Streitpunkt: Betriebskostenabrechnung bei Wohnungen

Rund jeder fünfte Mieter in ganz Österreich findet Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Aus diesem Grund gab und gibt es noch immer Konflikte mit dem Vermieter. Wenn daher im Postkasten die Abrechnung der Betriebskosten liegt, kommt der Ärger meistens schon im Vorhinein bei den Mieter/Innen auf. Ziemlich oft enthalten die Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter die nicht im Mietvertrag vereinbarten und falsch dargestellten Betriebskosten.

Wer beim Lesen der Betriebsabrechnungskosten einige Punkte suspekt findet und/oder schon Konflikte mit dem Vermieter hatte, da beispielsweise die Abrechnung nicht zeitgerecht im Briefkasten lag, steht nicht alleine mit diesem Problemen da. Eine vor kurzem, seriös durchgeführte Studie einer Immobilenplattform hat ergeben, dass rund jeder fünfte in Österreich lebender Mieter, schon mal Streit mit seinem Vermieter aus diesem Grund hatte.

In fast der Hälfte der Fälle sind falsche Betriebskosten, die in die Abrechnung gar nicht hineingehören, der Anlass für Konflikte zwischen Mieter/Innen und Vermieter/Innen. Entweder sind diese Punkte nie vereinbart worden oder sie gehören einfach nicht zu den abrechenbaren Betriebskosten. Um die 9 Prozent aller in Österreich lebenden Mieter, die bei der Studie mitmachten, gab dies als die häufigste Ursache der Streitereien an.

Der Streitpunkt der am zweithäufigsten auftritt, ist, dass die Abrechnung der Betriebskosten nicht einmal den Weg in des Mieters Briefkasten findet oder erst viel zu spät ankommt. Um die 3 Prozent der Studienteilnehmer erlebten deshalb schon hitzige Streitereien mit ihrem Vermieter. Dann finden Mieter auch Fehler bei der Berechnung, was natürlich für Ärger sorgt. Hinzu kommt noch der Umstand, dass Heiz- und Wasserverbrauch nicht korrekt abgelesen wurde.

Zufrieden jedoch mit der Abrechnung der Betriebskosten sind mehr als 75 Prozent aller befragten Österreicher. Demnach ist bisher bei der Betriebskostenabrechnung beim Großteil der in Österreich befragten Teilnehmer, noch nie ein Problem aufgetreten. Dieser große Teil gab an, noch nie mit ihrem Vermieter wegen dieser Abrechnung Konflikte gehabt zu haben. Um die weiteren 6 Prozent der befragten Mieter in Österreich haben eine ganz eigene Taktik, Konflikte in diesem Punkt zu vermeiden. Diese Taktik ist, sich die Betriebskostenabrechnung erst gar nicht genauer durchzulesen, was aber nicht unbedingt ratsam ist.

Ein weiterer Grund für Nichtbeschwerden über die Abrechnung der Betriebskosten ist Unwissenheit. Die Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreich gab an, dass sich Mieter/Innen meistens gar nicht gewahr sind, was nun abgerechnet werden darf und was nicht. Dazu gehören: Kosten für Störungsbehebungen, Kosten für den Anwalt oder Reparaturen und auch Bankspesen. Diese Punkte sind in der Abrechnung nicht festgelegt und unerlaubt. Gerade wenn in der Zeile der Rechnung als Verwendungszweck „Sonstiges“ angegeben ist, weist dies darauf hin, dass etwas verrechnet wurde, das mit Betriebskosten gar nichts zu tun hat.

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