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Streitpunkt: Betriebskostenabrechnung bei Wohnungen

Rund jeder fünfte Mieter in ganz Österreich findet Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Aus diesem Grund gab und gibt es noch immer Konflikte mit dem Vermieter. Wenn daher im Postkasten die Abrechnung der Betriebskosten liegt, kommt der Ärger meistens schon im Vorhinein bei den Mieter/Innen auf. Ziemlich oft enthalten die Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter die nicht im Mietvertrag vereinbarten und falsch dargestellten Betriebskosten.

Wer beim Lesen der Betriebsabrechnungskosten einige Punkte suspekt findet und/oder schon Konflikte mit dem Vermieter hatte, da beispielsweise die Abrechnung nicht zeitgerecht im Briefkasten lag, steht nicht alleine mit diesem Problemen da. Eine vor kurzem, seriös durchgeführte Studie einer Immobilenplattform hat ergeben, dass rund jeder fünfte in Österreich lebender Mieter, schon mal Streit mit seinem Vermieter aus diesem Grund hatte.

In fast der Hälfte der Fälle sind falsche Betriebskosten, die in die Abrechnung gar nicht hineingehören, der Anlass für Konflikte zwischen Mieter/Innen und Vermieter/Innen. Entweder sind diese Punkte nie vereinbart worden oder sie gehören einfach nicht zu den abrechenbaren Betriebskosten. Um die 9 Prozent aller in Österreich lebenden Mieter, die bei der Studie mitmachten, gab dies als die häufigste Ursache der Streitereien an.

Der Streitpunkt der am zweithäufigsten auftritt, ist, dass die Abrechnung der Betriebskosten nicht einmal den Weg in des Mieters Briefkasten findet oder erst viel zu spät ankommt. Um die 3 Prozent der Studienteilnehmer erlebten deshalb schon hitzige Streitereien mit ihrem Vermieter. Dann finden Mieter auch Fehler bei der Berechnung, was natürlich für Ärger sorgt. Hinzu kommt noch der Umstand, dass Heiz- und Wasserverbrauch nicht korrekt abgelesen wurde.

Zufrieden jedoch mit der Abrechnung der Betriebskosten sind mehr als 75 Prozent aller befragten Österreicher. Demnach ist bisher bei der Betriebskostenabrechnung beim Großteil der in Österreich befragten Teilnehmer, noch nie ein Problem aufgetreten. Dieser große Teil gab an, noch nie mit ihrem Vermieter wegen dieser Abrechnung Konflikte gehabt zu haben. Um die weiteren 6 Prozent der befragten Mieter in Österreich haben eine ganz eigene Taktik, Konflikte in diesem Punkt zu vermeiden. Diese Taktik ist, sich die Betriebskostenabrechnung erst gar nicht genauer durchzulesen, was aber nicht unbedingt ratsam ist.

Ein weiterer Grund für Nichtbeschwerden über die Abrechnung der Betriebskosten ist Unwissenheit. Die Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreich gab an, dass sich Mieter/Innen meistens gar nicht gewahr sind, was nun abgerechnet werden darf und was nicht. Dazu gehören: Kosten für Störungsbehebungen, Kosten für den Anwalt oder Reparaturen und auch Bankspesen. Diese Punkte sind in der Abrechnung nicht festgelegt und unerlaubt. Gerade wenn in der Zeile der Rechnung als Verwendungszweck „Sonstiges“ angegeben ist, weist dies darauf hin, dass etwas verrechnet wurde, das mit Betriebskosten gar nichts zu tun hat.

Zweitschlüssel der Wohnung dem Vermieter überlassen

Es gibt Fragen, die sich Mieter/Innen immer wieder stellen. Eine davon, ist, ob ein Mieter seinem Vermieter einen Zweitschlüssel zu seiner Wohnung überlassen muss. Diese Frage wurde jedoch schon 1956 vom Obersten Gerichtshof beantwortet.

Generell gilt, dass der Mieter seinem Vermieter keinen Zweitschlüssel, der ihn in seine Wohnung bringt, übergeben muss, um nach dem Rechten zu sehen. In gewissen Situationen muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt zu seiner Wohnung gestatten.

