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Makler kassieren zu viel Provision Teil 2

garantie Jetzt kommt der Musterprozess!

Nach der massiven Mobilmachung seitens der Arbeiterkammer gegen die Makler Anfang Juli, geht es nun in die zweite Runde. Hier kann wohl kaum mehr von der Füllung des Sommerlochs gesprochen werden, denn jetzt kommt der Musterprozess! Die Arbeiterkammer unterstützt eine Klage, um Rechtssicherheit für Mieter zu schaffen. Natürlich profitieren davon nur Menschen die in einer Mietwohnung leben, für Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung gelten andere Regelungen. Bei diesem Musterprozess geht es um einen zu hohen Hauptmietzins und daher in Folge auch zu hoher Maklerprovision, die vom Makler verrechnet wurde. Primär wird hier von der Arbeiterkammer kritisiert, dass Makler für die Vermieter arbeiten, aber von den Mietern kassieren. Deswegen am besten gleich die Wohnung ohne Makler vermieten, wie auf unserer provisionsfreien Plattform!

Makler wurde auf 1.250,- Euro geklagt
Viele von Ihnen denken jetzt wahrscheinlich, dass es sich nicht auszahlt für diesen Betrag vor Gericht zu ziehen und man sich besser vergleicht! Es soll hier aber ein Musterprozess geführt werden, der eindeutig klärt was in der Praxis erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus kann der Betrag auch schon mal die Jahresgebühr für einen Garagenplatz oder Parkplatz ausmachen, also durchaus einen Versuch wert. Die Wohnung wurde eigentlich für einen Hauptmietzins in der Höhe von 537,94 Euro vermietet. Die Schlichtungsstelle erhob allerdings für die Zweizimmerwohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk einen zulässigen Hauptmietzins von 285,43 Euro. Somit war auch die Maklerprovision für diese Immobilie viel zu hoch, genauer gesagt soll der Makler 1.461,84 Euro bekommen haben. Die Mieterin klagt nun mit Hilfe der Arbeiterkammer den Makler auf 1.250,- Euro, die ihrer Meinung nach zu viel bezahlt wurden. Da die Provision ja von dem völlig überhöhten Mietpreis berechnet wurde und eine weitere Provisionsminderung auch noch im Raum steht, weil der Makler gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Mieterin über die gesetzlichen Mietobergrenzen zu informieren. Bei Betriebsobjekten, Geschäftslokalen und Freizeitimmobilien werden oft auf beiden Seiten Makler und Fachleute beschäftigt, damit ein fairer Deal zu Stande kommt. Doch gerade in Bereich der privaten Vermietung, gehören strenge gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, zum Schutz der Mieter.

Forderung der Mietervereinigung: Streichung von Versicherung und Honorar
Bei einer anderen Kampagne fordert die Mietervereinigung gerade eine Senkung der Betriebskosten für Mieter, da die Betriebskosten in Wien schon über der Inflationsrate liegen. Daher sollen Versicherungen, Grundsteuer und Verwaltungshonorar aus den Betriebskosten gestrichen werden. Gerade hier gilt es einen fairen Kompromiss zwischen Mieter und Vermieter zu finden, damit beide Seiten gut leben können. Die Makler jedoch verrechnen oftmals zu viel Provision und deswegen ist es wichtig, dass hier genaue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Quelle: AK, APA OTS

Makler kassieren zu viel Provision

Immer wieder hört man es und viele dachten es sich schon. Doch nun hat auch eine Überprüfung der Arbeiterkammer ergeben: Immobilienmakler kassieren zu viel Provision! Die Untersuchung war zwar nicht auf das klassische Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bezogen, aber sie spricht eine klare Sprache was Mietwohnungen angeht. Die Arbeiterkammer überprüfte 119 befristete Mietverträge und kam zu einem schockierenden Ergebnis: Es wird nicht nur zu viel Provision verrechnet, auch werden Mieter oft nicht über Mietobergrenzen und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung aufgeklärt! Daher fordert die Arbeiterkammer die Politik auf, hier rasch Reformen für die Mieter auf den Weg zu bringen und die Maklerprovision überhaupt für Mieter zu streichen.

