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Erfolgsmodell Coworking-Spaces?

Einer der größten Kostenstellen für junge Unternehmen und vor allem Gründer ist meistens die benötigte Bürofläche, um der Gewerbeausübung nachgehen zu können. Wenn kein eigenes Betriebsobjekt zur Verfügung steht und man seine eigenen vier Wände nicht auch als Büro verwenden kann oder will, muss eine günstige Lösung gefunden werden. Der Trend geht nun auch in Österreich immer mehr zu sogenannten Coworking-Spaces, kollektive Mietbüros, in denen sich Unternehmer und Gründer günstig einmieten können. Weltweit existieren bereits über 2.500 „Spaces“.

Niedrige Kosten, hohe Interaktion
Etwa 480.000 Personen verdienen ihre Brötchen auf selbstständiger Basis in Österreich, Tendenz steigend. Viele davon im Home-Office. Die Arbeit daheim bietet natürlich viele Vorteile, vor allem wenn es Kinder zu betreuen gilt. Vielen Jungunternehmern fällt allerdings in den eigenen vier Wänden oftmals auch die Decke auf den Kopf. Neben den geringen Kosten für einen Platz im Coworking-Space, in Wien ab 15,- Euro pro Tag, zählt für viele Menschen auch die soziale Interaktion zu den Vorteilen dieser Arbeitsform. Erfahrungsaustausch, kollektive Kreativarbeit, interessante Diskussionen und nicht zuletzt auch der dadurch erhöhte Spaß an der Arbeit, lassen Coworking-Spaces für viele Menschen attraktiv erscheinen.

Interessant für Start Up’s, langfristig keine Alternative zum eigenen Büro
Die Premiumvarianten bei den „Spaces“ schlagen mit rund 30,- Euro in Wien zu Buche. Wenn man täglich viele Stunden im Büro verbringt und erstklassige Infrastruktur benötigt, ist in diesem Preissegment die Anschaffung eines eigenen Büros langfristig gesehen wieder eine Alternative. Da Coworking-Spaces primär auf Dienstleistungsanbieter zugeschnitten sind, scheiden natürlich alle Unternehmensformen, die ein Geschäftslokal oder eine Halle benötigen, aus. Somit sind sie nur für eine bestimmte Zielgruppe von Unternehmen geeignet, besonders für die sogenannten „Ich-AG’s“. Benötigte Gargenplätze bzw. Parkplätze für einen angehenden Fuhrpark sprechen auch stark für die Miete einer eigenen Büroimmobilie. Gründern und jungen Unternehmen bietet der Coworking-Space interessante Startmöglichkeiten, langfristig ist er aber limitiert.

Unternehmen vermieten Coworking-Plätze
In Zeiten der Wirtschaftskrise findet bei immer mehr Unternehmen Personalabbau statt, auf der anderen Seite steigt die Anzahl der „neuen Selbstständigen“ fast kontinuierlich von Jahr zu Jahr an in Österreich. Viele Firmen haben durch diesen Umstand auch freie räumliche Kapazitäten zur Verfügung, die an andere Unternehmer und Start Up’s vermietet werden. Daher werden Coworking-Spaces durch die momentane wirtschaftliche Lage begünstigt, aber sicher nicht nur. Gerade viele junge Menschen suchen die berufliche Selbstverwirklichung in der Selbstständigkeit, manchmal mehr, manchmal weniger freiwillig. Wer einerseits nicht alleine im Home-Office vor sich hinarbeiten will, aber andererseits nicht alleine in eine Büroimmobilie investieren möchte, kann mit anderen Unternehmen auch seinen eigenen kleinen Coworking-Space verwirklichen. Hier sind vor allem provisionsfreie Immobilienplattformen interessant, um das Projekt vom eigenen Büro kostengünstig zu realisieren.

Neue Wiener Bauordnung vorgestellt

Die neue Bauordnung der Stadt Wien soll voraussichtlich mit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten für bestehende Wohngebäude werden von weniger PKW-Parkplätzen bei kommenden Bauvorhaben begleitet. Neue Dienstleistungsgebäude (Büros etc.) haben den „Wiener Solarstandard“ zu erfüllen. Die Stadt Wien behält sich die Möglichkeit vor eine nur befristete Widmung für die Kategorie „Bauland“ zu vergeben, so soll Spekulanten das Leben schwerer gemacht werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte.