Dies ist nicht nur in Wien, Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten und Eisenstadt der Fall. Sondern gilt diese Verordnung in allen neun Bundesländern unseres schönen Österreichs.

So eine Situation kann beispielsweise der bevorstehende Termin gewisser Reparaturarbeiten in besagter Wohnung sein. Doch muss hierbei der Vermieter im Vorhinein mit dem Mieter sprechen und dies abklären. Hinzu kommt, dass die Wohnung lediglich zu einer, für den Mieter, zumutbaren Tageszeit betreten werden darf. Diesbezüglich muss dem Vermieter kein Wohnungsschlüssel gegeben werden, da dieser ja dann in Anwesenheit des Mieters kommen kann. Eine zeitlich zumutbare Tageszeit ist im Gesetz nicht wirklich geregelt oder festgelegt, wobei es in einigen Gemeinden hierbei bestimmte Verordnungen gibt. Doch kann man davon ausgehen, dass beispielsweise mitten in der Nacht in der Regel keine Besichtigungen stattfinden. Bei der Vereinbarung eines Besichtigungstermins durch das Interesse einer möglicherweise bevorstehenden Mietvertragsunterzeichnung seitens der Mietpartei, muss Rücksicht auf die jeweiligen Arbeitszeiten des Mietinteressenten genommen werden.

Ein weiterer Punkt ist der Aufenthalt des Mieters außer Landes. Wenn er zum Beispiel einen Urlaub auf den kanarischen Inseln oder sonst wo macht. Oder wenn der Mieter aus diversen anderen Gründen verreist, beispielsweise auf Geschäftsreise ist und der Vermieter in dieser Zeit dringend die Wohnung betreten muss. Wenn tatsächlich eine Gefahr besteht, muss sich der Vermieter nicht vorher anmelden. Dies kann sein, wenn Wasser unter der Wohnungstür hervor rinnt. In diesem Fall hat der Mieter zu akzeptieren, dass der Vermieter ebenso in seiner Abwesenheit sich Zutritt zu des Mieters Wohnung verschafft. Somit ist hier nahe zu legen, dass man bei längerer Abwesenheit, durch beispielsweise längeren Auslandsaufenthalt oder zeitlich ausgedehnteren Reisen, Vorkehrungen zu treffen, damit der Vermieter in solchen Situationen die Wohnung problemlos betreten kann.

Wenn ein Mieter seinem Vermieter in der Zeit seiner Nichtanwesenheit seinen Wohnungsschlüssel auch nicht überlassen will, hat dieser jedoch die Möglichkeit den Wohnungsschlüssel bei Verwandten, Freunden oder Bekannten zu hinterlegen, die der Vermieter natürlich im Falle des Falles erfolgreich kontaktieren kann. Wenn der Mieter dies jedoch unterlässt, riskiert er hiermit, dass er die Kosten für das Betreten der Wohnung übernehmen muss, da der Vermieter in diesem Fall die Tür aufbrechen lassen kann, wodurch besagte Kosten entstehen.

Manche Vermieter versuchen sich abzusichern, die Wohnung des Mieters jederzeit betreten zu dürfen, in dem sie bestimmte Klauseln in den Mietvertrag einbauen. So eine Klausel kann beispielsweise besagen, dass der Vermieter generell berechtigt ist, die Wohnung des Mieters nach einer Ankündigung im Vorfeld betreten darf. Aber keine Sorge, denn diese Klauseln sind ungültig, da für ein grundloses Besichtigungsrecht seitens des Vermieters keine Rechtfertigung vorliegt. Dies hat ebenfalls der OGH entschieden.

Falls ein Mieter erfährt, dass sein Vermieter einen Schlüssel zu seiner Wohnung besitzt, kann der Mieter von seinem Vermieter fordern, diesen rauszurücken. Wenn sich das nicht auf persönlicher Ebene regeln lässt, kann man das auch über das Gericht oder eine Schlichtungsstelle bewerkstelligen lassen.

Ist ein Vermieter jedoch so frech und verschafft sich trotz allem Zutritt zu der Wohnung des Mieters, kann gegen den Vermieter gerichtlich vorgehen. In diesem Fall verklagt der Mieter den Vermieter auf Besitzstörung.

