Archiv für den Monat: April 2014

Thermische Sanierung 2014 – Teil 2

Im zweiten und abschließenden Teil über das Thema Sanierungsscheck 2014, werden vor allem die Fristen, der Verfahrensablauf und die benötigten Unterlagen genauer unter die Lupe genommen. Auch hier unterscheiden sich Einfamilienhaus, Eigentumswohnung und Mietwohnung kaum voneinander. Die thermische Sanierung für 2014 kann ab sofort beantragt werden, jedoch gilt es auch über das aktuelle Jahr hinaus gewisse Fristen einzuhalten, sowie einen vorgegebenen Verfahrensablauf. Eines gleich vorweg: Kosten für die Antragstellung bei der zuständigen Bausparkasse fallen keine an. Zusätzlich kann der Sanierungsscheck 2014 auch mit eventuellen Landesförderungen kombiniert werden, hier gilt es sich an die zuständigen Landesförderungsstellen zu wenden.

Fristen und Verfahrensablauf

Grundsätzlich kann der Sanierungsscheck noch bis zum 31.12.2014 eingereicht werden. Darüber hinaus sind jedoch noch andere Fristen einzuhalten. Die Anlieferung des Materials und die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen ab Antragsstellung (Einlagen bei der zuständigen Behörde) bis zum 31.12.2015 erfolgen. Danach muss die Endabrechnung bis zum 31.3.2016 bei der Kommunal Kredit (KPC) einlagen. Natürlich können nur Rechnung eingereicht werden, die auf den Förderungsnehmer ausgestellt sind.
Der Verfahrensablauf gestaltet sich etwas umfangreicher, jedoch gibt es hierfür eine gute Dokumentation und auch die jeweilige Bausparkasse ist behilflich. Die genauen Maßnahmen, egal ob Wohnbau, Wohnung oder Haus inklusive der veranschlagten Kosten (hier gilt der Kostenvoranschlag) müssen angegeben werden. Es wird auch ein Energieausweis benötigt, der davor von einem Gutachter erstellt wird. Der Energieausweis ist dabei immer für das gesamte Objekt auszustellen, jedoch beim Austausch von Fenstern nur für eine einzelne Wohnung, nur für die jeweilige Wohnung. Bei einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, muss eine Bestätigung des Bundeskanzleramtes eingeholt werden.

Notwendige Unterlagen

Neben den notwendigen Unterlagen, zu welchen am Ende dieses Eintrages noch verlinkt wird, sind auch einige Dokumente notwendig: Neben einem amtlichen Lichtbildausweise, ist selbstverständlich ein Grundbuchauszug beizulegen. Die bereits erwähnten Kostenvoranschläge ebenfalls. Beim mehrgeschossigen Mietwohnbau ist auch eine Sanierungsvereinbarung erforderlich, die aber bis zum Baubeginn nachgereicht werden kann. Wie schon erwähnt brauch es bei Gebäuden unter Denkmalschutz, eine Bestätigung des Bundeskanzleramts. Als Rechtsgrundlage für die thermische Sanierung gilt das Umweltförderungsgesetz (UFG), welches auch online abrufbar ist. Alle genauen Informationen, so wie Informationsblätter, Grenzwerttabellen und entsprechende Formulare zur

Antragstellung können hier gefunden werden:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/243/Seite.2430310.html
(Quelle: help.gv.at)

Thermische Sanierung 2014 – Teil 1

Es ist wieder so weit, seit Anfang März 2014 kann der thermische Sanierungsscheck beantragt werden. Egal ob Einfamilienhaus, Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau, ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung, jeder kann um eine Förderung ansuchen. Gerade jetzt bei den steigenden Energiekosten, empfiehlt es sich die eigene Immobilie fachgerecht dämmen zu lassen, um Kosten zu reduzieren und auch zum ökologischeren wohnen beizutragen. Allerdings ist die Förderung nur Privatpersonen vorbehalten, Inhaber und Mieter eines Geschäftslokal oder eines anderen Betriebsobjekt, können nicht um eine Förderung ansuchen. Anbei die Auflagen kurz zusammengefasst.