Mietzins-Check für befristete Altbauwohnungen
Konkret wurden 119 befristet Mietverträge von Altbauwohnungen überprüft, davon wurde rund die Hälfte über Makler gegen Provision vermittelt. Durchschnittlich kassierten die Makler dabei 1.650,- Euro, also um fast 500,- Euro mehr als bei erlaubten Mietzinsen zulässig gewesen wäre. Bei Gewerbeimmobilien oder Büroflächen wird bei Vertragsabschluss oft genauer hingesehen, doch gerade bei einer Mietwohnung ist man froh ein passendes Objekt gefunden haben und ist bereit die zu hohe Provision zu zahlen. Bei 87 Prozent der 63 vermittelten Wohnungen wurden viel zu hohe Provisionen durch den Makler einkassiert, der Spitzenwert lag hier bei 1.896,- Euro zu viel an Provision! Die Arbeiterkammer spricht hier von dem vermitteln von gesetzwidrig überhöhten Mietverträgen, um mehr Provision zu kassieren. Darüber hinaus wird auch noch verschwiegen, dass es gesetzliche Mietobergrenzen gibt und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung. Beispielsweise bei der Schlichtungsstelle oder anderen Mieterorganisationen. Eine Mietrechtsreform scheint hier notwendig, damit Mieter nicht mehr auf diesem Weg zur Kasse gebeten werden können. Mit etwas Glück könnten Gespräche bis in den Herbst hinein abgeschlossen werden. Doch es ist fraglich, ob noch in diesem Jahr oder Anfang 2015 hier Nägel mit Köpfen gemacht werden, um die Mieter hier in eine bessere rechtliche Position gegenüber den Maklern zu bringen.

Makler wehren sich
Die österreichischen Makler wehren sich und kritisieren vor allem, dass nur 120 Verträge überprüft wurden. Das sind in etwa 0,06% der 200.000 bestehenden Mietverträge in Österreich. Hier soll nur das Feindbild Makler geschürt werden.
Immobilien und mietbarer Wohnbau sind lukrative Geschäftsfelder, daher sollten gerade Vermieter im Sinne eines schnelleren Geschäftsabschlusses mehr provisionsfreie Plattformen nutzen. Dies kommt eben nicht nur dem Vermieter zu Gute, sondern kann durch die besseren Konditionen zu einer schnelleren Vermietung führen. Moderne Plattformen helfen hier schnell und sauber zu vermieten oder zu verkaufen: Ohne sich überhaupt Gedanken machen zu müssen, ob andere Personen zu viel oder zu wenig an Provision kassieren.

Quelle: www.ots.at, Arbeiterkammer & ÖVI

Preisanstieg bei Wiener Wohnungen

Die Bundeshauptstadt liegt nach wie vor im europäischen Trend, wohnen wird weiterhin teuer bleiben und die Kurve zeigt nach oben. Egal ob Mietwohnung oder Eigentumswohnung, die Preise steigen. Die Mietpreise sollen in diesem Jahr um etwas 2,5% ansteigen, während Kaufpreise für Eigentumswohnungen um etwa 3-5% anziehen werden. Der Anstieg ist vor allem der nach wie vor ungebrochenen Nachfrage zuzuschreiben, womit man die Immobilienwirtschaft in Wien momentan eindeutig als „Verkäufermarkt“ klassifizieren kann. Die klassische Bürofläche und das Geschäftslokal bleiben weiterhin auf demselben Niveau, im Gegensatz zu den Wohnungen.

Zukünftig mehr Haushalte kombiniert mit starkem Bevölkerungsanstieg in Wien
Die Gründe für den Preisanstieg sind schnell gefunden: Einerseits ist der Bevölkerungsanstieg in Wien nach wie vor ungebrochen, andererseits geht der momentane Trend stark in Richtung Ein- oder Zweipersonenhaushalte. Prognostiziert wird eine Steigerung von 26% bei Wiener Haushalten bis 2050. Die Geburtenrate in Österreich ist zwar nach wie vor niedrig im weltweiten Vergleich, doch zieht es immer mehr Menschen in den urbanen Raum. In den nächsten Jahren wird daher die „Wohnungsknappheit“ spürbar werden, da erst entsprechende Projekte fertiggestellt, beziehungsweise überhaupt erst geplant werden müssen. Das Einfamilienhaus ist in Wien nur in den äußeren Bezirken wirklich realisierbar, daher kommt man nur sehr schwer um die ansteigende Preiskurve herum. Zusätzlich werden Gargenplätze und Parkplätze auch immer gefragter und dadurch teurer. Diese Gesamtsituation kann vor allem für junge Menschen und Familien zur Herausforderung werden. Immer mehr müssen Eigentumswohnungen schon während der Bauzeit erworben werden, um die passende Immobilie in der gewünschten Gegend zu finden.