Mehr Balkone und Aufzüge sollen die Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener steigern.
War bisher die Errichtung von Balkonen über Verkehrsflächen verboten und deren Anzahl überhaupt pro Gebäude begrenzt, so wird sich das mit der neuen Bauordnung ändern. In Zukunft soll der Bau eines Balkons mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen auch über Verkehrsflächen möglich sein. Die Anzahl pro Gebäude wird erhöht.
Die Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungsbauten soll durch die leichtere Errichtung von Aufzügen ermöglicht werden, wenn es mit dem Stadtbild vereinbar ist. Auch wenn der Aufzug über die Baufluchtlinie in eine „gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen“ sollte.

Leichtere Realisierung von Dachgeschoßbauten, Entfall von Notkaminen.
Haben Dachgeschoßbauten für Wohnzwecke bisher als „Zubau“ gegolten, so werden sie in der neuen Bauordnung als „Änderungen von Bauwerken“ klassifiziert sein. Somit besteht nicht mehr die Gefahr mit Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplanes zu kollidieren. Eine „Ansteilung“ („Aufklappung“) von beispielsweise 30 auf maximal 45 Grad wäre dann eine Änderung und kein „Zubau“ mehr zum Wohngebäude. Der Entfall zur verpflichtenden Errichtung von Notkaminen senkt die Errichtungskosten von Gebäuden, selbstverständlich können weiterhin Kamine gebaut werden.

Weniger PKW-Stellplätze durch Änderung auf flächenbezogene Anzahl.
Bisher hat die Regel „pro Wohnung ein Stellplatz“ gegolten. Eine Ausnahme mittels Erhöhung der Fahrradabstellplätze hat eine Reduktion dieser Regel um -10% ermöglicht. Die jetzt noch aktive Bauordnungs-Novelle sieht also mindestens 90 Parkplätze für 100 Wohnungen vor. Mit der nächsten Novelle wird nun auf eine flächenbezogene Anzahl umgestellt: Pro 100m² Wohnungsnutzfläche soll ein PKW-Stellplatz errichtet werden. Somit sind die Quadratmeter des gesamten Bauwerks ausschlaggebend für die Anzahl der Parkplätze. Ein Bauprojekt mit 10.000m² Wohnnutzfläche wird 100 Parkplätze zur Verfügung haben, egal wie viele Wohnungen mittels des Bauprojektes angelegt werden.

„Wiener Solarstandard“ und Regenwassermanagement
Neue Dienstleistungsgebäude (Büros etc.) sollen an den brachliegenden Fassaden mit Solarkollektoren ausgestattet werden, um so erneuerbare Energie zu gewinnen. Wie auch bei den PKW-Stellplätzen werden hier Vorgaben nach Quadratmetern eingeführt werden. Pro 100m² Bruttogeschoßfläche soll eine Mindestleistung von 1 kWp an Energie erreicht werden. Kann das Gebäude mit besonders effizienten Maßnahmen zur Einsparung von Energie glänzen, die über die Norm hinausgehen, kann die Mindestleistung auf 0,3 kWp pro 100m² Bruttogeschoßfläche reduziert werden.
Ein weiterer Schritt zum ökologischeren Wohnbau soll mittels Regenwassermanagement unternommen werden. Der Bauwerber entscheidet selbst wie viel Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird und über die Verwendung des nicht abgeleiteten Regenwassers. Im Gegenzug darf mit geringeren Kanalgebühren gerechnet werden und der wohl wichtigste Nebeneffekt ist ein verbesserter Schutz gegen Überschwemmungen bei starkem Regen.

Die Widmung „Bauland“ kann auch befristet vergeben werden.
Ab Inkrafttreten der neuen Novelle kann die Widmung „Bauland“ nun auch befristet vergeben werden. Diese Maßnahme soll eine bodenmobilisierende Wirkung erzielen, indem Grundstücke schneller bebaut und nicht mehr „gehortet“ werden. Falls keine Baubewilligung in der Frist erwirkt wird bzw. verfällt, erlischt auch die Widmung.

Die kommende Bauordnungs-Novelle im Detail: www.wien.gv.at/bauen-wohnen/bauen/bauordnungs-novelle.html