Die 5 größten Schlafzimmer-Tabus in Österreich

Eine ansehnliche Studie, die vor kurzem durch eine bekannte Internetplattform, durchgeführt wurde, zeigt auf, was im Schlafzimmer der Österreicher, in deren Wohnungen, nach deren eigenen Ermessen unerlaubt sein sollte.

Es gibt viele Dinge, die im Schlafdomizil der Wohnung nicht hingehören. Jedoch sind es 5 Störfaktoren, auf die die österreichischen Mieter/Innen besonders bedacht sind, diese nicht in ihr Schlafzimmer zu lassen.

Der erste Störfaktor ist hier die fehlende Verdunklungsmöglichkeit. Um die 46% der befragten Studienteilnehmer bestehen auf Jalousien, Rollläden und Vorhänge. Morgens von den ersten Lichtstrahlen der Sonne geweckt zu werden lehnen eben diese 46% der Mieter/Innen in ganz Österreich ab. Ob das nun Salzburg, Klagenfurt, Linz, Eisenstadt oder eines des anderen österreichischen Bundeslands ist, spielt dabei keine Rolle. Hier sind sich gut die Hälfte der österreichischen Wohnungs- oder/und Hausmieter/Innen einig.

Das nächste, was rund 50% der österreichischen Mieterschaft ablehnt, sind Videospiele im Schlafgemach. Obwohl die Vorstellung, vom Bett aus, einfach ohne erst aufstehen zu müssen, die Spielkonsole anzuwerfen und loszocken zu können, für einige wie ein schöner Traum klingt, ist für eben die Hälfte der Österreicher eine Horrorvorstellung. Sie wollen keine Sony-Playstation, X-Box oder Wii-Konsole in Ihrem „Ruheraum“.

Was Haustiere betrifft, sind sich wohl die meisten einig, dass sie sehr wohl zur Familie gehören. Doch dies ist für ungefähr 46% der Befragten kein Grund, sie mit ins Bett zu nehmen. Die triftigsten Gründe hierfür sind der enorme Haarverlust unserer pelzigen Familienmitglieder, als auch die Tatsache, dass ihr Geruch nicht für jede Nase angenehm aufzunehmen ist.

Rund 40% der österreichischen Mieter/Innen lehnen herumliegende Socken und/oder einen schon überfüllten Wäschekorb in ihrem Schlafdomizil ab. Im Schlafzimmer soll Ordnung herrschen. Da ist sich fast die Hälfte der Befragten einig. Schmutzwäsche hat hier nichts zu suchen.

Was Haushaltsgeräte, wie zum Beispiel Staubsauger, Wäscheständer, Bügelbrett und der gleichen angeht, sind sich 44% der Österreicher einig, dass sie das nicht dort haben wollen, wo sie ihre Nachtruhe suchen. In jedem Haushalt ein Muss, doch im Schlafzimmer für die 44% ein absolutes Tabu.

Wenn es um die Schlafzimmer-Tabus in Österreich geht, gehen die Meinungen bei den Geschlechtern ein wenig auseinander. Während die Frauen eher Ihren Hund und/oder Katze mit ins Bett nehmen würden, sind die männlichen Mieter Österreichs eher dagegen. Dafür hätten die Herren oft gerne Videospiele im Schlafzimmer, was aber die Frauen nicht tolerieren wollen.

Nachbarschaftskonflikte in Wohnungen

Manchmal geraten Nachbarn in Wohnungen schwer aneinander. So gibt es auch immer wieder Zoff, beispielsweise in Linz in Oberösterreich. Konflikte zwischen Bewohner, die in einer Wohnung leben, können sehr nervenaufreibend sein. Gründe dafür sind zum Beispiel, das Hören viel zu lauter Musik, Möbel zu unmöglichen Zeiten zu verstellen oder diverse laute Arbeiten, die ebenfalls zu unzumutbaren Stunden verrichtet werden.