Neue Mietverträge spiegeln bereits die Preissteigerung wider
Während bestehende Mietverträge natürlich geschützt sind, ist der Anstieg bereits bei den Abschlussmieten zu merken. Hier sind in Wien vor allem die Josefstadt und der Alsergrund mit 12,60 € pro m² Spitzenreiter, dicht gefolgt von Döbling und Neubau mit 12,50 € pro m². Hier kommt selbstverständlich ebenso die geringe Neuflächenproduktion zu tragen und mit weiteren Preisanstiegen ist zu rechnen. Insgesamt wird wohnen immer teurer, doch bei den Nebenkosten kann gespart werden. Beispielsweise können Maklergebühren durch provisionsfreie Plattformen vermieden werden. Die neuen Immobilienprojekte rund um den Hauptbahnhof oder die Seestadt Aspern können den Immobilienmarkt frühestens 2016 wieder entlasten.
Bei Unternehmen die ein Betriebsobjekt, eine Halle oder ähnliche Räumlichkeiten suchen, ist momentan noch keine Knappheit vorhanden. Langfristig wird aber auch in diesem Bereich vermutlich wieder ein Preisanstieg zu verzeichnen sein. Großstädte sind vor allem auf Grund ihrer gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung für Unternehmen interessanter, als der ländliche Bereich. Zusammenfassend steuert der Wiener Immobilienmarkt auf interessante Zeiten zu, da auf Grund der stark steigenden Preise, nun auch bisher nicht so stark frequentierte Bezirke immer stärker in den Fokus von Mietern und Investoren rücken.

Indikator für Immobilienpreise kommt nun auch in Österreich

In vielen andren europäischen Ländern ist es längst Normalität, ab nun auch bei uns: Die österreichische Nationalbank (OeNB) führt einen Indikator für Immobilienpreise ein. Die klassische Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus verzeichneten in den letzten Jahren über das Inflationsniveau hinaus satte Preissteigerungen, von einer Immobilienblase könne aber noch keine Rede sein laut den zuständigen Volkswirten. Der Fundamentalpreisindikator setzt sich aus sieben Teilindikatoren zusammen. 2013 war der österreichische Markt noch immer etwas unterbewertet, gegenüber dem langfristigen Trend, mit Ausnahme von Wien: Immobilien in der Bundeshauptstadt sind mit zirka 21% überbewertet. Dies betrifft natürlich auch indirekt jegliches Mietobjekt, weil beispielsweise länger in der Mietwohnung gewohnt werden muss, wenn das Eigenheim nicht gleich finanzierbar ist.

Zusammensetzung des Preisindikators
Der Fundamentalpreisindikator setzt sich aus sieben Teilindikatoren zusammen. Davon entfallen zwei auf die Haushalts- und zwei auf die Investorenperspektive. Die restlichen drei Indikatoren sollen die Zusammenhänge zwischen dem Immobilienmarkt und makroökonomischen Gegebenheiten widerspiegeln. Ein Unterschied zum Fundamentalpreis einer Immobilie soll so hergestellt werden können, um eine realistischere Betrachtung von Immobilien in Österreich visualisieren zu können.
Darüber hinaus schafft sich die österreichische Nationalbank selbst ein Instrument, um eventuell lenkende Maßnahmen am Immobiliensektor zu setzen und auch zu begründen. Momentan sieht die Prognose aber positiv aus, was die Verschuldung der österreichischen Haushalte und den Bausektor angeht.  Daher kann von einer Immobilienblase momentan keine Rede sein. Diese Maßnahme trägt somit auch dem momentanen allgemeinen Trend nach ökonomischen Frühwarnsystemen Rechnung, um Krisen schon im Vorfeld zu erkennen und eventuell Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hier bleibt abzuwarten, wie dieses neue Instrument verwendet werden wird, um Fehlentwicklungen zu erkennen und  entsprechend gegenzusteuern.

