibt es auch immer wieder Zoff, beispielsweise in Linz in Oberösterreich. Konflikte zwischen Bewohner, die in einer Wohnung leben, können sehr nervenaufreibend sein. Gründe dafür sind zum Beispiel, das Hören viel zu lauter Musik, Möbel zu unmöglichen Zeiten zu verstellen oder diverse laute Arbeiten, die ebenfalls zu unzumutbaren Stunden verrichtet werden.

Wenn sich die Lage zuspitzt und der Betroffene in seiner Lebensqualität enorm durch die Störung von Nachbarn eingeschränkt ist, finden sich die Parteien in den meisten Fällen vor Gericht wieder. So weit muss es aber nicht kommen. Es gibt Möglichkeiten, sich außergerichtlich zu einigen. Man sollte auf jeden Fall, bevor man einen Anwalt in Erwägung zieht, das Gespräch mit dem jeweiligen Ruhestörer suchen. Denn oft wissen diese gar nicht, dass sie andere Hausbewohner mit Ihren Tätigkeiten extrem nerven.

Anstatt in Rage auf destruktive Weise seinen Ärger über die Unruhe klar zu machen, sollte in Ruhe und auch in dem Bewusstsein, dass sich der benachbarte Mieter möglicherweise nicht einmal darüber im Klaren ist, dass er mit seinen jeweiligen Aktivitäten jemanden gestört haben könnte, das Gespräch mit dieser Person gesucht werden. Somit können Streitereien und sogar weitere etwaige Probleme, die den Hausfrieden stören könnten, vermieden werden und vielleicht sogar eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien das weitere Miteinander in dem jeweiligen Haus in Linz, auf angenehme und sachliche Art harmonisieren.

Sollte sich keine Lösung finden lassen und konnte hier auch kein Kompromiss geschlossen werden, mit der beide Parteien zufrieden sind, gibt es noch die Möglichkeit, eine Vermittlungsperson, die neutral gegenüber beiden Parteien ist, zu Rate zu ziehen. Das kann ein unbeteiligter Nachbar oder ein Freund sein, der in der Lage ist, die Themen des Konflikts auf objektive Weise zu betrachten und auf sachlicher und verständlicher Ebene zwischen den beiden Streitparteien zu vermitteln.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, gibt es noch die Option, einen Mediator zu engagieren. Dieser ist professionell ausgebildet, weiß wie man am besten zwischen zwei Streitparteien vermittelt und bemüht sich, den Menschen, die sich momentan in diesem Konflikt befinden, verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Problem zu lösen. Der Mediator ist also eine sehr gute Wahl, wenn man darauf aus ist, sich auf angenehmere, außergerichtliche Weise zu einigen.

Hilft jedoch alles nichts, weder Gespräche mit und ohne Mediator oder wenn einfach keine Lösungen gefunden werden konnten, sollte der Belästigte ein Protokoll führen, wo aufgelistet ist, wann, wo und in welcher Intensität, wie beispielsweise die Lärmbelästigungen, stattfinden.

Diese Auflistungen werden später beim Ganz zum Vermieter sehr wichtig sein, denn somit weißer der Vermieter der Immobilie, was in seinem Haus geschieht und kann sich ein besseres Bild bzw. eine Meinung schaffen.

Ist die jeweilige Störung ein Verstoß gegen die Hausordnung, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er den Mieter, der die Probleme verursacht, wodurch sich andere Mieter sehr gestört und eingeschränkt fühlen, abmahnt oder im Falle, dass ich immer wieder, trotz Abmahnungen, beispielsweise die Lärmbelästigungen wiederholen, das Mietverhältnis kündigt.

Nur wenn nichts mehr hilft und alles Mögliche, das versucht wurde um sich friedlich und außergerichtlich zu einigen gescheitert ist, sollte man sich um ein Gespräch mit einem Anwalt bemühen oder die Angelegenheit zur Anzeige bringen. Doch nur, wenn gar nichts mehr geht und wirklich alles in seiner Macht stehende versuch wurde, die Streitigkeiten auf persönlicher Ebene zu schlichten, sollte man den gerichtlichen Weg einschlagen. Dies sollte auch nur dann passieren, wenn alles andere vergebens war, da dieser Weg, der mit Anwälten, Prozessen und Gerichtskosten verbunden ist, sehr kostspielig und auch langwierig ist.

Daher ist es immer besser, zuerst das Gespräch auf persönlicher, sachlicher Ebene zu suchen.