Wenn sich die Lage zuspitzt und der Betroffene in seiner Lebensqualität enorm durch die Störung von Nachbarn eingeschränkt ist, finden sich die Parteien in den meisten Fällen vor Gericht wieder. So weit muss es aber nicht kommen. Es gibt Möglichkeiten, sich außergerichtlich zu einigen. Man sollte auf jeden Fall, bevor man einen Anwalt in Erwägung zieht, das Gespräch mit dem jeweiligen Ruhestörer suchen. Denn oft wissen diese gar nicht, dass sie andere Hausbewohner mit Ihren Tätigkeiten extrem nerven.

Anstatt in Rage auf destruktive Weise seinen Ärger über die Unruhe klar zu machen, sollte in Ruhe und auch in dem Bewusstsein, dass sich der benachbarte Mieter möglicherweise nicht einmal darüber im Klaren ist, dass er mit seinen jeweiligen Aktivitäten jemanden gestört haben könnte, das Gespräch mit dieser Person gesucht werden. Somit können Streitereien und sogar weitere etwaige Probleme, die den Hausfrieden stören könnten, vermieden werden und vielleicht sogar eine Lösung gefunden werden, mit der beide Parteien das weitere Miteinander in dem jeweiligen Haus in Linz, auf angenehme und sachliche Art harmonisieren.

Sollte sich keine Lösung finden lassen und konnte hier auch kein Kompromiss geschlossen werden, mit der beide Parteien zufrieden sind, gibt es noch die Möglichkeit, eine Vermittlungsperson, die neutral gegenüber beiden Parteien ist, zu Rate zu ziehen. Das kann ein unbeteiligter Nachbar oder ein Freund sein, der in der Lage ist, die Themen des Konflikts auf objektive Weise zu betrachten und auf sachlicher und verständlicher Ebene zwischen den beiden Streitparteien zu vermitteln.

Sollte dies jedoch nicht möglich sein, gibt es noch die Option, einen Mediator zu engagieren. Dieser ist professionell ausgebildet, weiß wie man am besten zwischen zwei Streitparteien vermittelt und bemüht sich, den Menschen, die sich momentan in diesem Konflikt befinden, verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Problem zu lösen. Der Mediator ist also eine sehr gute Wahl, wenn man darauf aus ist, sich auf angenehmere, außergerichtliche Weise zu einigen.

Hilft jedoch alles nichts, weder Gespräche mit und ohne Mediator oder wenn einfach keine Lösungen gefunden werden konnten, sollte der Belästigte ein Protokoll führen, wo aufgelistet ist, wann, wo und in welcher Intensität, wie beispielsweise die Lärmbelästigungen, stattfinden.

Diese Auflistungen werden später beim Ganz zum Vermieter sehr wichtig sein, denn somit weißer der Vermieter der Immobilie, was in seinem Haus geschieht und kann sich ein besseres Bild bzw. eine Meinung schaffen.

Ist die jeweilige Störung ein Verstoß gegen die Hausordnung, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er den Mieter, der die Probleme verursacht, wodurch sich andere Mieter sehr gestört und eingeschränkt fühlen, abmahnt oder im Falle, dass ich immer wieder, trotz Abmahnungen, beispielsweise die Lärmbelästigungen wiederholen, das Mietverhältnis kündigt.

Nur wenn nichts mehr hilft und alles Mögliche, das versucht wurde um sich friedlich und außergerichtlich zu einigen gescheitert ist, sollte man sich um ein Gespräch mit einem Anwalt bemühen oder die Angelegenheit zur Anzeige bringen. Doch nur, wenn gar nichts mehr geht und wirklich alles in seiner Macht stehende versuch wurde, die Streitigkeiten auf persönlicher Ebene zu schlichten, sollte man den gerichtlichen Weg einschlagen. Dies sollte auch nur dann passieren, wenn alles andere vergebens war, da dieser Weg, der mit Anwälten, Prozessen und Gerichtskosten verbunden ist, sehr kostspielig und auch langwierig ist.

Daher ist es immer besser, zuerst das Gespräch auf persönlicher, sachlicher Ebene zu suchen.

Grazer Mietwohnungen werden renoviert

Eine neue Studie, die vor kurzem in Graz durchgeführt wurde, zeigt, dass beim Renovieren einer Mietwohnung, die Grazer sehr motiviert sind. Wenn die Mietwohnung neu ausgemalt und tapeziert werden muss, sind laut dieser Studie, 4 von 5 Mieter/innen bereit, die Kosten selbst zu übernehmen, falls die Vermieter/innen das nicht zahlen wollen.