Nationalbank greift Bedürfnis nach Kontrollinstrument auf
Egal ob Zinshaus, Betriebsobjekt oder Wohnbau, in jedem Segment war in der letzten Zeit nach mehr Struktur und Transparenz gefragt worden. Verschiedenste Organisationen haben über Aussendungen und die Medien ihre Forderungen angebracht. Bisher waren es oft nur eigene Studien und Erhebungen, auf die verwiesen wurde. Somit kann der Indikator eventuell auch zu einer Objektivierung bei der Darstellung von Preisentwicklungen am Immobilienmarkt beitragen, um die Marktentwicklung besser darstellen zu können. Abschließend sei aber auch gesagt, dass natürlich noch viele andere Faktoren bei der Bewertung einer Immobilie wichtig sind und auch bezahlt werden. Schnäppchen am Immobilienmarkt und gute Geschäfte sind noch von anderen Faktoren abhängig und lassen sich nicht immer messbar machen. (Quelle: OeNB)

Ausblicke auf den Immobilienmarkt 2014

Prognosen über ein Marktsegment sind oftmals mit Risiko verbunden, oder um den Philosophen Sören Kierkegaard zu zitieren „Leben lässt sich nur rückwärts verstehen, muss aber vorwärts gelebt werden“. Dennoch lassen sich aus Vergangenheit und Gegenwart gewisse Trends über die Zukunft ableiten, natürlich auch am Immobilienmarkt.  Um wie viel sich die eigene Eigentumswohnung, das Einfamilienhaus oder ein Betriebsobjekt verkaufen lassen, ist auch von anderen Faktoren abhängig, als nur von der derzeitigen Marktlage. Es schadet aber auch nicht, sich über die aktuelle Marksituation im Bereich der eigenen Immobilie genauer zu informieren, um daraus eventuell einen Verkaufsvorteil zu ziehen. Für Käufer gilt dies natürlich auch, mehr Informationen bedeuten immer eine bessere Entscheidungsgrundlage. Dieser Beitrag soll einen kurzen Ausblick über grobe Trends am Immobilienmarkt für 2014 in Österreich umreißen.

Käufermarkt für private Immobilien
Mit Ausnahme von Eigentums- und Mietwohnungen in zentraler Lage, bleiben die Preise für Haus und Wohnung relativ stabil oder sinken leicht, vor allem am Land. Lage ist noch immer hoch gefragt und dadurch teuer. Falls die Lage aber kein entscheidendes Kriterium beim Erwerb eines Eigenheims ist, kann 2014 eventuell ein Schnäppchen im Grünen oder am Stadtrand gemacht werden. Luxusimmobilien stagnieren am derzeitigen Preisniveau und es sind keine großen Veränderungen zu erwarten. Das klassische Baugrundstück für den „Häuslbauer“ steigt im Preis nur marginal an und dieser Preisanstieg wird sich vermutlich um das Inflationsniveau bewegen. Zusammengefasst kann daher eher von einem Käufermarkt für 2014 ausgegangen werden und die Preisrally der letzten Jahre hat vorerst ein Ende, falls keine unerwarteten Ereignisse auf den Märkten auftreten.

Gewerbeimmobilien sind weiterhin sehr günstig zu mieten
Der Markt erholt sich auch 2014 nicht, egal ob Bürofläche oder Geschäftslokal. Die Nachfrage ist weiterhin gering, das Angebot hoch. Also auch in diesem Bereich kann 2014 nach wie vor von einem Käufermarkt ausgegangen werden. Über die geringe Nachfrage kann nur spekuliert werden, jedoch werden die Preise vermutlich für 2014 nochmals nach unten angepasst werden. Zinshaus und andere Anlageobjekte sind von diesem Trend auch betroffen, die Preise werden wahrscheinlich leicht fallen, auf Grund des großen Konkurrenzangebots, vor allem im europäischen Raum.
Wie schon zu Beginn erwähnt, sind Statistiken nicht alles und Prognosen immer mit Vorsicht zu genießen. Durch viel Engagement und kreative Ideen bei der Verwertung einer Immobilie, lassen sich dann doch im konkreten Einzelfall eventuell höhere Preise erzielen. Bei entsprechender Eigeninitiative und mit der Unterstützung von provisionsfreien Plattformen, können auch die Maklergebühren gespart werden und so einige Prozente gegenüber der schlechteren Marktlage wieder hereingeholt werden.

