Archiv für den Monat: Oktober 2013

Steuerpflicht bei der Veräußerung privater Grundstücke seit dem 1. April 2012

Seit 01.04.2012 muss der durch den Verkauf erzielte Gewinn eines Eigentumobjektes versteuert werden!

Beispiel:
Sie haben letztes Jahr ein Haus für € 200.000 erworben und verkaufen es heute um € 300.000, dann muss der Gewinn von € 100.000 mit zu 25% versteuert werden. Ausgenommen sind allerdings Objekte die dem Verkäufer mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz gedient haben.

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie getrennt haben, können Sie das entsprechende Formular E1 für die Immobiliensteuer als PDF herunterladen

Falls Sie sich von Ihrer Eigentumsimmobilie trennen wollen, finden Sie auf www.privatimmobilien.at Muster-Kaufverträge, die als PDF Download zur Verfügung stehen.

Alle Details dazu finden sie unter www.bmf.gv.at

Einführung in Feng Shui in aller Kürze: Die wichtigsten Regeln

Feng ShuiTief verwurzelt in der fernöstlichen Philosophie, erweckt Feng Shui auch immer mehr Interesse in Europa. In China vor allem für Architektur und Raumordnung in allen wichtigen Bereichen des Lebens angewendet, liegt in Europa die Einrichtung von Wohnräumen in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung im Trend der fernöstlichen Lehre. Naturwissenschaftlich belegt ist davon natürlich nichts, deswegen ist und das gleich vorab festgehalten, Feng Shui eher in den Bereichen des Glaubens und der Philosophie anzusiedeln.  Dies kann das experimentieren damit umso interessanter werden lassen, um selbst zu erkunden, ob das eigene Wohlbefinden dadurch gesteigert werden kann. Die wichtigsten Regeln zum Einstieg kompakt dargestellt.

Feng Shui im Wohnzimmer
Da nicht gleich ein Umbau notwendig wird, können die meisten bei uns verbreiteten Feng Shui Konzepte auch in einer Mietwohnung umgesetzt werden. Mittlerweile wird aber manchmal schon beim Bau eines Einfamilienhauses oder einer Villa die Feng Shui-Philosophie in die Architektur und Raumanordnung miteinbezogen. Die meisten Menschen verbringen daheim wohl den Großteil der Zeit im Wohnzimmer, von daher macht es natürlich Sinn, damit zu beginnen. Das Zentrum des Raumes sollte frei sein, um so den Energiefluss zu gewährleisten. Daraus ergibt sich auch gleich die zweite wichtige Regel: Das Wohnzimmer sollte nicht überfüllt sein und so genug freien Raum zulassen, um auch die Möbel nach den traditionellen Feng Shui-Prinzipen ausrichten zu können. Generell wird die Ausrichtung der Möbel nach Westen bzw. Südwesten empfohlen. Allerdings auch so, dass man nicht mit dem Rücken zu Fenstern oder Türen sitzt. Eher helle als dunkle Farben und viele Pflanzen runden das Konzept ab.

Feng Shui im Schlafzimmer
Die Entscheidung zu helleren Farben gilt auch für das Schlafzimmer, genauso wie die Positionierung der Möbel nach den Himmelsrichtungen. Nun wird es aber etwas komplexer. Das Bett sollte immer mit dem Kopfende an einer festen Wand stehen oder zumindest ein geschlossenes Kopfteil haben. Fenster und Türen sollten nicht in einer direkten Linie zum Bett verlaufen, also weder am Fußende noch hinter dem Kopfteil sein. Natürlich gilt auch im Schlafzimmer die „weniger ist oft mehr“ Regel. Im Gegensatz zum Wohnzimmer sind Zimmerpflanzen im Schlafzimmer eher nicht zu empfehlen. Falls der Raum sich unter einem Schrägdach befindet, sollte das Bett so positioniert werden, dass das Kopfteil sich in der Dachschräge befindet.