Mieter/innen wollen ihre Wohnimmobilie möglichst bunt und kreativ gestalten. Dazu gehören eben Renovierungsarbeiten, wie das Ausmalen oder Tapezieren der Wände und je nach Geschmack wird dann kreativ die Mietwohnung gestaltet. Die kürzlich, seriös durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Frauen in Graz eher bereit sind, die Renovierungsarbeiten aus eigener Tasche zu bezahlen. Ungefähr 3 von 4 Mietwohnungsmieterinnen würden die Renovierungsarbeiten selbst bezahlen. Die Männer in Graz, die Mieter einer Mietwohnung sind, die frisch ausgemalt und/oder tapeziert werden muss, zeigen sich da etwas weniger zahlungsfreudig. Nur ungefähr jeder 3. Mann aus Graz wäre bereit, das Ausmalen und/oder Tapezieren selbst zu bezahlen.

Dass beim Renovieren die Wände als erstes gemacht werden, ist Gang und Gebe. Um die 45% der Mieterinnen im Herzen der Steiermark würden beispielsweise für Badezimmeraparaturen und Armaturen selbst bezahlen. Die Zahl der Männer in Graz, die Mieter einer Mietwohnung sind, beläuft sich auf ungefähr 33%, die bereit sind, diese Arbeiten aus eigener Tasche zu zahlen.

Was auch immer ein großes Thema ist beim Renovieren, ist die Küche. Gleich eine neue Küche zu bezahlen, dafür sind 45% der Mieterinnen in Graz, bereit. Bei den  Männern allerdings, also die Wohnungsmieter, sind es lediglich 36%, die Bereitschaft zeigen, das Geld für eine neue Küche aufzustellen.

Diese Studie zeigt eindeutig, dass die Männer aus Graz, die in einer Mietwohnung leben, nur bereit sind zu zahlen, wenn es sich für sie rentiert, beispielsweise durch längerfristiges Geldsparen.

Etwa jeder fünfte Wohnungsmieter aus Graz ist motiviert für energiesparende Thermostate zum Heizen zu bezahlen. Bei den Wohnungsmieterinnen aus der Steiermark ist es lediglich etwa jede 4. Mieterin, die bereit ist, ihr hart verdientes Geld dafür auszugeben.

Wenn es beim Thema Renovierung um Fenster geht, sind es um die 11% der Männer, die ihr Geld für weitaus besser isolierte Fenster ausgeben wollen, wogegen es bei den Frauen in Graz, die eine Mietwohnung mieten nur 4% sind, die das Geld dafür aus eigener Tasche bezahlen wollen.

In einer Sache sind sich jedoch Mann und Frau einig. Wenn es um den Einbau oder Umbau von Wänden geht. Etwa 8 von 10 der Studienteilnehmer gaben an, umfangreichere Umbauten was die Wände in den Mietwohnungen betrifft, nicht durchführen zu wollen.

Schimmel in Grazer Mietwohnungen

Laut einer Umfrage in Graz, sind ungefähr ein Viertel der Wohnungen in der Hauptstadt von Steiermark von Schimmel befallen. Die Ursachen hierfür sind vielseitig. So ist es zum Beispiel gar nicht von Vorteil, wenn die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist.

Nicht regelmäßiges Lüften führt ebenso zu diesem Problem, das auch noch gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, worüber sich aber die meisten Mieter gar nicht bewusst sind. Ungefähr 15% der Mieter/innen, die von dem übelriechenden Befall betroffen sind, wissen nichts über die Symptome, die auftreten können, wenn man unter diesen Bedingungen lebt. So sind beispielsweise Kopfschmerzen, Schweratmigkeit bis hin zu Asthmaanfällen, diverse Allergien und Schlechtsein die Konsequenzen, die den Mieter/innen das Leben schwer machen. Was sehr erschreckend ist, ist die Tatsache, dass die durchgeführte Umfrage, ebenso ergeben hat, dass in ungefähr jeder vierten Wohnungsimmobilie, die Kinder ihr zu Hause nennen, dieser extrem gesundheitsschädigende Erreger zu finden ist.