Quelle: APA/ots

Die wichtigsten Tipps für den Immobilienverkauf – Teil 2

Im ersten Teil über die wichtigsten Tipps für den Immobilienverkauf wurden vor allem die psychologischen Komponenten dargestellt, die es beim Verkauf des Haus, der Eigentumswohnung, der Freizeitimmobilie oder dem Geschäftslokal zu beachten gilt. Nun sollen die wichtigsten „Hard Facts“ kurz, aber prägnant dargestellt werden: Ab wann wirklich Freude herrscht und was während des Verkaufsprozesses zu beachten ist. Diese beiden Artikel sollen natürlich keinesfalls den Gang zu Rechtsanwalt oder Notar ersetzen: Die ausführliche rechtliche Beratung vor dem Verkauf einer Immobilie ist unabdingbar und sollte im Planungsprozess an einer der obersten Stellen stehen.

Die Absicherung der Kaufzusage ist der erste Schritt, nach erfolgreicher Verhandlung
Manchmal kommt es doch vor, dass ein Käufer schnell zusagt und dann doch noch Schwierigkeiten auftauchen. Eventuell bei der Finanzierung, aber vielleicht auch aus anderen Gründen, beispielsweise familiäre Umstände. Daher sollte unbedingt auf eine Finanzierungsbestätigung bestanden werden, bevor der Kaufvertrag vom Notar ausgefertigt wird. Dies kann Notarkosten sparen, falls der Kauf doch nicht wie geplant zu Stande kommt. Darüber hinaus fordert es den Käufer auf, sich schon vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages, zumindest in geminderter Form, schriftlich festzulegen. Gerade im privaten Bereich, beispielsweise bei einem Einfamilienhaus, kann eine Zusage oft schnell erfolgen, obwohl noch einige Rahmenbedingungen vom Käufer vorab geklärt werden müssen. Für Gewerbeimmobilien gelten natürlich ähnliche Regeln, jedoch sind hier oft Anwalt und Notar von Beginn an stärker eingebunden, vor allem bei größeren Büroflächen oder einem anderen Betriebsobjekt. Das Eigentum geht übrigens erst mit der Umtragung im Grundbuch über und nicht bei Unterzeichnung des Kaufvertrages!

Ein kleiner Tipp für mehr Sicherheit beim Immobilienverkauf
Um an die im Dezember erschienen Artikel „So schützen Sie Ihr Eigenheim“ etwas anzuknüpfen hier noch ein kleiner Tipp, der bei jedem Immobilienverkauf bedacht werden sollte. Natürlich liegt es in der Natur eines Verkaufs, dem Kunden das Kauferlebnis so angenehm und flexibel wie möglich zu gestalten. Es ist aber Vorsicht geboten, wenn es um Abwesenheit und Urlaub geht. Es soll schon vorgekommen sein, dass Langfinger zwecks eines Besichtigungstermin beim Verkäufer angerufen haben und dann, während der Verkäufer nicht anwesend war im Haus, einen eigenen Besichtigungstermin, inklusive Souvenirs, veranschlagt haben. Es sollte also vermieden werden potentiellen Käufern die Abwesenheits- und Urlaubszeiten mitzuteilen, man weiß nie wer sich gerade am anderen Ende der Telefonleitung befindet. Falls die zu verkaufende Immobilie schon leer steht, sollte natürlich genau so auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wertgelegt werden, wie wenn sie noch bewohnt wäre. Zusätzliche einbruchshemmende Artikel sind übrigens gegenwärtig eine Investition, die sich beim Verkauf einer jeden Immobilie spürbar bemerkbar machen.
Zusammengefasst lohnt eine frühe und umfassende Vorbereitung für den reibungslosen Immobilienverkauf. Bevor man aber einen teuren Makler beauftragt, sollte durch provisionsfreie Immobilienportale und Eigeninitiative selbst ein Käufer gefunden werden können. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld.