Allgemeine Informationen und Zielgruppen

Wie schon erwähnt können nur Privatpersonen bei den österreichischen Bausparkassen ansuchen, ab sofort bis zum 31.12.2014. Das zu sanierende Gebäude muss älter als 20 Jahre sein, als Stichtag wurde hier das Datum der Baubewilligung vor dem 1.1.1994 festgelegt.
Bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten können übernommen werden, jedoch maximal bis zu 6.000,- Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für eine Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen (Umweltzeichen) bzw. Holzfenstern kann jeweils nochmals eine Erhöhung von 500,- Euro geltend gemacht werden. (Mit)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- bzw. Zweifamilienhaus können den Sanierungsscheck beantragen. Natürlich gilt dieselbe Regelung auch für den Wohnbau: Eigentümer und Mieter können ebenfalls einen Antrag stellen. Pro Objekt kann selbstverständlich nur eine Förderung beantragt werden, als Objekt gilt hier das Haus (die einzelne Wohnung bei einem Zweifamilienhaus) und natürlich die einzelne Miet- oder Eigentumswohnung.

Förderungsfähige Kosten und Projektteile

Der „Pfusch am Bau“ fällt hier weg, denn die Förderung bezieht sich nur auf Kosten für Material, Montage und Planung, wenn eine Montagerechnung eines Professionisten eingereicht wird. Hier muss also alles seine Ordnung haben und eine entsprechende Firma die Sanierung übernehmen. Vom Keller bis zum Dach kann dann aber alles mit der Förderung abgedeckt werden. Ob Dämmung der Außenwände, des Daches und des Kellerbodens. Die Förderung beinhaltet auch den Austausch von Fenster und Türen, sowie die Umstellung der Heizung. Egal ob Holzzentralheizung oder der Einbau einer Wärmepumpe, auch Solaranlagen werden gefördert, so wie Fernwärmesysteme.
Gerade bei einem älteren Gebäude gilt es jedoch einiges zu beachten, vor allem wenn es unter Denkmalschutz steht, auch hier findet man bei der Antragstellung genauere Informationen. Mehr zu Voraussetzungen, Fristen, Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie ab nächste Woche in unserem privatimmobilien.at Blog.
(Quelle: www.help.gv.at)

Urban Gardening

Bisher war selbstgezogenes Obst und Gemüse meist nur Besitzern eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung mit Garten vorbehalten. Der neue Trend „Urban Gardening“ oder auch „City Farming“ genannt, bringt nun schon seit einiger Zeit das „Garteln“ in die Großstadt. Egal ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung mit Terrasse, Balkon oder nur einem kleinen Platz im Innenhof: Mit Kreativität und ein bisschen handwerklichem Geschick kann aller Orts frisches Obst und Gemüse angebaut werden. Manche Sorten eignen sich dazu besser als andere und mittlerweile gibt es schon viele verschiedene Anbaumethoden. Gerade in der Frühlingszeit kann es Spaß machen ein Projekt solcher Art zu starten, um im Sommer beispielsweise seinen selbstgezogenen Salat zur Grillparty mitzubringen.

Ideen, Kreativität und etwas Fachwissen
Die Natur zeigt uns selbst immer wieder, wo überall sie ihre Pracht hervorbringen kann. Wer sich ein Beispiel daran nimmt, kann schon auf geringem Platz mit etwas Kreativität seinen eigenen kleinen Gemüsegarten anlegen und sei es nur das Fensterbrett. Handwerkliches Geschick wird dafür nur teilweise benötigt, denn es gibt schon viele Unternehmen die sich auf „City Farming“ spezialisiert haben und entsprechende „Mini-Gärten“ anbieten. Jedoch wenn man selber bauen will, sind den Ideen und der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Von der bepflanzten Europalette für den Kräutergarten bis hin zu von der Decke hängenden Körben. Der Gemüsegarten ist also auch ohne eigenes Grundstück möglich, doch gilt es vor dem Bau einige Dinge zu beachten: Neben dem klassischen Wissen über Gartenbau, sollte schon bei der Platzwahl die richtige Ausrichtung für entsprechende Gemüsesorten bedacht werden: Beispielsweise bevorzugen Schnittlauch und Rucola eine Ausrichtung nach Norden, Paprika etwa nach Osten, Tomaten, Kürbis und Mais sollten nach Süden ausgerichtet werden, Zucchini und Gurken westlich.

