Archiv für den Monat: März 2017

Die teuersten Städte Österreichs

Wenn es um Mieten bei Häusern geht, ist die Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck die teuerste Stadt in ganz Österreich. Dies ergab das Mietbarometer einer seriösen Immobilienplattform. Im Durchschnitt bezahlt man als Mieter/In eines Hauses in Innsbruck, € 15,– für den Quadratmeter.
Gründe hierfür ist das wunderschöne Alpenpanorama, das die Landeshauptstadt Tirol zu bieten hat. Hinzu kommt auch, dass Innsbruck ein eminentes Bildungs- Wirtschafts- und Kulturzentrum und dazu noch als Wohndomizil sehr angesehen ist.
Seit dem Jahre 2004 hat sich die Anzahl der Einwohner um rund 10 Prozent erhöht. Zurzeit verbringen um die 130.000 Menschen ihr Leben in der Tiroler Hauptstadt.

Was zudem auf die Mietpreise einwirkt, ist der Umstand, dass der Baugrund in der Kessellage im Inntal sehr gering ist. Innsbruck ist bei den Mietpreisen wohl die teuerste Hauptstadt Österreichs, jedoch gibt es noch andere Städte in unserem schönen Österreich, wo die Mietpreise ebenfalls sehr ansehnlich sind.

So auch in Salzburg. Die Mieter in der Landeshauptstadt Salzburg bezahlen im Schnitt € 15,– für den Quadratmeter. Noch hinzu kommt der Umstand, dass durch Großkonzerne, wie beispielsweise Porsche, Spar und die Stieglbrauerei vielerlei Arbeitsplätze geschaffen werden. Somit gilt die Stadt Salzburg als wirtschaftlicher Antrieb des Bundeslandes. Aus diesem Grund wird in Salzburg immer mehr Raum zum Wohnen gebraucht.

Wien ist drittplatzierter, wenn es um die teuersten Mieten in Österreich geht. Im Jahre 2015 bezahlte man im ersten Halbjahr für eine gemietete Wohnung oder ein gemietetes Haus in der Landeshauptstadt Österreichs um die € 15,– pro Quadratmeter. Jedoch kommt es auch sehr auf den Bezirk an, in dem man wohnt. Da variieren die Mietpreise enorm. Überhaupt in Stadtteilen in der Nähe des Zentrums rund um den ersten Bezirk werden Mieten bis zu über € 16,– pro Quadratmeter verlangt.

Am günstigsten mit den Preisen der Mieten ist Villach. Diese Stadt ist die billigste unter den zehn größten Städten in Österreich. Hier bezahlt man im Schnitt nicht mehr als € 8,– für einen Quadratmeter. Lediglich in Wels und in Klagenfurt sind die Mietpreise so günstig, dass man für den Quadratmeter weniger als € 10,– löhnen muss.

Obwohl die Mietpreise von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sind, gab es im Vergleich zum vorherigen Jahr keine gravierenden Änderungen. Das größte Plus gab es in Villach und Klagenfurt mit drei Prozent. In den Städten Salzburg, Innsbruck und Wien sind die Kosten der Mieten um ein Prozent gesunken, das obwohl sie die drei teuersten Städte sind. Wie es scheint, dürften die Preise der Mieten in den Städten Österreichs derweil einmal ihren Scheitelpunkt erreicht haben.

Streitpunkt: Betriebskostenabrechnung bei Wohnungen

Rund jeder fünfte Mieter in ganz Österreich findet Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Aus diesem Grund gab und gibt es noch immer Konflikte mit dem Vermieter. Wenn daher im Postkasten die Abrechnung der Betriebskosten liegt, kommt der Ärger meistens schon im Vorhinein bei den Mieter/Innen auf. Ziemlich oft enthalten die Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter die nicht im Mietvertrag vereinbarten und falsch dargestellten Betriebskosten.

Wer beim Lesen der Betriebsabrechnungskosten einige Punkte suspekt findet und/oder schon Konflikte mit dem Vermieter hatte, da beispielsweise die Abrechnung nicht zeitgerecht im Briefkasten lag, steht nicht alleine mit diesem Problemen da. Eine vor kurzem, seriös durchgeführte Studie einer Immobilenplattform hat ergeben, dass rund jeder fünfte in Österreich lebender Mieter, schon mal Streit mit seinem Vermieter aus diesem Grund hatte.

In fast der Hälfte der Fälle sind falsche Betriebskosten, die in die Abrechnung gar nicht hineingehören, der Anlass für Konflikte zwischen Mieter/Innen und Vermieter/Innen. Entweder sind diese Punkte nie vereinbart worden oder sie gehören einfach nicht zu den abrechenbaren Betriebskosten. Um die 9 Prozent aller in Österreich lebenden Mieter, die bei der Studie mitmachten, gab dies als die häufigste Ursache der Streitereien an.

Der Streitpunkt der am zweithäufigsten auftritt, ist, dass die Abrechnung der Betriebskosten nicht einmal den Weg in des Mieters Briefkasten findet oder erst viel zu spät ankommt. Um die 3 Prozent der Studienteilnehmer erlebten deshalb schon hitzige Streitereien mit ihrem Vermieter. Dann finden Mieter auch Fehler bei der Berechnung, was natürlich für Ärger sorgt. Hinzu kommt noch der Umstand, dass Heiz- und Wasserverbrauch nicht korrekt abgelesen wurde.

Zufrieden jedoch mit der Abrechnung der Betriebskosten sind mehr als 75 Prozent aller befragten Österreicher. Demnach ist bisher bei der Betriebskostenabrechnung beim Großteil der in Österreich befragten Teilnehmer, noch nie ein Problem aufgetreten. Dieser große Teil gab an, noch nie mit ihrem Vermieter wegen dieser Abrechnung Konflikte gehabt zu haben. Um die weiteren 6 Prozent der befragten Mieter in Österreich haben eine ganz eigene Taktik, Konflikte in diesem Punkt zu vermeiden. Diese Taktik ist, sich die Betriebskostenabrechnung erst gar nicht genauer durchzulesen, was aber nicht unbedingt ratsam ist.