Die wichtigsten Tipps für den Immobilienverkauf – Teil 1

Eine Immobilie zu verkaufen kann viel Aufwand und vor allem Zeit kosten. Doch egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Villa oder Betriebsobjekt: Gewisse Fehler können schon vorab vermieden werden, wenn der Verkaufsprozess durch umfassende Recherche und Beschäftigung mit der „Materie“ begonnen wird. Diese Zeit kann anschließend wieder gewonnen werden, eventuell lässt sich dadurch auch ein höherer Preis erzielen. Bei einer durchschnittlichen Verkaufsdauer von 6 bis 12 Monaten für eine Immobilie, kann sich gute Vorbereitung dann durchaus lohnen. Die wichtigsten Tipps und einige Anregungen, um auch den teuren Makler zu sparen, finden sie hier.

Realismus und emotionale Gelassenheit
Preise weit über dem Marktwert lassen sich für das Eigenheim oder das Geschäftslokal in guten Zeiten, und mit etwas Glück, schon mal erzielen. Doch meistens ist die Marktlage so, dass der zuerst überhöhte Preis auf ein realistisches Niveau gesenkt werden muss, um einen Verkaufserfolg zu erzielen. Natürlich spielt hier auch die Zeit eine wichtige Rolle, jedoch spielt die Zeit auch oft gegen den Verkäufer. Wenn eine Immobilie zu lange am Markt ist, oder der Preis ständig nach unten geschraubt wird, stellen sich viele potentielle Käufer wahrscheinlich auch die Frage: Was stimmt mit dieser Immobilie nicht? Die eigenen vier Wände, in denen man eventuell sehr lange gelebt hat, sind natürlich mit vielen Emotionen verknüpft. Doch eine emotionslose Herangehensweise, inklusive einer realistischen Preisgestaltung, kann den Verkauf um einiges reibungsloser und zügiger gestalten. Hier empfiehlt sich ausgiebige Recherche ähnlicher Objekte, in einer vergleichbaren Lage. Eventuell sollte auch etwas Geld in eine seriöse Schätzung investiert werden.

Die psychologischen Komponenten dürfen nicht außer Acht gelassen werden
In erster Linie geht es bei einem Immobilienverkauf darum ein Geschäft abzuschließen, doch gerade bis zum Abschluss sind einige psychologische Komponenten, bei Käufern sowie bei Verkäufern, zu beachten. Immobilien werden in den meisten Fällen nicht so oft von einer Person gekauft, manchmal sogar nur einmal im Leben. Daher sind der Kauf und die Besichtigung von der kleinen Eigentumswohnung bis hin zum Zinshaus, eventuell Lernprozesse bei Käufern. Wie äußert sich das? Vielleicht steht der Käufer vor seinem Traumhaus und merkt es nicht, weil es die erste Immobilie ist, die begutachtet wird? In diesem Fall spielt sicher das Argument mit, sich mehrere Objekte anzusehen. Vielleicht weiß der Käufer auf Grund von zu wenig Erfahrung auch nicht die Vorzüge gerade dieser Immobilie zu schätzen. Daher sollten sich Verkäufer niemals durch abwertende oder eventuell sogar ignorante Bemerkungen, über das eigene Haus oder die Bürofläche aus der Ruhe bringen lassen. Geschmäcker sind verschieden und die Nerven sollten besser für die nächste Führung geschont werden.
Rhetorik und Verkaufssprache können in manchen Fällen sicher hilfreich sein, doch oft weckt man damit auch das Misstrauen der Käufer. Eine Immobilie sollte immer bestmöglich präsentiert werden, jedoch werden Immobilien meistens nicht verkauft, sondern gekauft.

Erneut höhere Betriebskosten ab 2014 in Wien

Leider hat es dieses Jahr kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für Besitzer einer Eigentumswohnung, einer Mietwohnung, einem Einfamilienhaus oder eines Geschäftslokal gegeben, die Gebührensteigerung betrifft alle Immobilien in der Stadt Wien. Zwar erhöht die Stadt Wien nicht wie zuerst geplant die Gebühren für Kanal, Wasser und Müll um 4,4%, sondern „nur“ um 4,1%, dennoch ist eine merkbare Teuerung über die letzten Jahre spürbar: Seit 2008 sind die Gebühren bei Müllabfuhr und Kanal um je 12% angestiegen, bei Wasser um 45%. Die Erhöhung um 4,1% soll der Stadt Wien rund 15 Millionen Euro bringen, dem einzelnen Haushalt verursacht das rund 20 Euro an Mehrkosten ab dem nächsten Jahr.