Stadtökologische Bereicherung und Erholungsraum
Neben frischem Gemüse bietet urbane Gartengestaltung noch eine Vielzahl anderer Vorteile, so trägt es zu einer Ökologisierung der Städte bei und rückt deswegen auch immer mehr in den Fokus von Stadtregierungen. Im Mehrfamilienwohnbau können durch Gemeinschaftsgärten neue soziale Räume erschlossen werden, um so nicht nur zur gesunden Ernährung beizutragen, sondern auch Ruhe und Ausstieg aus dem anonymen Großstadtreiben zu ermöglichen. Kindern können die Ursprünge unserer Lebensmittel vermittelt werden, um so pädagogisch wertvoll vom Anbau bis zur Ernte Naturnähe zu vermitteln. „Urban Gardening“ bietet hier umfangreiche Möglichkeiten den Alltag zu bereichern, um auch zwischendurch ein Stück Natur im eigenen Rückzugsraum zu genießen.
Da es schon viele Anbieter gibt, die sich auf Lösungen und Zubehör für „City Farming“ spezialisiert haben, empfiehlt es sich hier einfach entsprechend zu googeln. Von der Villa bis zur Genossenschaftswohnung, für jede Wohnform gibt es mittlerweile eine passende Lösung für etwas mehr Natur im Leben.

Preisanstieg bei Wiener Wohnungen

Die Bundeshauptstadt liegt nach wie vor im europäischen Trend, wohnen wird weiterhin teuer bleiben und die Kurve zeigt nach oben. Egal ob Mietwohnung oder Eigentumswohnung, die Preise steigen. Die Mietpreise sollen in diesem Jahr um etwas 2,5% ansteigen, während Kaufpreise für Eigentumswohnungen um etwa 3-5% anziehen werden. Der Anstieg ist vor allem der nach wie vor ungebrochenen Nachfrage zuzuschreiben, womit man die Immobilienwirtschaft in Wien momentan eindeutig als „Verkäufermarkt“ klassifizieren kann. Die klassische Bürofläche und das Geschäftslokal bleiben weiterhin auf demselben Niveau, im Gegensatz zu den Wohnungen.

Zukünftig mehr Haushalte kombiniert mit starkem Bevölkerungsanstieg in Wien
Die Gründe für den Preisanstieg sind schnell gefunden: Einerseits ist der Bevölkerungsanstieg in Wien nach wie vor ungebrochen, andererseits geht der momentane Trend stark in Richtung Ein- oder Zweipersonenhaushalte. Prognostiziert wird eine Steigerung von 26% bei Wiener Haushalten bis 2050. Die Geburtenrate in Österreich ist zwar nach wie vor niedrig im weltweiten Vergleich, doch zieht es immer mehr Menschen in den urbanen Raum. In den nächsten Jahren wird daher die „Wohnungsknappheit“ spürbar werden, da erst entsprechende Projekte fertiggestellt, beziehungsweise überhaupt erst geplant werden müssen. Das Einfamilienhaus ist in Wien nur in den äußeren Bezirken wirklich realisierbar, daher kommt man nur sehr schwer um die ansteigende Preiskurve herum. Zusätzlich werden Gargenplätze und Parkplätze auch immer gefragter und dadurch teurer. Diese Gesamtsituation kann vor allem für junge Menschen und Familien zur Herausforderung werden. Immer mehr müssen Eigentumswohnungen schon während der Bauzeit erworben werden, um die passende Immobilie in der gewünschten Gegend zu finden.

Neue Mietverträge spiegeln bereits die Preissteigerung wider
Während bestehende Mietverträge natürlich geschützt sind, ist der Anstieg bereits bei den Abschlussmieten zu merken. Hier sind in Wien vor allem die Josefstadt und der Alsergrund mit 12,60 € pro m² Spitzenreiter, dicht gefolgt von Döbling und Neubau mit 12,50 € pro m². Hier kommt selbstverständlich ebenso die geringe Neuflächenproduktion zu tragen und mit weiteren Preisanstiegen ist zu rechnen. Insgesamt wird wohnen immer teurer, doch bei den Nebenkosten kann gespart werden. Beispielsweise können Maklergebühren durch provisionsfreie Plattformen vermieden werden. Die neuen Immobilienprojekte rund um den Hauptbahnhof oder die Seestadt Aspern können den Immobilienmarkt frühestens 2016 wieder entlasten.
Bei Unternehmen die ein Betriebsobjekt, eine Halle oder ähnliche Räumlichkeiten suchen, ist momentan noch keine Knappheit vorhanden. Langfristig wird aber auch in diesem Bereich vermutlich wieder ein Preisanstieg zu verzeichnen sein. Großstädte sind vor allem auf Grund ihrer gesellschaftlichen und demografischen Entwicklung für Unternehmen interessanter, als der ländliche Bereich. Zusammenfassend steuert der Wiener Immobilienmarkt auf interessante Zeiten zu, da auf Grund der stark steigenden Preise, nun auch bisher nicht so stark frequentierte Bezirke immer stärker in den Fokus von Mietern und Investoren rücken.