Ein weiterer Grund für Nichtbeschwerden über die Abrechnung der Betriebskosten ist Unwissenheit. Die Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreich gab an, dass sich Mieter/Innen meistens gar nicht gewahr sind, was nun abgerechnet werden darf und was nicht. Dazu gehören: Kosten für Störungsbehebungen, Kosten für den Anwalt oder Reparaturen und auch Bankspesen. Diese Punkte sind in der Abrechnung nicht festgelegt und unerlaubt. Gerade wenn in der Zeile der Rechnung als Verwendungszweck „Sonstiges“ angegeben ist, weist dies darauf hin, dass etwas verrechnet wurde, das mit Betriebskosten gar nichts zu tun hat.

Zweitschlüssel der Wohnung dem Vermieter überlassen

Es gibt Fragen, die sich Mieter/Innen immer wieder stellen. Eine davon, ist, ob ein Mieter seinem Vermieter einen Zweitschlüssel zu seiner Wohnung überlassen muss. Diese Frage wurde jedoch schon 1956 vom Obersten Gerichtshof beantwortet.

Generell gilt, dass der Mieter seinem Vermieter keinen Zweitschlüssel, der ihn in seine Wohnung bringt, übergeben muss, um nach dem Rechten zu sehen. In gewissen Situationen muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt zu seiner Wohnung gestatten.

Dies ist nicht nur in Wien, Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten und Eisenstadt der Fall. Sondern gilt diese Verordnung in allen neun Bundesländern unseres schönen Österreichs.

So eine Situation kann beispielsweise der bevorstehende Termin gewisser Reparaturarbeiten in besagter Wohnung sein. Doch muss hierbei der Vermieter im Vorhinein mit dem Mieter sprechen und dies abklären. Hinzu kommt, dass die Wohnung lediglich zu einer, für den Mieter, zumutbaren Tageszeit betreten werden darf. Diesbezüglich muss dem Vermieter kein Wohnungsschlüssel gegeben werden, da dieser ja dann in Anwesenheit des Mieters kommen kann. Eine zeitlich zumutbare Tageszeit ist im Gesetz nicht wirklich geregelt oder festgelegt, wobei es in einigen Gemeinden hierbei bestimmte Verordnungen gibt. Doch kann man davon ausgehen, dass beispielsweise mitten in der Nacht in der Regel keine Besichtigungen stattfinden. Bei der Vereinbarung eines Besichtigungstermins durch das Interesse einer möglicherweise bevorstehenden Mietvertragsunterzeichnung seitens der Mietpartei, muss Rücksicht auf die jeweiligen Arbeitszeiten des Mietinteressenten genommen werden.

Ein weiterer Punkt ist der Aufenthalt des Mieters außer Landes. Wenn er zum Beispiel einen Urlaub auf den kanarischen Inseln oder sonst wo macht. Oder wenn der Mieter aus diversen anderen Gründen verreist, beispielsweise auf Geschäftsreise ist und der Vermieter in dieser Zeit dringend die Wohnung betreten muss. Wenn tatsächlich eine Gefahr besteht, muss sich der Vermieter nicht vorher anmelden. Dies kann sein, wenn Wasser unter der Wohnungstür hervor rinnt. In diesem Fall hat der Mieter zu akzeptieren, dass der Vermieter ebenso in seiner Abwesenheit sich Zutritt zu des Mieters Wohnung verschafft. Somit ist hier nahe zu legen, dass man bei längerer Abwesenheit, durch beispielsweise längeren Auslandsaufenthalt oder zeitlich ausgedehnteren Reisen, Vorkehrungen zu treffen, damit der Vermieter in solchen Situationen die Wohnung problemlos betreten kann.

Wenn ein Mieter seinem Vermieter in der Zeit seiner Nichtanwesenheit seinen Wohnungsschlüssel auch nicht überlassen will, hat dieser jedoch die Möglichkeit den Wohnungsschlüssel bei Verwandten, Freunden oder Bekannten zu hinterlegen, die der Vermieter natürlich im Falle des Falles erfolgreich kontaktieren kann. Wenn der Mieter dies jedoch unterlässt, riskiert er hiermit, dass er die Kosten für das Betreten der Wohnung übernehmen muss, da der Vermieter in diesem Fall die Tür aufbrechen lassen kann, wodurch besagte Kosten entstehen.

Manche Vermieter versuchen sich abzusichern, die Wohnung des Mieters jederzeit betreten zu dürfen, in dem sie bestimmte Klauseln in den Mietvertrag einbauen. So eine Klausel kann beispielsweise besagen, dass der Vermieter generell berechtigt ist, die Wohnung des Mieters nach einer Ankündigung im Vorfeld betreten darf. Aber keine Sorge, denn diese Klauseln sind ungültig, da für ein grundloses Besichtigungsrecht seitens des Vermieters keine Rechtfertigung vorliegt. Dies hat ebenfalls der OGH entschieden.

Falls ein Mieter erfährt, dass sein Vermieter einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt, kann der Mieter von seinem Vermieter fordern, diesen rauszurücken. Wenn sich das nicht auf persönlicher Ebene regeln lässt, kann man das auch über das Gericht oder eine Schlichtungsstelle bewerkstelligen lassen.

Ist ein Vermieter jedoch so frech und verschafft sich trotz allem Zutritt zu der Wohnung des Mieters, kann gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. In diesem Fall verklagt der Mieter den Vermieter auf Besitzstörung.