Inflationsanpassung durch Valorisierung
Die berechtige Frage die sich Eigentümer und Mieter natürlich stellen ist: Wie werden diese Gebührenerhöhungen begründet? Wenn der Indexwert der Güter seit der letzten Gebührenerhöhung um mehr als 3% gestiegen ist, wird eine erneute Anpassung durchgeführt. Diese Valorisierung erfolgt maximal zweimal im Jahr, jedoch eben nur, wenn die Preise über 3% gestiegen sind. Das letzte Mal war dies Anfang 2012 der Fall, für das Jahr 2013 war keine Anpassung der Preise notwendig. Somit unterliegen auch die Abgaben an die Stadt Wien der Teuerungsrate und werden, wie alle anderen Produkte und Dienstleistungen, über die Zeit angehoben. Natürlich lohnt es sich auch hier genauer hinzusehen, denn nur gewisse Dienstleistungen machen den Löwenanteil an den gestiegenen Kosten aus. Die zu erwartenden 20 Euro Mehrkosten setzten sich mit zirka 10 Euro (50%) aus dem Bereich Müll zusammen, während sich die restlichen 50% auf die anderen Bereiche verteilen. Wobei hier die Kosten für Wasser über die Jahre gesehen eine Ausnahme bilden, mit 45% Preiserhöhung seit 2008 unterliegt Wasser als Grundnahrungsmittel in den letzten Jahren einer stetigen Teuerung.

Weihnachtsamnestie für Autofahrer
Die Parkgebühren in den gebührenpflichtigen Bezirken unterliegen ebenfalls der Valorisierungsregelung. Falls man keinen eigenen Garagenplatz oder Parkplatz zur Verfügung hat, wird man entweder über das „Parkpickerl“ oder der Kurzparkregelung zur Kasse gebeten. Hier konnte keine Steigerung über 3% festgestellt werden, somit bleiben die derzeitigen Parkgebühren so wie sie sind. Allerdings scheint hier mit 2 Euro pro Stunde für die Kurzparkzone, das Ende der Fahnenstange in Wien zukünftig noch nicht erreicht zu sein. Es bleibt natürlich generell abzuwarten, wie sich das Parkraumkonzept in Wien über die nächsten Jahre weiterentwickeln wird, aber eine Kostenerhöhung steht somit theoretisch halbjährlich im Raum.

Thema politisch heiß umstritten
Im Rahmen eines Sonderlandtags ist das Thema Gebühren und Valorisierungsgesetz auch politisch ein „heißes Eisen“ in den letzten Wochen gewesen. Während die Wiener Opposition von „Abzocke“ spricht, entgegnet die Stadtregierung die Notwendigkeit der Erhöhung zur Qualitätssicherung der kommunalen Einrichtungen. Ob nun Betriebsobjekt, Freizeitimmobilie oder Wohnraum: Die Gebührenerhöhung kommt und es bleibt abzuwarten, wie sich die Inflation ab 2014 entwickelt.

Schlauer wohnen – Betriebs- und Nebenkosten senken

Es gehört mittlerweile schon zum Alltag: Die Betriebskosten steigen an, nur selten finden sich noch Kostensenkungen oder gar eine Rückzahlung auf den Abrechnungen von Stromanbieter, Behörden oder der Hausverwaltung. Steht das Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus am eigenen Grundstück, hat man es natürlich leichter als in einer Mietwohnung, aber auch einer Eigentumswohnung, die Kosten zu reduzieren. Auch bei einer Wohnung lassen sich dennoch manche Kosten senken: Durch den Vergleich verschiedener Anbieter, neuen Verhaltensweisen und moderner Technologie. Eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Eckpunkte seine Betriebs- und Nebenkosten in den Griff zu bekommen.

