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Makler kassieren zu viel Provision Teil 2

garantie Jetzt kommt der Musterprozess!

Nach der massiven Mobilmachung seitens der Arbeiterkammer gegen die Makler Anfang Juli, geht es nun in die zweite Runde. Hier kann wohl kaum mehr von der Füllung des Sommerlochs gesprochen werden, denn jetzt kommt der Musterprozess! Die Arbeiterkammer unterstützt eine Klage, um Rechtssicherheit für Mieter zu schaffen. Natürlich profitieren davon nur Menschen die in einer Mietwohnung leben, für Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung gelten andere Regelungen. Bei diesem Musterprozess geht es um einen zu hohen Hauptmietzins und daher in Folge auch zu hoher Maklerprovision, die vom Makler verrechnet wurde. Primär wird hier von der Arbeiterkammer kritisiert, dass Makler für die Vermieter arbeiten, aber von den Mietern kassieren. Deswegen am besten gleich die Wohnung ohne Makler vermieten, wie auf unserer provisionsfreien Plattform!

Makler wurde auf 1.250,- Euro geklagt
Viele von Ihnen denken jetzt wahrscheinlich, dass es sich nicht auszahlt für diesen Betrag vor Gericht zu ziehen und man sich besser vergleicht! Es soll hier aber ein Musterprozess geführt werden, der eindeutig klärt was in der Praxis erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus kann der Betrag auch schon mal die Jahresgebühr für einen Garagenplatz oder Parkplatz ausmachen, also durchaus einen Versuch wert. Die Wohnung wurde eigentlich für einen Hauptmietzins in der Höhe von 537,94 Euro vermietet. Die Schlichtungsstelle erhob allerdings für die Zweizimmerwohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk einen zulässigen Hauptmietzins von 285,43 Euro. Somit war auch die Maklerprovision für diese Immobilie viel zu hoch, genauer gesagt soll der Makler 1.461,84 Euro bekommen haben. Die Mieterin klagt nun mit Hilfe der Arbeiterkammer den Makler auf 1.250,- Euro, die ihrer Meinung nach zu viel bezahlt wurden. Da die Provision ja von dem völlig überhöhten Mietpreis berechnet wurde und eine weitere Provisionsminderung auch noch im Raum steht, weil der Makler gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, die Mieterin über die gesetzlichen Mietobergrenzen zu informieren. Bei Betriebsobjekten, Geschäftslokalen und Freizeitimmobilien werden oft auf beiden Seiten Makler und Fachleute beschäftigt, damit ein fairer Deal zu Stande kommt. Doch gerade in Bereich der privaten Vermietung, gehören strenge gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, zum Schutz der Mieter.

Forderung der Mietervereinigung: Streichung von Versicherung und Honorar
Bei einer anderen Kampagne fordert die Mietervereinigung gerade eine Senkung der Betriebskosten für Mieter, da die Betriebskosten in Wien schon über der Inflationsrate liegen. Daher sollen Versicherungen, Grundsteuer und Verwaltungshonorar aus den Betriebskosten gestrichen werden. Gerade hier gilt es einen fairen Kompromiss zwischen Mieter und Vermieter zu finden, damit beide Seiten gut leben können. Die Makler jedoch verrechnen oftmals zu viel Provision und deswegen ist es wichtig, dass hier genaue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Quelle: AK, APA OTS