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Neuer Trend Smart-Home

Wer schon immer sein Einfamilienhaus oder eine Wohnung komplett elektronisch steuern oder automatisieren wollte, kommt nun mit den neuen Smart-Home auf seine Kosten. Was bei Geschäftslokalen, Büroflächen und anderen Betriebsobjekten im Gewerbebereich schon lange zum Alltag gehört, ist nun auch für den privaten Bereich interessant geworden. Ob die Steuerung von Licht, Wärme, Entertainment-System oder Tele-Betreuung und Sturzsender für ältere Menschen: Ein Smart-Home bietet die volle Kontrolle.

Individualität durch „intelligentes Wohnen“
Die eigenen vier Wände, die sich vollkommen an die Bewohnerin und den Bewohner anpassen lassen: Der Geschirrspüler schaltet sich zur günstigsten Tarifzeit ein, oder die Alarmanlage wird automatisch durch das verlassen durch die Haustür oder das Garagentor aktiviert. Intelligente „Bus-Systeme“ über die alle Geräte in Haus oder Wohnung miteinander kommunizieren machen es möglich. So können Heizung, Beleuchtung, Lüftung und beispielsweise Sicherheitstechnik intelligent gesteuert werden. Dies erhöht nicht nur den Wohnkomfort, sondern spart auch Energie. Die Steuerung erfolgt über eine zentrale Anlage im Haus, oftmals auch schon über Smartphone oder Tablet von unterwegs, sofern eine Internetverbindung verfügbar ist. Der Garagenparkplatz kann mittlerweile auch schon in eine zentrale Anlage miteingebunden werden, wenn die notwendige Infrastruktur im Wohnhaus vorhanden ist. Bei einer Eigentumswohnung sind den eigenen kreativen Ideen natürlich keine Grenzen gesetzt. Bei Mietwohnung oder einer Wohngemeinschaft sollte man sich vorher ausführlich mit dem Vermieter besprechen, weil die Investitionskosten für ein „Smart-Home“ doch sehr umfangreich werden können.

Mehr Lebensqualität und Sicherheit
Ein Smart-Home bietet viele Annehmlichkeiten für mehr Lebensqualität im Alltag, egal ob ein Fenster offen gelassen oder die Heizung nicht auf die passende Temperatur reguliert worden ist. Mittels Smart-Home und Handy gehören solche Dinge ab nun der Vergangenheit an und man kann vom Arbeitsplatz oder unterwegs die notwendigen Einstellungen vornehmen. Dies erhöht auch die Sicherheit, durch die Überprüfbarkeit am Smartphone. So lässt es sich auch unbeschwerter in den Urlaub fahren, weil bei Vorhandensein einer Alarmanlage eine automatische Alarmweiterleitung zu externen Sicherheitsdiensten ermöglicht wird. Dem gegenüber stehen hohe Installationskosten, die sich jedoch durch die eingesparte Energie langfristig wieder ausgleichen können. Eine Erweiterung auf andere elektrische Geräte, die über das gesamte Grundstück verstreut sind, ist auch möglich.

Erstes Smart-Home Pilotprojekt im Burgenland realisiert
Im Burgenland sind in diesem Jahr die ersten 50 „Smart-Homes“ in Österreich für ältere Menschen entstanden. Ausgestattet mit modernen Technologien wie Tele-Betreuung, Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten und Sturzsendern, verdeutlicht das Projekt vor allem die praktische Anwendung neuer Technologien für mehr Sicherheit in der Geriatrie. Damit ermöglichen „Smart-Homes“ älteren Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben, um so ihren Lebensabend unabhängiger genießen zu können.

Neue Wiener Bauordnung vorgestellt

Die neue Bauordnung der Stadt Wien soll voraussichtlich mit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten für bestehende Wohngebäude werden von weniger PKW-Parkplätzen bei kommenden Bauvorhaben begleitet. Neue Dienstleistungsgebäude (Büros etc.) haben den „Wiener Solarstandard“ zu erfüllen. Die Stadt Wien behält sich die Möglichkeit vor eine nur befristete Widmung für die Kategorie „Bauland“ zu vergeben, so soll Spekulanten das Leben schwerer gemacht werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte.

