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Steuerpflicht bei der Veräußerung privater Grundstücke seit dem 1. April 2012

Seit 01.04.2012 muss der durch den Verkauf erzielte Gewinn eines Eigentumobjektes versteuert werden!

Beispiel:
Sie haben letztes Jahr ein Haus für € 200.000 erworben und verkaufen es heute um € 300.000, dann muss der Gewinn von € 100.000 mit zu 25% versteuert werden. Ausgenommen sind allerdings Objekte die dem Verkäufer mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie getrennt haben, können Sie das entsprechende Formular E1 für die Immobiliensteuer als PDF herunterladen

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie trennen wollen, finden Sie auf www.privatimmobilien.at Muster-Kaufverträge, die als PDF Download zur Verfügung stehen.

Alle Details dazu finden sie unter www.bmf.gv.at