Was die Räumlichkeiten in einer Wohnung betrifft, wo sich Schimmel gern vorfinden lässt, ist herausgefunden worden, dass vor allem Badezimmer, sowie auch das Schlafzimmer die am meisten betroffenen Räume sind. 65% der Befragten, gaben an, in ihrem Badezimmer Schimmel vorzufinden. Im Schlafdomizil der Wohnungsmieter/innen war es um die 20% der Umfragebeteiligten, die bekanntgaben, dort den Befall zu haben. Der Grund hierfür sind meistens das Nichtaktivieren der Heizkörper und nicht genügend Lüften.

Zwischen 12% und 15% der Teilnehmer aus Graz, die in einer Mietwohnung leben und bei der Studie ebenfalls mitmachten, ist das Wohnzimmer als auch der Keller von Schimmel befallen. Um die 10% der Studienteilnehmer gaben an, dass sich durch etwaige Küchendämpfe, wie zum Beispiel Wasserdampf ebenso in der Küche der grausam duftende und gesundheitsschädliche Schimmel befindet.

Man kann jedoch durch regelmäßiges Heizen, sowie regelmäßiges Lüften in der Mietwohnung dem Befall vorbeugen. Um die 15% der Betroffenen will sofort die Mietwohnung wechseln, was jedoch bei den Maßnahmen, die man treffen kann, um den Befall auf Abstand zu halten, nicht von Nöten ist.

Viel Zeit beim Einrichten der Wohnung lassen

Ungefähr jeder dritte Österreicher lässt sich ca. 1 Jahr Zeit, seine neue Wohnung einzurichten und schön zu gestalten. Überhaupt die Jüngeren der Generation lassen es sehr langsam angehen. Seriös durchgeführte Studien haben ergeben, dass lange Zeit nach dem Einzug immer noch lose Glühbirnen an der Decke baumeln und dass vor allem die Jungend bei der Gestaltung ihrer Wohnung, wie beispielsweise das Aufhängen von Bildern und Dekorieren ihres Zuhauses eine ruhige Kugel schieben.

Welche Einrichtungsarbeiten nach dem Umzug in die neue Wohnung auch noch nach Langem liegen bleiben, ist einerseits vom Alter und andererseits vom Berufsstand der Mieter-/KäuferInnen abhängig. Es wurde herausgefunden, dass um die 40% von Menschen, die einer geregelten Arbeit nachgehen auch noch ein Jahr nach einem Umzug noch nicht mit allem was zu einer kompletten Einrichtung gehört, fertig wurden. Anders, als bei den Nichtbeschäftigten, von denen etwa ein Viertel, noch einiges an Erledigungen zu verrichten hatte.

Um welches Geschlecht es sich bei unerledigten Dingen in der Haushaltsgestaltung handelt, ist nicht ausschlaggebend, wenn man bedenkt, dass es ein Unterschied von lediglich 5% zwischen Mann und Frau ist. Um die 40% der Männer und Frauen lassen sich mehr als 12 Monate Zeit bis zur Vollständigkeit ihres Umzugs. Was in dieser Zeit auf der Strecke bleibt, ist zum Beispiel das Aufhängen von Vorhängen oder Rollos, Kästen zusammen zu bauen, sowie die Toilettenbrillen anzubringen und vor allem Kartons, die darauf warten, geleert zu werden.

Wasser – unser teuerstes Gut

Es sind Untersuchungen des Trinkwassers in unseren Hausählten durchgeführt worden, die interessante Ergebnisse herausgaben. Die Wasserhärte, die vor allem von den Kalk- und Magnesiumverbindungen abhängig ist, ist in Österreich sehr groß. In den Wohnungen Wiens beträgt die Härte des Wassers ungefähr 5 – 12 Grad deutscher Härte. Wo hingegen in den Haushalten Salzburgs die Härte von ca. 10 Grad beständig ist. Ganz anders in Graz, wo der Anteil der deutschen Wasserhärte sogar um die 15 Grad liegt.

Es gibt Limits, die das Trinkwasser nicht übersteigern darf. Es werden analysierte Daten aufgenommen und anschließend beurteilt. Die besten Werte wiesen die Länder Österreich, Deutschland und die Schweiz auf. In diesen Ländern sind die Werte besonders in den Seen und Badegewässer qualitativ sehr hochwertig.