Feng Shui im Büro
Auch in einer Gewerbeimmobilie, einem Geschäftslokal oder einem Betriebsobjekt kann durchaus nach Feng Shui-Prinzipien gearbeitet werden. Hier erscheinen aber viele Tipps als ohnehin selbstverständlich. Ausreichend Ordnung am Arbeitsplatz, gutes Licht und viel Frischluft sollten für ein produktives Arbeitsleben ohnehin beachtet werden. Auch hier sollte der Bürosessel vor einer Wand positioniert sein, damit der Rücken gestärkt wird und der Raum überblickt werden kann. Prinzipiell unterscheiden sich die Regeln für das Büro nicht sehr von den Regeln für Haus und Wohnung. Mittlerweile gibt es auch schon das eine oder andere Hotel, welches nach Feng Shui-Prinzipien eingerichtet ist.
Ob nun etwas an dieser alten fernöstlichen Philosophie dran ist oder nicht, ausprobieren kann interessant sein, aber auch das Gesamtkonzept muss passen. Deswegen kann es sich lohnen auf manche Regel zu verzichten, um so die für sich ideale Lösung in den eigenen vier Wänden umzusetzen.

Weniger ist oft mehr: LED-Leuchtmittel

Bis vor einigen Jahren hat es noch keine wirkliche Alternative zum klassischen „Stromfresser“ Glühbirne gegeben. Dann sind Energiesparlampen auf den Markt gekommen, die zwar äußerst sparsam sind, aber sich vor allem für den kurzzeitigen Betrieb wenig eigenen. Die neuen LED-Leuchtmittel wurden gerade am Beginn ihrer Markteinführung als Leuchtmittel der Zukunft gepriesen. Doch schnell hat sich herausgestellt, sie halten auch nicht ganz, was sie versprechen. Bis jetzt. Eine neue Generation an modernen LED-Leuchtmittel kann es nun endlich mit der klassischen Glühbirne aufnehmen.

Die klassischen Fassungen: E27 und E14
Ein weitverbreitetes Argument gegen LED-Leuchtmittel ist die Wahl der Lampen für die Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus, oft eine nicht zu unterschätzende Investition. Mittlerweile braucht es aber für die Umstellung auf LED-Leuchtmittel keine speziellen Lampen mehr. Die meisten Anbieter für LED-Technik haben qualitativ hochwertige Produkte für die klassischen Lampenfassungen E27 und E14 im Sortiment. Somit kann auch jede klassische Lampe in einer Mietwohnung mit LED-Leuchttechnik bestückt werden, da beim Auszug aus der Wohnung die teureren Leuchtmittel einfach wieder gegen die herkömmlichen ausgetauscht werden können. Da aber gerade für die klassischen Fassungen das Angebot sehr umfangreich geworden ist, gibt es enorme Qualitätsunterschiede. Die Anschaffungskosten sind hoch, manchmal gerechtfertigt und manchmal eher nicht. Dennoch lohnt sich die komplette Ausstattung einer Immobilie bis hin zum Garagenplatz über die Jahre: Der Stromverbrauch sinkt deutlich.

Die richtige Auswahl des Leuchtmittels
Der Markt ist umfangreich geworden und viele Produkte halten oft nicht was sie versprechen. Bei den hohen Anschaffungskosten (durchschnittlich 10,- bis 15,- € pro Stück) lohnt sich genaueres hinschauen auf jeden Fall. Gerade bei einem Betriebsobjekt, einer Bürofläche oder einem Geschäftslokal können hohe Investitionskosten entstehen. Die Frage die man sich bei dem Austausch der herkömmlichen Leuchtmittel stellen sollte ist: Wie viel Watt sind momentan vorhanden und wie viel Watt benötigt daher das LED-Leuchtmittel. Als grobe Faustregel kann die Umrechnung mit Faktor 5 bis 5,5 erfolgen. Also eine 10 Watt LED-Birne entspricht zirka einer herkömmlichen Glühbirne mit 50 Watt. Natürlich ist es bei genauerer Betrachtung nicht ganz so einfach. Die Anzahl der Lumen (die Einheit des Lichtstroms) ist ausschlaggebend für die Leuchtkraft, über die Anzahl der Lumen kann der Bedarf ganz genau berechnet werden. Beispielsweise verfügt ein klassisches LED-Leuchtmittel eines bekannten Herstellers über 9,5 Watt mit einer Anzahl von 806 Lumen, das entspricht laut Herstellerangaben etwa einer 60 Watt Glühbirne. Das Farbspektrum spielt ebenfalls eine Rolle, ob warm-white (2700), cool-white oder ein anderes Spektrum. Hier gibt es kein richtig oder falsch, sondern welche Art von Licht subjektiv als angenehm empfunden wird. Aber Achtung: Für Unternehmen gibt es spezielle Regelungen was das Farbspektrum von Beleuchtung in einem Büro oder einer Gewerbeimmobilie betrifft.