So bekommen Sie die Stromrechnung in den Griff
Die Stromkosten machen oft einen großen Teil der Nebenkosten aus, je nachdem was alles betrieben wird. Seit der Öffnung und Deregulierung des Strommarktes, können in diesem Bereich der Betriebskosten immense Ersparnisse erzielt werden. Viele Anbieter bieten einen Vergleichsservice an oder unterbreiten Angebote gemessen am individuellen Verbrauch. Ein Wechsel des Stromanbieters zahlt sich oft aus, es sollte auf jeden Fall verglichen werden. Für ein Betriebsobjekt oder Geschäftslokal gibt es natürlich noch zusätzliche Angebote ab einem gewissen Verbrauchsvolumen.
Elektrische Geräte die im Standby-Modus betrieben werden sollten ganz ausgeschaltet werden, da sich der Stromverbrauch bei mehreren Geräten dieser Art im Haushalt enorm erhöhen kann. Hier helfen Steckdosenleisten, die per Schalter entweder einzeln oder komplett vom Strom genommen werden können. Gerade bei längeren Reisen kann hier einiges gespart werden, natürlich sollte vorher überprüft werden, ob nicht versehentlich der Kühlschrank auch an der gleichen Steckdosenleiste angeschlossen ist.
Das Ende des Stromfressers Glühbirne ist schon seitens der EU eingeleitet worden, Energiesparlampen brauchen zwar nicht viel Strom, aber meistens bieten sie auch schlechtere Lichtausbeute. Hier sei auf den Beitrag über LED-Leuchtmittel in unserem Blog verwiesen.

Energiekosten: Heizung und Warmwasser
Gerade bei diesem Punkt sind Wohnungsbesitzer oft im Nachteil, weil die Energiekosten von der Hausverwaltung pro Person oder Quadratmeter über das gesamte Gebäude abgerechnet werden. Man hört immer wieder von Absprachen und gemeinsamen Vorhaben einer Hausgemeinschaft, die Energiekosten zu senken. Das kann funktionieren, wenn sich jede Partei konsequent daran hält.
Die Heizung sollte nie ganz abgedreht werden, weil mehr Energie verbraucht wird, wenn ein komplett ausgekühlter Raum immer wieder neu aufgeheizt werden muss. Bleibt die Temperatur auf einem konstanten Niveau, wird insgesamt weniger Energie verbraucht. Dies gilt aber natürlich nur für einen begrenzten Zeitraum, wenn längere Auslandsaufenthalte anstehen, sollte die Heizung falls möglich ausgeschaltet werden. Der größte Energiefresser sind offene Fenster bei aufgedrehter Heizung, hier empfiehlt es sich dreimal am Tag für zirka 10 Minuten zu lüften. Dies sorgt für einen Austausch der Luft, die gespeicherte Wärme in den Möbeln gewährleistet einen schnellen Wiederanstieg der Raumtemperatur. Die Heizung kann auch per modernen Thermostatventil mit Zeitschaltung gesteuert werden, somit kann die Heizung ohne Zutun optimale Arbeit verrichten.
Auch die Wasserabrechnung erfolgt in einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oft über den Vermieter, aber auch hier kann gespart werden, wenn alle Parteien an einem Strang ziehen. Ob ein sparsamerer Duschkopf oder eine Spartaste für die Wasserregulierung, hier gibt es ebenso genug Möglichkeiten. Neben viel Geld kann mit all diesen Vorkehrungen auch viel Energie gespart werden. Nicht nur für die eigene Brieftasche, sondern auch unsere Umwelt wird es Ihnen danken. 

Steuerpflicht bei der Veräußerung privater Grundstücke seit dem 1. April 2012

Seit 01.04.2012 muss der durch den Verkauf erzielte Gewinn eines Eigentumobjektes versteuert werden!

Beispiel:
Sie haben letztes Jahr ein Haus für € 200.000 erworben und verkaufen es heute um € 300.000, dann muss der Gewinn von € 100.000 mit zu 25% versteuert werden. Ausgenommen sind allerdings Objekte die dem Verkäufer mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie getrennt haben, können Sie das entsprechende Formular E1 für die Immobiliensteuer als PDF herunterladen

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie trennen wollen, finden Sie auf www.privatimmobilien.at Muster-Kaufverträge, die als PDF Download zur Verfügung stehen.

Alle Details dazu finden sie unter www.bmf.gv.at