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Makler kassieren zu viel Provision

Immer wieder hört man es und viele dachten es sich schon. Doch nun hat auch eine Überprüfung der Arbeiterkammer ergeben: Immobilienmakler kassieren zu viel Provision! Die Untersuchung war zwar nicht auf das klassische Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung bezogen, aber sie spricht eine klare Sprache was Mietwohnungen angeht. Die Arbeiterkammer überprüfte 119 befristete Mietverträge und kam zu einem schockierenden Ergebnis: Es wird nicht nur zu viel Provision verrechnet, auch werden Mieter oft nicht über Mietobergrenzen und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung aufgeklärt! Daher fordert die Arbeiterkammer die Politik auf, hier rasch Reformen für die Mieter auf den Weg zu bringen und die Maklerprovision überhaupt für Mieter zu streichen.

Mietzins-Check für befristete Altbauwohnungen
Konkret wurden 119 befristet Mietverträge von Altbauwohnungen überprüft, davon wurde rund die Hälfte über Makler gegen Provision vermittelt. Durchschnittlich kassierten die Makler dabei 1.650,- Euro, also um fast 500,- Euro mehr als bei erlaubten Mietzinsen zulässig gewesen wäre. Bei Gewerbeimmobilien oder Büroflächen wird bei Vertragsabschluss oft genauer hingesehen, doch gerade bei einer Mietwohnung ist man froh ein passendes Objekt gefunden haben und ist bereit die zu hohe Provision zu zahlen. Bei 87 Prozent der 63 vermittelten Wohnungen wurden viel zu hohe Provisionen durch den Makler einkassiert, der Spitzenwert lag hier bei 1.896,- Euro zu viel an Provision! Die Arbeiterkammer spricht hier von dem vermitteln von gesetzwidrig überhöhten Mietverträgen, um mehr Provision zu kassieren. Darüber hinaus wird auch noch verschwiegen, dass es gesetzliche Mietobergrenzen gibt und die Möglichkeit der Mietzinsüberprüfung. Beispielsweise bei der Schlichtungsstelle oder anderen Mieterorganisationen. Eine Mietrechtsreform scheint hier notwendig, damit Mieter nicht mehr auf diesem Weg zur Kasse gebeten werden können. Mit etwas Glück könnten Gespräche bis in den Herbst hinein abgeschlossen werden. Doch es ist fraglich, ob noch in diesem Jahr oder Anfang 2015 hier Nägel mit Köpfen gemacht werden, um die Mieter hier in eine bessere rechtliche Position gegenüber den Maklern zu bringen.

Makler wehren sich
Die österreichischen Makler wehren sich und kritisieren vor allem, dass nur 120 Verträge überprüft wurden. Das sind in etwa 0,06% der 200.000 bestehenden Mietverträge in Österreich. Hier soll nur das Feindbild Makler geschürt werden.
Immobilien und mietbarer Wohnbau sind lukrative Geschäftsfelder, daher sollten gerade Vermieter im Sinne eines schnelleren Geschäftsabschlusses mehr provisionsfreie Plattformen nutzen. Dies kommt eben nicht nur dem Vermieter zu Gute, sondern kann durch die besseren Konditionen zu einer schnelleren Vermietung führen. Moderne Plattformen helfen hier schnell und sauber zu vermieten oder zu verkaufen: Ohne sich überhaupt Gedanken machen zu müssen, ob andere Personen zu viel oder zu wenig an Provision kassieren.

Quelle: www.ots.at, Arbeiterkammer & ÖVI

Zusatzkosten: Provision, Kaution, Ablöse

Oft ist es mit der Miete oder dem Kaufpreis bei einer Miet- oder Eigentumswohnung finanziell noch nicht getan. Provisionen an den Makler, Kaution an den Vermieter und saftige Ablösen können hohe Zusatzkosten für Wohnung, Haus, Geschäftslokal oder Bürofläche verursachen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen sind vom österreichischen Gesetzgeber fest verankert. Da aber die meisten Makler ihr Honorar in Prozent verrechnen, lohnt es sich gerade bei diesen Nebenkosten auf provisionsfreie Plattformen zu setzen. Gerade bei hochpreisigen Immobilien, wie großen Einfamilienhäusern oder einer Villa, kann so sehr viel Geld eingespart werden.

Provisionen bei Kaufverträgen
Wenn ein Immobilienmakler bei einem Verkauf von Haus, Wohnung, Geschäftslokal oder einem Unternehmensverkauf beauftragt worden ist, fällt eine Maklerprovision an. Diese ist unterschiedlich hoch: Bis zu einem Kaufpreis von 36.336,- Euro beträgt die Provision 4 Prozent + 20% USt. Liegt der Kaufpreis zwischen 36.336,- Euro und 48.449,- Euro fällt eine Provision von 1.453,- Euro + 20% USt an. Bei Summen über 48.449,- Euro fallen 3 Prozent + 20% USt Maklergebühren an. Wenn der Wohntraum mit 100.000,- Euro veranschlagt und ein Makler im Spiel ist, werden also noch zusätzlich 3.600,- Euro Maklergebühren fällig. Dieses Geld kann über provisionsfreie Plattformen gespart und sinnvoll ins neue Eigenheim investiert werden.

Provisionen bei Mietverträgen
Bei Mietobjekten verhält sich die Bemessung der Provision anders: Hier gelten nicht Prozent vom Wert/Kaufpreis, sondern die Provision wird in Monatsmieten berechnet. Bei einem Mietvertrag auf bis zu drei Jahre darf maximal eine Bruttomonatsmiete vom Makler geltend gemacht werden. Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit oder mehr als drei Jahre befristet abgeschlossen wird, dürfen maximal zwei Bruttomonatsmieten verrechnet werden. Natürlich muss man den Makler meist auch dann bezahlen, wenn man ihn selbst gar nicht beauftrag hat, sondern der Vermieter.

Kaution für die Mietwohnung
Prinzipiell sind Kaution in ihrer Höhe nicht beschränkt und können vom Vermieter beliebig hoch angesetzt werden. In der Praxis jedoch haben sich bei durchschnittlichen Mietpreisen drei Monatsmieten als Richtwert etabliert. Bei sehr niedrigen Mietpreisen kann die Kaution aber auch vier bis sechs Monatsmieten betragen. Falls der Mieter seine regelmäßigen Zahlungen an den Vermieter schuldig bleibt, ist der Vermieter berechtigt auf die Kaution zurückzugreifen. Wenn die Immobilie vom Mieter stark beschädigt wird, hat der Vermieter das Recht die Kaution einzubehalten. Dies gilt allerdings nicht bei normaler Abnutzung der Wohnung, sondern nur bei gravierenden Schäden. Wenn der Mieter auszieht und alle Außenstände beglichen sind, bekommt er seine Kaution samt Zinsen zurück.

Ablöse
Die Vereinbarung einer Ablöse ist grundsätzlich wenig geregelt und zulässig, allerdings darf der Altmieter nur den Zeitwert der Einrichtung veranschlagen. Küchen, alte Möbel aber auch Verbesserungen können abgelöst werden: Wichtig ist hier die gleichwertige Gegenleistung, also der Zeitwert des Inventars oder der Verbesserung.
Viele Wohnungen bieten auch einen dazugehörigen Garagenplatz oder Parkplatz an. Diese sind auch oft mit zusätzlichen Nebenkosten verbunden und werden erst später ausgewiesen: Fragen sie nach.