LED-Leuchtmittel im Test
Der Markt ist groß und unübersichtlich geworden. Deswegen empfiehlt es sich bei den hohen Investitionskosten vorher etwas zu recherchieren. Bei der Auswahl der richtigen LED-Leuchtmittel kann nicht nur über die Jahre viel an Geld gespart werden, auch der lästige Austausch fällt weg. Manche LED’s können bis zu 20 Jahre betrieben werden, wenn von einer Betriebsdauer von zirka 3 Stunden pro Tag ausgegangen wird. Beispielsweise hat der Konsumentenschutz LED-Leuchtmittel für die Fassungen E27 und E14 umfassend getestet, diese Testberichte sind auf der Homepage des Konsumentenschutzes gegen eine kleine Gebühr abrufbar. Natürlich finden sich auch viele frei zugängliche Testberichte über die klassischen Suchmaschinen im Internet.
Zusammengefasst sind LED-Leuchtmittel mittlerweile als eine echte Alternative gegenüber der klassischen Glühbirne zu sehen. Den hohen Anschaffungskosten stehen der geringe Stromverbrauch und die sehr lange Lebensdauer gegenüber. Das schont nicht nur langfristig den Geldbeutel, sondern trägt auch zu einem ökologischeren Umgang mit unserer Umwelt bei.

Neues aus der Immobilienwirtschaft: „Erfolg trifft Ethik“

Auch der Wahlkampf der Nationalratswahl 2013 war unter anderem wieder durch das Thema „leistbares wohnen“ bestimmt. Wie Politiker in Zukunft Eigentumswohnung, Mietwohnung und Einfamilienhaus für die Bevölkerung finanzierbar halten wollen, ist in den letzten Wochen vor der Wahl ausführlich diskutiert worden. Selbst „die Villa“ und eine potentielle Vermögenssteuer war wieder Thema. Doch worin sehen Immobilienexperten die Herausforderungen der kommenden Jahre und wie soll sich die Immobilienwirtschaft in Zukunft entwickeln? Eine kurze Zusammenfassung über die Bundestagung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, die vom 18. bis 20. September 2013 im wunderschönen Klagenfurt stattgefunden hat.

Ethik in der Immobilienwirtschaft
Durch die Wirtschaftskrise sind nicht nur wieder die potentiellen Stärken und Schwächen unseres Wirtschaftssystems in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt worden. Auch die Diskussion über (Wirtschafts-)Ethik hat wieder an Fahrt aufgenommen, auch in der Immobilienwirtschaft. Wie sehr darf es nur um die finanzielle Komponente gehen und wo liegen die ethischen Schwerpunkte in der Branche? „Das Thema Ethik hat für die Wirtschaft in den letzten Jahren generell an Bedeutung gewonnen. Die große Frage für unsere Branche lautet: Wie gehen wir mit den wachsenden Herausforderungen kompetent und vertrauensvoll um?“ so Michael Fohn, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Kärnten. Ob Gewerbeimmobilie, Freizeitimmobilie, Geschäftslokal, Zinshaus oder private Immobilien: Es braucht einheitliche Standards auch für den (wirtschafts-)ethischen Bereich bei Handel und Verkauf von Immobilien.

Modernisierung des Wohnrechts gefordert
Das österreichische Wohnrecht stammt in seiner grundlegenden Fassung aus einer längst vergangen Zeit, dieser Umstand bringt es natürlich mit sich, dass viele aktuelle Probleme im Immobilienbereich nicht zeitgemäß gelöst werden können und somit oftmals alle Beteiligten mit einer suboptimalen Lösung konfrontiert sind. „Der Grundgedanke eines neuen Wohnrechts muss daher lauten: Schutz nur dort, wo er tatsächlich notwendig ist. Leistung und Gegenleistung müssen auf dem Wohnungsmarkt in einem fairen Verhältnis zueinander stehen. Auch Vermieten muss leistbar bleiben“, ergänzt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes für Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

Lokalaugenschein in Kärnten
Die Entwicklung des Kärntner Immobilienmarktes liegt im österreichischen Trend. Wie auch in Wien/Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich zieht es die Kärntnerinnen und Kärntner in oder um die größeren Städte. Die „Speckgürtel“, vor allem um Klagenfurt, erleben eine immer dichtere Besiedelung, während Grundstücke und Häuser abseits der Großstädte immer weniger nachgefragt werden. Die Tendenz einer generellen Abwanderung aus den ländlichen Gegenden hin zum urbanen Raum ist nach wie vor ungebrochen.