Die Qualität des Trinkwassers in unseren Haushalten ist abhängig von Blei, Kunststoff und Kupfer. Tests durchzuführen, ob die Trinkwasserqualität in Ordnung ist, ist besonders empfohlen in Gebäude, wo noch alte Rohrleitungen sind. Hohe Messwerte an Schadstoffen konnten in Wasser, das sich in oben genannten Rohrleitungen länger befindet, erkannt werden. Es können beispielsweise Schwermetalle, die durch die chemischen Zusammenhänge, die in alten Metallröhren stattfinden, in unser Trinkwasser kommen. Sinnvoll ist es daher sein Trinkwasser ab und zu analysieren zu lassen, um alle relevanten Informationen zu erhalten, die besonders wichtig für die Gesundheit ist.

Gar nicht gut ist es, wenn unser Wasser unrein ist. Das kann zu erheblichen Schaden unseres Immunsystems führen, die sich auf die Schmutzstoffe zurückführen lassen. Weil die Reise unseres Wassers lang ist, da es durch verschiedene Leitungen zu Wohnungen und Häusern führt, kann dies fallweise zu starken Verunreinigungen führen. Empfohlen ist es, die Qualität unseres Wassers regelmäßig zu prüfen, da die Rohrleitungen sowie die Wasserhähne eine große Gefahr unserer Gesundheit ist.

Wien sagt der Hitze den Kampf an!

Alle die in der Stadt wohnen kennen die Problematik in den Sommermonaten: Die Hitze wird gespeichert und es bleibt auch über die Nacht viel wärmer als in angrenzenden ländlichen Gebieten, oft bis zu 6 Grad! Doch nun sagt die Stadt Wien der Hitze den Kampf an und ergreift umfassende Maßnahmen Wohnbau und Betriebsobjekte auch im Sommer auf erträglichen Temperaturen zu halten. Mit 70 verschiedenen Maßnahmen, wie Begrünung von Fassaden, weniger Individualverkehr und mehr Grünflächen soll es in Zukunft in Österreichs Hauptstadt kühler werden. Dies steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern auch den Wert von Immobilien, somit sind die Maßnahmen für Mieter einer Mietwohnung und auch Besitzer einer Eigentumswohnung oder Gewerbeimmobilie langfristig interessant. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen und ersten Projekte

Forschungsprojekt der EU zur Minimierung globaler Hitzeinseln
Ein EU-Projekt welches über 3 Jahre die Entwicklung von Wärme in Großstädten untersuchte präsentierte rund 300 Maßnahmen, wie der Hitzeentwicklung im urbanen Raum entgegengewirkt werden kann. Die Stadt Wien wählte 70 Maßnahmen aus, die relativ schnell und ohne viel technischen Hintergrund umgesetzt werden können. Diese Maßnahmen reichen über das pflanzen von mehr Bäumen und Begrünung von Fassaden mit Kletterpflanzen, bis hin zu reflektierenden Gehwegen, die das Sonnenlicht reflektieren und nicht speichern sollen. Darüber hinaus soll der Individualverkehr massiv gesenkt werden, jedoch nicht durch einengende Maßnahmen, sondern öffentliche Verkehrsmittel sollen noch besser ausgebaut und dadurch attraktiver werden. Durch diese und weitere Maßnahmen soll langfristig die Temperatur in der Stadt um insgesamt 2 Grad gesenkt werden, was die allgemeine Lebensqualität gerade in den inneren Bezirken sicher steigern würde.