Mehr Balkone und Aufzüge sollen die Lebensqualität der Wienerinnen und Wiener steigern.
War bisher die Errichtung von Balkonen über Verkehrsflächen verboten und deren Anzahl überhaupt pro Gebäude begrenzt, so wird sich das mit der neuen Bauordnung ändern. In Zukunft soll der Bau eines Balkons mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen auch über Verkehrsflächen möglich sein. Die Anzahl pro Gebäude wird erhöht.
Die Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungsbauten soll durch die leichtere Errichtung von Aufzügen ermöglicht werden, wenn es mit dem Stadtbild vereinbar ist. Auch wenn der Aufzug über die Baufluchtlinie in eine „gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen“ sollte.

Leichtere Realisierung von Dachgeschoßbauten, Entfall von Notkaminen.
Haben Dachgeschoßbauten für Wohnzwecke bisher als „Zubau“ gegolten, so werden sie in der neuen Bauordnung als „Änderungen von Bauwerken“ klassifiziert sein. Somit besteht nicht mehr die Gefahr mit Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplanes zu kollidieren. Eine „Ansteilung“ („Aufklappung“) von beispielsweise 30 auf maximal 45 Grad wäre dann eine Änderung und kein „Zubau“ mehr zum Wohngebäude. Der Entfall zur verpflichtenden Errichtung von Notkaminen senkt die Errichtungskosten von Gebäuden, selbstverständlich können weiterhin Kamine gebaut werden.

Weniger PKW-Stellplätze durch Änderung auf flächenbezogene Anzahl.
Bisher hat die Regel „pro Wohnung ein Stellplatz“ gegolten. Eine Ausnahme mittels Erhöhung der Fahrradabstellplätze hat eine Reduktion dieser Regel um -10% ermöglicht. Die jetzt noch aktive Bauordnungs-Novelle sieht also mindestens 90 Parkplätze für 100 Wohnungen vor. Mit der nächsten Novelle wird nun auf eine flächenbezogene Anzahl umgestellt: Pro 100m² Wohnungsnutzfläche soll ein PKW-Stellplatz errichtet werden. Somit sind die Quadratmeter des gesamten Bauwerks ausschlaggebend für die Anzahl der Parkplätze. Ein Bauprojekt mit 10.000m² Wohnnutzfläche wird 100 Parkplätze zur Verfügung haben, egal wie viele Wohnungen mittels des Bauprojektes angelegt werden.

„Wiener Solarstandard“ und Regenwassermanagement
Neue Dienstleistungsgebäude (Büros etc.) sollen an den brachliegenden Fassaden mit Solarkollektoren ausgestattet werden, um so erneuerbare Energie zu gewinnen. Wie auch bei den PKW-Stellplätzen werden hier Vorgaben nach Quadratmetern eingeführt werden. Pro 100m² Bruttogeschoßfläche soll eine Mindestleistung von 1 kWp an Energie erreicht werden. Kann das Gebäude mit besonders effizienten Maßnahmen zur Einsparung von Energie glänzen, die über die Norm hinausgehen, kann die Mindestleistung auf 0,3 kWp pro 100m² Bruttogeschoßfläche reduziert werden.
Ein weiterer Schritt zum ökologischeren Wohnbau soll mittels Regenwassermanagement unternommen werden. Der Bauwerber entscheidet selbst wie viel Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird und über die Verwendung des nicht abgeleiteten Regenwassers. Im Gegenzug darf mit geringeren Kanalgebühren gerechnet werden und der wohl wichtigste Nebeneffekt ist ein verbesserter Schutz gegen Überschwemmungen bei starkem Regen.

Die Widmung „Bauland“ kann auch befristet vergeben werden.
Ab Inkrafttreten der neuen Novelle kann die Widmung „Bauland“ nun auch befristet vergeben werden. Diese Maßnahme soll eine bodenmobilisierende Wirkung erzielen, indem Grundstücke schneller bebaut und nicht mehr „gehortet“ werden. Falls keine Baubewilligung in der Frist erwirkt wird bzw. verfällt, erlischt auch die Widmung.

Die kommende Bauordnungs-Novelle im Detail: www.wien.gv.at/bauen-wohnen/bauen/bauordnungs-novelle.html