Quelle: APA/ots Wirtschaftskammer Österreich

Der Herbst ist da: So machen Sie ihren Garten winterfest!

HerbstDer Herbst zieht ins Land und lässt den Sommer 2013 ausklingen. Eine alte Garten-Weisheit besagt, den Garten bis zum 21. Oktober winterfest aufzuräumen. Bäume zuschneiden, Laub rechen oder schon für den nächsten Frühling vorarbeiten. Ob für den Gemeinschaftsgarten der Eigentumswohnung oder dem Garten des Einfamilienhauses: So machen Sie Ihren Garten winterfest. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorkehrungen.

Blumen für den nächsten Frühling
Viele Blumenzwiebel-Gewächse sollten von September bis spätestens November eingegraben werden, um bereits im nächsten Frühling beispielsweise die Pracht von Tulpen, Narzissen oder Hyazinthen im Garten genießen zu können. Aber Vorsicht, nicht alle Knollengewächse sind winterfest und viele müssen unmittelbar nach der Einpflanzung mit Laub oder Reisig abgedeckt werden. Gärten einer Wohnung, eines Hauses oder auch anderer Freizeitimmobilien können so gerade für Frühling und Sommer hübsch gestaltet werden. Der erste Eindruck ist bekanntlich wichtig, gerade durch einen schönen Garten können potentielle Interessenten an einer solchen Immobilie in einem schönen und farbenfrohen Ambiente empfangen werden. Bei einer Mietwohnung und Gemeinschaftsgärten sollte die Gestaltung des Gartens vorher mit den relevanten Parteien abgesprochen werden. Balkonpflanzen sollten in den meisten Fällen in einem kühlen Raum „eingewintert“ werden, außer es handelt sich um am regionalen Klima angepasste Arten.

Bäume, Sträucher und das Laub
Bäume und Sträucher bedürfen in dieser Jahreszeit intensiver Pflege. Ja nach Witterung kann sich der Laubfall hinziehen, hier gilt es den richtigen Zeitpunkt abzuwarten, um danach den Zuschnitt für die notwendige Pflege vorzunehmen. Das Laub dient als Dünger für den Garten, bietet Schutz vor Frost für Blumenzwiebeln und dient als Lebensraum für kleinere wie größere Tiere. Ausgenommen sind Rosengewächse, da diese erst im Frühling zugeschnitten werden. Achtung: Eventuell unterliegen Bäume und Sträucher einer Baumschutzverordnung, die auch für private Grundstücke gilt. Hier gilt es sich vorher zu informieren, ob es Regelung für das Zuschneiden oder entfernen von Bäumen und Sträuchern am Grundstück gibt. Manche Sträucher dürfen auch nur zu gewissen Jahreszeiten „zurückgeschnitten“ werden.

Der Swimmingpool – winterfest oder nicht?
Gerade ein Outdoor-Swimmingpool stellt eine immense Wertsteigerung einer jeden Immobilie dar. Hier gilt es bei einer Neuanschaffung zu klären, ob der Pool auch „trocken“, also ohne Wasser, überwintern kann oder nicht. Falls nicht, müssen im Herbst die richtigen Vorkehrungen getroffen werden, damit keine Schäden über die kälteste Jahreszeit entstehen und so im Frühjahr teure Reparaturen fällig werden. Der PH-Wert des Wassers muss genau eingestellt sein und Wasserpflegemittel darf nicht fehlen. Der Wasserspiegel sollte in den meisten Fällen abgesenkt werden und entsprechende Abdeckungen müssen installiert sein. Hier empfiehlt es sich vor dem ersten Winter Beratung aus dem Fachhandel oder andere Fachleute um Rat zu fragen, um so schon für den nächsten Sommer den Badespaß im Eigenheim wieder zu gewährleisten.