Massive Investition in „Fernkälte“
Es soll aber nicht nur in Klimatechnik für den Außenbereich zur Abkühlung von Häuser und Wohnungen investiert werden, schon jetzt betreibt die Stadt Wien die Klimatisierung von großen Bürogebäuden und Krankenhäusern via Fernkälte. Das Prinzip ist denkbar einfach und um einiges energieeffizienter als herkömmliche Klimaanlagen. Mit sogenannten Absorptionskältemaschinen wird die Abwärme von großen Verbrennungsanlagen als Antriebsenergie für Kühlgeräte verwendet. Diese Kühlgeräte werdend dazu genutzt Wasser auf sieben Grad abzukühlen. Mittels eines Rohrleitungsnetzes wird das Wasser zu den zu kühlenden Gebäuden gepumpt. Somit können über Heizkörper und andere Wärme oder Kälte abgebende Installationen ganze Gebäude im Sommer abgekühlt werden. Mit 65 Megawatt Fernkälteleistung ist bereits einer dieser riesigen Kühleschränke in Betrieb, leider ist für Wohnhäuser und andere private Immobilien kein Projekt dieser Art geplant. Alles in allem wird versucht der jährlich wiederkehrenden Hitzewelle mit innovativen Ideen entgegenzuwirken, was Wien noch lebenswerter machen soll.

Makler kassieren zu viel Provision

Immer wieder hört man es und viele dachten es sich schon. Doch nun hat auch eine Überprüfung der Arbeiterkammer ergeben: Immobilienmakler kassieren zu viel Provision! Die Untersuchung war zwar nicht auf das klassische Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bezogen, aber sie spricht eine klare Sprache was Mietwohnungen angeht. Die Arbeiterkammer überprüfte 119 befristete Mietverträge und kam zu einem schockierenden Ergebnis: Es wird nicht nur zu viel Provision verrechnet, auch werden Mieter oft nicht über Mietobergrenzen und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung aufgeklärt! Daher fordert die Arbeiterkammer die Politik auf, hier rasch Reformen für die Mieter auf den Weg zu bringen und die Maklerprovision überhaupt für Mieter zu streichen.

Mietzins-Check für befristete Altbauwohnungen
Konkret wurden 119 befristet Mietverträge von Altbauwohnungen überprüft, davon wurde rund die Hälfte über Makler gegen Provision vermittelt. Durchschnittlich kassierten die Makler dabei 1.650,- Euro, also um fast 500,- Euro mehr als bei erlaubten Mietzinsen zulässig gewesen wäre. Bei Gewerbeimmobilien oder Büroflächen wird bei Vertragsabschluss oft genauer hingesehen, doch gerade bei einer Mietwohnung ist man froh ein passendes Objekt gefunden haben und ist bereit die zu hohe Provision zu zahlen. Bei 87 Prozent der 63 vermittelten Wohnungen wurden viel zu hohe Provisionen durch den Makler einkassiert, der Spitzenwert lag hier bei 1.896,- Euro zu viel an Provision! Die Arbeiterkammer spricht hier von dem vermitteln von gesetzwidrig überhöhten Mietverträgen, um mehr Provision zu kassieren. Darüber hinaus wird auch noch verschwiegen, dass es gesetzliche Mietobergrenzen gibt und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung. Beispielsweise bei der Schlichtungsstelle oder anderen Mieterorganisationen. Eine Mietrechtsreform scheint hier notwendig, damit Mieter nicht mehr auf diesem Weg zur Kasse gebeten werden können. Mit etwas Glück könnten Gespräche bis in den Herbst hinein abgeschlossen werden. Doch es ist fraglich, ob noch in diesem Jahr oder Anfang 2015 hier Nägel mit Köpfen gemacht werden, um die Mieter hier in eine bessere rechtliche Position gegenüber den Maklern zu bringen.

Makler wehren sich
Die österreichischen Makler wehren sich und kritisieren vor allem, dass nur 120 Verträge überprüft wurden. Das sind in etwa 0,06% der 200.000 bestehenden Mietverträge in Österreich. Hier soll nur das Feindbild Makler geschürt werden.
Immobilien und mietbarer Wohnbau sind lukrative Geschäftsfelder, daher sollten gerade Vermieter im Sinne eines schnelleren Geschäftsabschlusses mehr provisionsfreie Plattformen nutzen. Dies kommt eben nicht nur dem Vermieter zu Gute, sondern kann durch die besseren Konditionen zu einer schnelleren Vermietung führen. Moderne Plattformen helfen hier schnell und sauber zu vermieten oder zu verkaufen: Ohne sich überhaupt Gedanken machen zu müssen, ob andere Personen zu viel oder zu wenig an Provision kassieren.

Quelle: www.ots.at, Arbeiterkammer & ÖVI